Wer heiratet und damit den sprichwörtlichen Bund fürs Leben eingeht, denkt natürlich nicht an eine mögliche Trennung. Doch die Realität sieht leider anders aus: Etwa 40% aller in der Schweiz geschlossenen Ehen werden wieder geschieden. Und ist es erst einmal so weit gekommen, müssen viele Dinge gleichzeitig geregelt werden. Zusätzlich ändern sich Dinge, die man zunächst gar nicht erwartet, zum Beispiel bei der Altersvorsorge. Was genau sich ändern kann und wie Sie mit diesen Änderungen am besten umgehen, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Erste Säule: AHV-Splitting
Während der Ehe teilen sich die Ehepartner den Beitrag an die AHV zu gleichen Teilen: Beide Löhne werden zusammengerechnet und jedem zur Hälfte auf die Altersrente angerechnet. Das bedeutet, dass der weniger verdienende Partner eher einen finanziellen Vorteil hat. Diese Teilung bleibt auch bei einer Scheidung bestehen: Der gemeinsam angesparte Betrag wird nun zwischen beiden Partnern zu je 50% aufgeteilt. Allerdings muss nun jeder wieder allein für seine AHV-Beiträge aufkommen. Besonders, wenn ein Partner bis dahin gar nicht oder nur sehr geringfügig gearbeitet hat, kann dies deutliche finanzielle Auswirkungen haben.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Antrag auf Splitting der Altersvorsorge möglichst bald nach der Scheidung stellen.
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Die Pensionskasse bei der Scheidung
Bei der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse geschieht im Prinzip dasselbe wie in der AHV: Das Guthaben, das während der Ehe gebildet wurde, wird zwischen beiden Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Zur Berechnung zählen hier nicht nur die Beiträge, sondern auch die in diesem Zeitraum erhaltenen Zinsen.
Guthaben, das vor der Ehe gebildet wurde, ist von der Berechnung ausgenommen. Das gilt auch für freiwillige Einkäufe, wenn diese nicht aus dem gemeinsamen Vermögen getätigt wurden.
Gebundene und freie Vorsorge in der dritten Säule
Auch in der dritten Säule sind die Regelungen ähnlich - sie können aber individuell anders festgelegt werden. Haben Sie vor der Hochzeit einen Ehevertrag geschlossen, kann dieser auch eine andere Regelung enthalten. Existiert keine abweichende Regelung, wird das Guthaben ebenfalls hälftig aufgeteilt. Säule 3a-Guthaben werden allerdings auch bei einer Scheidung nicht ausgezahlt, sondern bleiben gebunden. Erst bei der regulären Auszahlung wird das Guthaben verteilt.
Auch wenn es unromantisch klingt: In vielen Fällen kann eine Ehevertrag Sie davor bewahren, bei einer Scheidung schlecht dazustehen. Überlegen Sie schon vor der Ehe, wie eine Aufteilung im Fall des Falles erfolgen soll, und halten Sie alles schriftlich und beglaubigt fest. Schliesslich ist eine Scheidung sowieso eine emotionale Angelegenheit – so sorgen Sie zumindest dafür, dass Sie sich nicht zusätzlich um Ihre Finanzen sorgen müssen.
Scheidung: Je älter, desto günstiger
Es klingt zunächst paradox: Je später Sie sich scheiden lassen, desto geringer sind die finanziellen Auswirkungen. Das hat aber einen logischen Hintergrund: Bis zum 50. Lebensjahr haben die meisten nicht einmal die Hälfte ihres benötigten Altersguthabens angespart, der grösste Teil wird zwischen 50-65 erwirtschaftet. Müssen Sie aber schon mit Mitte 40 plötzlich allein vorsorgen, sind deutlich höhere Beträge nötig, um am Ende eine ausreichende Rente zu erhalten. Das ist besonders schwierig, wenn Sie bis dahin nur in Teilzeit oder gar nicht gearbeitet haben.
- Wird keine andere Vereinbarung getroffen, erhalten beide Ehepartner jeweils die Hälfte der Altersvorsorge
- In Säule 3 kann ein Ehevertrag abweichende Regelungen festlegen
- Je älter Sie bei der Scheidung sind, desto geringer sind die finanziellen Risiken
Unser Fazit
Eine Scheidung ist kein erfreuliches Ereignis, muss aber auch keine Katastrophe sein. Wie in vielen Bereichen des Lebens gilt: Wer gut vorausplant, fällt am Ende weicher. Wir empfehlen deshalb einen Ehevertrag zur Absicherung und die Bereitschaft, schon früh über mögliche Eventualitäten zu sprechen. Das ist zwar unangenehm, kann Ihnen aber später viele Nerven sparen.
Möchten Sie Ihre Altersvorsoge optimieren – egal, ob Sie Single oder verheiratet sind oder einen anderen Familienstand haben, sollten Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten in der privaten Vorsorge informieren. Sowohl Säule 3a als auch Säule 3b bieten vielfältige Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu verbessern. Beginnen Sie noch heute und fordern Sie von uns Ihr individuelles Angebot an, völlig kostenlos und unverbindlich!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bfs.admin.ch – Scheidungshäufigkeit
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