1e-Vorsorgeplan: Wahlfreiheit für Ihre Angestellten

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Die sogenannte 1e-Vorsorgelösung ist eine moderne Variante der Pensionskasse, die den Mitgliedern eine gewisse Flexibilität und Selbstbestimmung bietet. Bekannt ist sie jedoch nicht vielen: Umfragen, dass 1e-Vorsorgelösungen besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen nur wenig bekannt sind, lediglich ein Drittel kennt diese Variante. Dabei kann sich eine solche Vorsorgelösung lohnen: Die Angestellten profitieren von einer besseren Altersvorsorge, das Unternehmen profitiert von der dadurch entstehenden Attraktivität – besonders in der Konkurrenz um neue Mitarbeitende kann eine attraktive Vorsorgelösung den Ausschlag geben. Zudem gibt es eine Menge weiterer Vorteile für beide Seiten.

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Für wen ist ein 1e-Vorsorgeplan geeignet?

Eine 1e-Vorsorgelösung kann erst ab einem Jahreseinkommen von 132 300 Franken in Anspruch genommen werden. Trifft dies auf Sie zu, kann ein 1e-Vorsorgeplan dafür sorgen, dass Sie die Lohnteile über diesem Einkommen selbstbestimmt anlegen. Es handelt sich also um eine Vorsorgelösung, die ausschliesslich im Überobligatorium in Anspruch genommen werden kann. In erster Linie dienen 1e-Vorsorgepläne der Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern und Führungskräften mit hohem Einkommen.

Übrigens: Der Name „1e“ leitet sich von Artikel 1e ab, der in der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) zu finden ist.

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Das ist ein 1e-Vorsorgeplan

Konkret bedeutet ein 1e-Vorsorgeplan, dass Sie bzw. Ihre Angestellten selbst entscheiden können, wie und mit welcher Strategie Ihr Einkommen für die Altersvorsorge angelegt wird. Sie haben also direkten Einfluss auf Sicherheit und Risikoprofil Ihrer Altersvorsorge und können Ihren Plan so ausrichten, wie es Ihnen am sinnvollsten erscheint.

Überlegen Sie für Ihre Angestellten einen 1e-Vorsorgeplan einzurichten, sollten Sie vorher überprüfen, ob Ihre Angestellten gewillt sind, selbst eine Anlagestrategie zu wählen und sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – wer sich nicht tiefer mit der eigenen Vorsorge beschäftigen möchte, ist mit der Standard-Variante über die Pensionskasse ausreichend versorgt.

Anlagestrategien in der 1e-Vorsorge

Insgesamt gibt es 10 verschiedene Varianten in der 1e-Vorsorge, dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Allerdings muss nicht jeder auch alle 10 Varianten anbieten – wichtig ist vor allem, dass bei den angebotenen Strategien mindestens eine risikoarme angeboten werden muss, damit niemand zu einer risikoreichen Anlage gedrängt werden kann. Häufig angeboten werden Strategien mit einer Bindung an einzelne Aktien, Aktienfonds oder auch -indexes. Hier können die Angestellten dann zum Beispiel wählen, wie hoch der Aktienanteil ihrer Anlage prozentual ausfallen soll. Wer bereit ist, ein höheres Risiko einzugehen, entscheidet sich für einen hohen Aktienanteil, sicherheitsbewusste Mitarbeitende können einen niedrigen Aktienanteil wählen oder ganz auf diesen Anteil verzichten. Insgesamt dürfen maximal 25% des versicherten Jahreslohns in die 1e-Lösung fliessen.

Unter­schiede zum Obligatorium

Auch 1e-Lösungen laufen als Altersvorsorge über die Pensionskasse. Da es sich aber durch die Begrenzung auf bestimmte Einkommen um eine Vorsorge im Überobligatorium handelt, ist diese freier und selbstbestimmter als die gesetzlich vorgeschriebene Variante. Sie haben mehr Wahlfreiheit und können ein grösseres Risiko eingehen, aber auch eine höhere Rendite erreichen. Zudem ist auch ein anderer Umwandlungssatz möglich, dieser ist im Überobligatorium nicht festgelegt.

Gerade bei Löhnen, die deutlich über dem Maximalwert im Obligatorium liegen (88 200 Franken pro Jahr), kann sich eine Vorsorge im Überobligatorium lohnen. Zum einen sind Einzahlungen in die zweite Säule steuerlich begünstigt, zum anderen ist die Differenz zwischen Lohn und Rente bei hohen Löhnen oft immens, wenn nur das Obligatorium bedient wurde. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Rentenalter nicht verändern und Ihr gewohntes Leben unverändert fortführen, ist eine zusätzliche Vorsorge unabdingbar. Neben dem Überobligatorium kann zusätzlich in Säule 3a angelegt werden, so wird das Altersguthaben weiter vergrössert und Sie können mit den Einzahlungen zusätzlich Steuern sparen.

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Vor­teile eines 1e-Vorsorgeplans

Ein 1e-Vorsorgeplan hat sowohl für Angestellte als auch für Unternehmen einige Vorteile. Er lohnt sich vor allem, wenn viele Mitarbeitende sechsstellige Löhne erhalten.

Vorteile für Mitarbeitende:
  • Selbstbestimmte und flexible Anlagestrategie in der zweiten Säule
  • Steuervorteile, da Beiträge an die zweite Säule vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen
  • Eine Umverteilung, wie sie im im Obligatorium möglich ist, ist bei 1e-Plänen ausgeschlossen. Hier profitiert einzig die versicherte Person
  • Der gesamte Nettoerfolg wird dem Mitarbeitenden gutgeschrieben, dieser verzichtet dafür auf eine Zinsgarantie. Zwar steigt dadurch das Verlustrisiko, in der Realität ist diese Strategie aber fast immer mit einer besseren Rendite verbunden als die Bindung an einen festgelegten Zinssatz
  • Anlagestrategie kann zweimal im Monat angepasst werden, wenn sich die eigenen Wünsche oder Vorlieben verändern
Vorteile für Unternehmen:
  • In 1e-Plänen sind überdurchschnittlich viele Personen mit einem niedrigen Risikoprofil versichert. Deshalb sind die Risikoprämien im Durchschnitt 25% tiefer
  • 1e-Pläne zählen zu den beitragsorientierten Vorsorgelösungen und müssen nicht als Vorsorgeverpflichtung geführt werden
  • Eine Unterdeckung ist bei 1e-Lösungen nicht möglich
  • Sind Sie auf der Suche nach hochqualifiziertem Führungspersonal, kann ein guter 1e-Plan den Ausschlag bei der Entscheidung für Ihr Unternehmen geben und die Anziehungskraft erhöhen
  • 1e-Lösungen müssen nicht allen Kadermitarbeitenden angeboten werden. Möglich ist das Angebot auch nur für einzelne Gruppen, eingeteilt nach Einkommen, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit oder anderen Kriterien
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