Sie spielen in verschiedenen Versicherungen eine Rolle: Der Neuwert und der Zeitwert der versicherten Gegenstände. So liegt es zum Beispiel in der Fahrzeugversicherung nahe, den Zeitwert des Autos zu versichern, schliesslich verlieren Neuwagen in den ersten Jahren deutlich an Wert. Würde die Versicherung bei einem Totalschaden den Neuwert des Wagens auszahlen, würde das einen grossen Verlust zulasten der Versicherung bedeuten. Auch in der Hausratversicherung und in der Haftpflichtversicherung wird oft nur der Zeitwert versichert.
Wir haben für Sie untersucht, welche Kriterien gelten, wenn der Zeitwert eines Gegenstands ermittelt wird, welche Versicherungsmöglichkeiten Sie haben und wann es sich lohnt, eine Versicherung über den Neuwert eines Gegenstands abzuschliessen.
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In diesen Versicherungen wird der Zeitwert versichert
In der privaten Haftpflichtversicherung ist es in den allermeisten Fällen der Zeitwert, der versichert wird. Das bedeutet, es wird berechnet, wieviel der versicherte Gegenstand in etwa wert war, als er beschädigt oder zerstört wurde. In die Berechnung fliesst ein, wie viel die Anschaffung des Gegenstands gekostet hat und wie alt er zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles war.
Was ist der Zeitwert und wie wird er ermittelt?
Für die Ermittlung des Zeitwerts wird der Neuwert eines Gegenstands ermittelt – im besten Fall durch einen Kaufbeleg oder eine Rechnung, die den Kaufpreis bei der Neuanschaffung beweist. Dann wird ermittelt, wie alt der Gegenstand war und was als natürlich Lebensdauer gilt. Dabei gelten unterschiedliche Kriterien, die Versicherer nutzen sogenannte Amortisationstabellen, die die durchschnittliche Lebensdauer verschiedener Gegenstände festlegen: Bei Möbeln und Velos geht man von etwa 10 Jahren Lebensdauer aus, bei Kleidern sind es drei Jahre und bei Computern und ähnlicher Technik 2-5 Jahre.
Ist die Lebensdauer eines Gegenstandes verstrichen, übernimmt die Versicherung keine Kosten mehr. Davor reduziert sich die Summe anteilig, jedes Jahr sinkt der Wert des Gegenstands und die Auszahlungssumme wird geringer.
Da Versicherungen immer auch wirtschaftlich denken, wird die Lebensdauer von Gegenständen oft eher knapp berechnet. Gehen Sie also nicht davon aus, dass Ihr Hab und Gut endlos versichert ist - prüfen Sie lieber die Versicherungsbedingungen und sorgen Sie für einen Versicherungsschutz, der Ihren Ansprüchen entspricht.
Neuwert versichern: Wann es üblich ist
In einigen Tarifen ist es gebräuchlich, den Neuwert eines Gegenstands zu versichern – zumindest für eine bestimmte Zeit.
Autoversicherung
In der Autoversicherung gibt es beide Varianten. Oft sind Neuwagen für einige Monate zum Neuwert versichert, nach Ablauf einer bestimmten Frist nach der Anschaffung dann zum Zeitwert. Es gibt allerdings Möglichkeiten, den Versicherungsschutz der Autoversicherung auszuweiten:
- Zeitwertzusatz: Mit einer Klausel zum Zeitwertzusatz vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung eine höhere Erstattung als den tatsächlichen Zeitwert – diese ist allerdings immer noch niedriger als der Neuwert. Es handelt sich also um eine Zwischenlösung, um mögliche finanzielle Verluste etwas abzufedern.
- Kaufpreisschutz: Diese Zusatzklausel verpflichtet die Versicherung, Ihnen den Neuwert des Wagens zurückzuerstatten, wenn er gestohlen wurde oder ein Totalschaden vorliegt. So stellen Sie sicher, beim Verlust Ihres Fahrzeugs schnell einen angemessenen Ersatz beschaffen zu können.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr Mobiliar oder andere bewegliche Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden, etwa durch ein Feuer oder einen Rohrbruch. Ob Ihre Einrichtung dabei zum Zeitwert oder Neuwert versichert wird, entscheiden Sie selbst, beide Varianten sind möglich. In jedem Fall sollten Sie darauf achten, den Wert ihrer Einrichtung zu dokumentieren und die Deckungssumme der Versicherung anzupassen, wenn es zu hochwertigen Neuanschaffungen kommt.
Gebäudeversicherung
Bei Gebäudeversicherungen wird in der Regel der Neuwert versichert, also der Preis für den Bau oder Kauf des Gebäudes. So ist sichergestellt, dass im Schadensfall die Kosten für den Wiederaufbau übernommen werden.
Was lohnt sich mehr: Neuwert oder Zeitwert?
Welche Variante für Sie die richtige ist, ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Es kommt darauf an, welchen Wert die zu versichernden Gegenstände haben und welche finanziellen Möglichkeiten Sie haben. Sind Sie in der Lage, ohne grössere Einbusse für Ersatz sorgen zu können, genügt eine Versicherung des Zeitwerts. Anders sieht es aus, wenn Sie auf eine bestimmte Sache zwingend angewiesen sind, zum Beispiel Ihren Computer, sich eine Neuanschaffung aber nicht ohne Weiteres leisten könnten. Die Tarife für Neuwert-Versicherungen kosten zwar mehr, bieten aber grössere Sicherheit.
Auch hier gibt es allerdings eine Begrenzung der Lebensdauer: Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der Versicherung direkt, welche Lebensdauer diese für die Gegenstände ansetzt, die Sie versichern wollen.
Zusammenfassung
- Viele Versicherungen bieten verschiedene Tarife für die Absicherung des Neuwerts oder des Zeitwerts von Gegenständen an
- Die Lebensdauer verschiedener Gegenstände ist dabei in Amortisationstabellen festgelegt
- Möglich ist die Versicherung des Neuwerts bei der Autoversicherung, der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung
- Tarife, die den Neuwert versichern, sind meist kostspieliger
- Was sich dabei mehr lohnt, ist abhängig von Ihren Bedürfnissen und Ihrem Geldbeutel
Unser Fazit
Eine Versicherung zum Neuwert kann sich lohnen, ist aber nur in bestimmten Tarifen möglich. So wird zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung immer der Zeitwert angesetzt, wenn es um den Ausgleich des Schadens geht.
Zum Neuwert versichern können Sie Ihr Auto, Ihr Haus und auch Ihren Hausrat. Hier kommt es auf Ihre eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten an. Wichtig ist vor allem, genau zu vergleichen, um die richtigen Tarife zu finden. Optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz und fordern Sie am besten unser individuelles Angebot an, völlig kostenlos und unverbindlich.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Was die Haftpflichtversicherung nicht zahlt
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