Kurz zusammengefasst
- Die Einfuhr von Gebrauchtwagen aus der EU ist zoll- und steuerfrei
- Für Neuwagen und Fahrzeuge aus Ländern ohne Freihandelsabkommen werden Zollgebühren und Steuern fällig
- Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug sicher und verkehrstüchtig ist und alle Auflagen der Schweiz erfüllt
- Für die Anmeldung in der Schweiz haben Sie nach der Einfuhr maximal ein Jahr Zeit
Ein Umzug in die Schweiz ist – wie die meisten Umzüge - mit viel Aufwand verbunden. Dabei gilt: Je mehr Sie mitnehmen, desto grösser wird der Aufwand. So können Sie zum Beispiel Ihr Auto nicht “einfach so” in die Schweiz mitnehmen, wenn Sie umziehen. Auch, wenn Sie ein neues Auto im Ausland erwerben möchten, müssen Sie die geltenden Regeln für den Import beachten.
Was Sie beachten müssen, um Ihr Auto gesetzeskonform in die Schweiz zu importieren, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Import von gebrauchten Fahrzeugen
Möchten Sie Ihr Auto oder Motorrad aus einem anderen Land in die Schweiz einführen, um es dort weiterhin zu nutzen, ist dies meist problemlos möglich. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Kriterien erfüllen.
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Neuanschaffung oder Gebrauchtwagen?
Wenn Ihr Fahrzeug als Umzugsgut eingeführt werden soll, ist dies zollfrei möglich. Dafür müssen Sie nachweisen, dass sich das Fahrzeug bereits seit 6 Monaten (oder länger) in Ihrem Besitz befindet.
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Anmeldung als Umzugsgut
Zusätzlich zum Nachweis über die Besitzdauer müssen Sie Ihr Fahrzeug dann an einer Zollstelle persönlich anmelden und das ausgefüllte Formular 18.44, den Fahrzeugschein, die Rechnung oder den Kaufvertrag und Ihren Ausweis vorlegen.
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Ausländische Kennzeichen: Maximal 1 Jahr erlaubt
Um ein Schweizer Kennzeichen zu erhalten und dauerhaft in der Schweiz zu fahren, ist es nötig, dass Sie Ihr Fahrzeug am neuen Wohnsitz anmelden. Hier haben Sie aber zunächst keinen Zeitdruck: Maximal ein Jahr lang dürfen Sie mit ausländischen Kennzeichen in der Schweiz fahren, bevor eine Ummeldung erfolgen muss.
Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs als Umzugsgut können Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auch online vornehmen.
Import von Neuwagen
Etwas anders sind die Regelungen, wenn Sie einen Neuwagen in die Schweiz einführen möchten: Egal, ob Sie in die Schweiz umsiedeln und gerade ein Auto gekauft haben oder bereits in der Schweiz wohnen und ein Auto im Ausland kaufen möchten - in diesem Fall werden Steuern und Zollgebühren berechnet.
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Zollgebühren und Steuern bei Neu- und Gebrauchtwagen
Normalerweise müssen Sie für die Einfuhr Ihres Autos keine Zollgebühren oder Steuern entrichten. Führen Sie Ihr Fahrzeug aber aus einem Land ein, das kein Freihandelsabkommen mit der Schweiz geschlossen hat, oder handelt es sich um einen Neuwagen, müssen Sie sowohl Steuern als auch Zollgebühren entrichten.
- Zollgebühren: Je nach Herkunftsland bezahlen Sie für Ihr Fahrzeug 12-15 Franken pro 100 Kilogramm Leergewicht. Für ein Auto, das 1500 kg wiegt, würden also 180-225 Franken fällig.
- Autosteuer: Die Autosteuer wird mit 4% des aktuellen Fahrzeugwerts berechnet
- Stösst Ihr Fahrzeug zu viel CO2 aus, müssen Sie dafür ebenfalls eine Steuer entrichten. Hier können Sie den Nachweis erbringen oder prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
- Die Mehrwertsteuer (auch “Einfuhrsteuer”), diese liegt aktuell bei 8,1% des Kaufpreises
- Der Nachweis, das Ihr Fahrzeug verzollt ist, ist ebenfalls zwingend erforderlich und kostet weitere 20 Franken
An- und Ummeldung des Autos: So geht’s
Für die Anmeldung Ihres Autos in der Schweiz und den Erhalt von Schweizer Kennzeichen ist das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons zuständig. Dort sollten Sie einen Termin vereinbaren und verschiedene Unterlagen bereithalten:
EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Genehmigungs- und Sicherheitsstandards entspricht und EU-weit zugelassen werden kann. Dieses Dokument ist zwar nicht zwingend erforderlich, macht die Ummeldung aber deutlich einfacher. In der Regel wird es bei Neuwagen vom Verkäufer mitgeliefert.
