Auto in die Schweiz importieren: Kosten, Vorschriften und Versicher­ungen im Überblick

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Kurz zusammengefasst

  • Die Einfuhr von Gebrauchtwagen aus der EU ist zoll- und steuerfrei
  • Für Neuwagen und Fahrzeuge aus Ländern ohne Freihandelsabkommen werden Zollgebühren und Steuern fällig
  • Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug sicher und verkehrstüchtig ist und alle Auflagen der Schweiz erfüllt
  • Für die Anmeldung in der Schweiz haben Sie nach der Einfuhr maximal ein Jahr Zeit

Ein Umzug in die Schweiz ist – wie die meisten Umzüge - mit viel Aufwand verbunden. Dabei gilt: Je mehr Sie mitnehmen, desto grösser wird der Aufwand. So können Sie zum Beispiel Ihr Auto nicht “einfach so” in die Schweiz mitnehmen, wenn Sie umziehen. Auch, wenn Sie ein neues Auto im Ausland erwerben möchten, müssen Sie die geltenden Regeln für den Import beachten.

Was Sie beachten müssen, um Ihr Auto gesetzeskonform in die Schweiz zu importieren, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Import von gebrauchten Fahrzeugen

Möchten Sie Ihr Auto oder Motorrad aus einem anderen Land in die Schweiz einführen, um es dort weiterhin zu nutzen, ist dies meist problemlos möglich. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Kriterien erfüllen.

Tipp
Zoll-Anmeldung online

Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs als Umzugsgut können Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auch online vornehmen.

Import von Neuwagen

Etwas anders sind die Regelungen, wenn Sie einen Neuwagen in die Schweiz einführen möchten: Egal, ob Sie in die Schweiz umsiedeln und gerade ein Auto gekauft haben oder bereits in der Schweiz wohnen und ein Auto im Ausland kaufen möchten - in diesem Fall werden Steuern und Zollgebühren berechnet.

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Zollgebühren und Steuern bei Neu- und Gebrauchtwagen

Normalerweise müssen Sie für die Einfuhr Ihres Autos keine Zollgebühren oder Steuern entrichten. Führen Sie Ihr Fahrzeug aber aus einem Land ein, das kein Freihandelsabkommen mit der Schweiz geschlossen hat, oder handelt es sich um einen Neuwagen, müssen Sie sowohl Steuern als auch Zollgebühren entrichten.

An- und Ummeldung des Autos: So geht’s

Für die Anmeldung Ihres Autos in der Schweiz und den Erhalt von Schweizer Kennzeichen ist das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons zuständig. Dort sollten Sie einen Termin vereinbaren und verschiedene Unterlagen bereithalten:

Möchten Sie Ihr Auto also dauerhaft einführen, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Kümmern Sie sich am besten so früh wie möglich um alle notwendigen Unterlagen, um die Ummeldung schnell und stressfrei über die Bühne zu bringen.

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Ebenfalls unverzichtbar: Auto gut versichern

Wie in den meisten anderen europäischen Ländern benötigen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, wenn Sie Ihr Auto auf Schweizer Strassen bewegen möchten. Je nach Ihren Wünschen und dem Wert des Fahrzeugs kann eine Kaskoversicherung ebenfalls sinnvoll sein.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge funktioniert in der Schweiz nicht anders als in anderen Ländern: Verursachen Sie einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden, übernimmt die Versicherung diese Schäden - abzüglich des Selbstbehalts und bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Bei den meisten Versicherern können Sie viele Details selbst festlegen, wenn Sie sich dort neuversichern.

Teil- und Vollkaskoversicherungen

Auch bei den Teil- und Vollkaskoversicherungen bietet sich ein gewohntes Bild. Teilkaskoversicherungen sind auch in der Schweiz zuständig für Schäden am eigenen Eigentum, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, etwa Einbruch oder ein Hagelschaden. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie sogar dann gut abgesichert, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind über die Vollkasko mitversichert.

Tipp
Versicher­ungen im Baukasten-System

Bei den Kaskoversicherungen bieten viele Versicherer ein Baukasten-System an: Sie entscheiden selbst, welche Leistungen der Tarif enthalten soll, und nehmen so Einfluss auf die Höhe der Prämie. So können Sie Ihre Versicherung passgenau an Ihre Vorstellungen anpassen und zahlen nicht für Leistungen, die Sie überhaupt nicht nutzen.

Verkehrs-Rechtsschutz

Ebenfalls eine Überlegung wert ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. So erhalten Sie juristische Unterstützung und haben Anspruch auf Kostenübernahme, wenn Sie eine Auseinandersetzung in Bezug auf den Strassenverkehr haben. Die Versicherung ist nicht auf ein Fahrzeug beschränkt, sondern an eine Person gebunden und gilt bei allen Teilnahmen am Strassenverkehr – also auch, wenn Sie als Fussgänger Opfer eines Unfalls geworden sind.

Unser Fazit

Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz einführen möchten, sollten Sie dies gut vorbereiten. Grundsätzlich können die meisten Fahrzeuge unkompliziert und kostenfrei mitgebracht werden, wenn Sie den gesetzlichen Regelungen folgen und alle Nachweise pünktlich erbringen.

Auch nach der Einfuhr sollten Sie darauf achten, alle Auflagen zu erfüllen und Ihr Fahrzeug gut zu versichern. Nehmen Sie sich etwas Zeit, um die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen und die passenden Versicherungen zu finden. Auch wir können dabei helfen: Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an und starten Sie auf Ihren vier Rädern sorgenfrei in die Schweiz!

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