Ohne diese Bescheinigung können Sie Ihr Auto zwar auch einführen, müssen aber weitere Dokumente vorlegen: Eine Bestätigung über die Einhaltung von Abgas- und Geräuschvorschriften, bei Elektroautos den Nachweis über die elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit.
- Prüfungsbericht mit Zollstempel: Diesen erhalten Sie bei Ihrer Werkstatt, den Stempel dann bei der Vorführung vom Zoll. Vor der Untersuchung müssen Sie zudem eine Abgasuntersuchung einer autorisierten Garage nachweisen.
- Elektronischer Versicherungsnachweis
- Formular 18.44, das Sie bei der Einfuhr genutzt haben
- Nachweis der Zulassung im Ausland
- Abgas-Wartungsdokument: Bei Fahrzeugen mit Zulassung nach 1977 und ohne On-Board-Diagnosesystem
- Prüfbericht 13.20 B: Diesen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons
Möchten Sie Ihr Auto also dauerhaft einführen, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Kümmern Sie sich am besten so früh wie möglich um alle notwendigen Unterlagen, um die Ummeldung schnell und stressfrei über die Bühne zu bringen.
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Ebenfalls unverzichtbar: Auto gut versichern
Wie in den meisten anderen europäischen Ländern benötigen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, wenn Sie Ihr Auto auf Schweizer Strassen bewegen möchten. Je nach Ihren Wünschen und dem Wert des Fahrzeugs kann eine Kaskoversicherung ebenfalls sinnvoll sein.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge funktioniert in der Schweiz nicht anders als in anderen Ländern: Verursachen Sie einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden, übernimmt die Versicherung diese Schäden - abzüglich des Selbstbehalts und bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Bei den meisten Versicherern können Sie viele Details selbst festlegen, wenn Sie sich dort neuversichern.
Teil- und Vollkaskoversicherungen
Auch bei den Teil- und Vollkaskoversicherungen bietet sich ein gewohntes Bild. Teilkaskoversicherungen sind auch in der Schweiz zuständig für Schäden am eigenen Eigentum, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, etwa Einbruch oder ein Hagelschaden. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie sogar dann gut abgesichert, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind über die Vollkasko mitversichert.
Bei den Kaskoversicherungen bieten viele Versicherer ein Baukasten-System an: Sie entscheiden selbst, welche Leistungen der Tarif enthalten soll, und nehmen so Einfluss auf die Höhe der Prämie. So können Sie Ihre Versicherung passgenau an Ihre Vorstellungen anpassen und zahlen nicht für Leistungen, die Sie überhaupt nicht nutzen.
Verkehrs-Rechtsschutz
Ebenfalls eine Überlegung wert ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. So erhalten Sie juristische Unterstützung und haben Anspruch auf Kostenübernahme, wenn Sie eine Auseinandersetzung in Bezug auf den Strassenverkehr haben. Die Versicherung ist nicht auf ein Fahrzeug beschränkt, sondern an eine Person gebunden und gilt bei allen Teilnahmen am Strassenverkehr – also auch, wenn Sie als Fussgänger Opfer eines Unfalls geworden sind.
Unser Fazit
Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz einführen möchten, sollten Sie dies gut vorbereiten. Grundsätzlich können die meisten Fahrzeuge unkompliziert und kostenfrei mitgebracht werden, wenn Sie den gesetzlichen Regelungen folgen und alle Nachweise pünktlich erbringen.
Auch nach der Einfuhr sollten Sie darauf achten, alle Auflagen zu erfüllen und Ihr Fahrzeug gut zu versichern. Nehmen Sie sich etwas Zeit, um die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen und die passenden Versicherungen zu finden. Auch wir können dabei helfen: Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an und starten Sie auf Ihren vier Rädern sorgenfrei in die Schweiz!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bazg.admin.ch – Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen
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