Fast jeder und jede Angestellte in der Schweiz zahlt in eine Pensionskasse ein. Dabei handelt es sich um die berufliche Vorsorge für das Alter, die – bis auf wenige Ausnahmen - für alle Schweizerinnen und Schweizer verpflichtend ist.
Doch vielen ist gar nicht klar, wie viel genau sie von ihrem Bruttogehalt in die Pensionskasse einzahlen und vor allem, wie sich dieser Betrag berechnet. Wir erklären Ihnen, wie sich der Beitrag an die Pensionskasse zusammensetzt und was Sie unternehmen können, wenn Sie Ihre Altersvorsorge verbessern möchten.
Auf der Suche nach Ihrer passenden Lebensversicherung?
Jetzt Ihr individuelles Angebot für Lebensversicherungen 2025 gratis anfordern
Das Obligatorium: Verpflichtende Beiträge für alle Mitglieder
Das sogenannte Obligatorium umfasst den Teil der beruflichen Vorsorge, der für alle Schweizerinnen und Schweizer verpflichtend und identisch ist. Verdienen Sie mindestens 22 680 Franken im Jahr, sind Sie automatisch Mitglied einer Pensionskasse und müssen an diese Beiträge zahlen. Die Beiträge zahlen jeweils zur Hälfte Sie selbst und Ihr Arbeitgeber. Obligatorisch versichert ist Ihr Lohn bis zu einer Höhe von 90 720 Franken pro Jahr. Darüber hinaus gehende Lohnbestandteile können Sie freiwillig versichern, von gesetzlicher Seite besteht dafür aber keine Verpflichtung.
Nicht verpflichtet, Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen, sind Selbstständige, die keine Angestellten beschäftigen. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder lieber in eine private Altersvorsorge investieren.
Lebensversicherungen jetzt online finden
So berechnen sich die Beiträge an die Pensionskasse
Die Beiträge an die Pensionskasse werden als Prozentsatz des Lohns festgelegt. Hinzu kommt das Alter der versicherten Person: Je älter Sie sind, desto mehr müssen Sie in die Pensionskasse einzahlen. Diese Prozentsätze gelten für die verschiedenen Altersklassen:
- 25-34 Jahre: 7% des Lohns
- 35-44 Jahre: 10% des Lohns
- 45 bis 54 Jahre: 15% des Lohns
- 55 bis 64 Jahre: 17% des Lohns
Alle versicherten Personen erhalten einmal im Jahr oder auf Nachfrage ihren Vorsorgeausweis. Diesem können Sie entnehmen, wie viel Sie bereits eingezahlt haben, bei welchem Betrag Ihre Altersvorsorge aktuell steht und mit was für einer Rente Sie im Alter wahrscheinlich rechnen können.
Wer in Teilzeit arbeitet oder seine Tätigkeit unterbricht, zahlt in dieser Zeit nicht die maximal möglichen Beiträge an die Pensionskasse, wodurch sich das Guthaben für das Alter verringert. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Lücken nachträglich zu schliessen – bis zu fünf Jahre nach der Entstehung der Lücke können Sie den fehlenden Betrag nachzahlen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Rentenalter über die Pensionskasse die maximal mögliche Rente erhalten.
Ergänzung der Altersvorsorge: Überobligatorium und private Vorsorge
Zusammen mit der AHV-Rente können Sie bei Vollzeitarbeit davon ausgehen, mit der Rente etwa 60% Ihres bisherigen Einkommens zu erzielen. In manchen Fällen mag das ausreichen, häufig ist jedoch eine Ergänzung notwendig – oder gewünscht, um im Alter einen grösseren finanziellen Spielraum zu haben.
Überobligatorium: Zusätzliche Beiträge an die Pensionskasse
Verdienen Sie mehr als 90 720 Franken im Jahr, können Sie die Lohnanteile über diesem Betrag im Überobligatorium versichern, also freiwillig Beiträge für diese Summe an die Pensionskasse bezahlen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber dafür eine Lösung anbieten, als Arbeitnehmer können Sie nicht auf eigene Faust ins Überobligatorium investieren.
Doch auch, wenn eine Lösung im Überobligatorium angeboten wird, sollten Sie diese mit den Möglichkeiten in der privaten Vorsorge vergleichen – unter Umständen können Sie hier eine höhere Rendite erzielen als mit der überobligatorischen Lösung.
Private Vorsorge: Säule 3a und 3b
In der privaten Vorsorge haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten, Guthaben für das Alter aufzubauen. Die gebundene Vorsorge in Säule 3a ist auf Stabilität und Langfristigkeit angelegt: Die Produkte laufen bis zum Rentenalter oder kurz davor und können nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Einzahlungen sind auf eine jährliche Maximalsumme begrenzt, können dafür aber komplett vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Produkte in Säule 3a umfassen Banklösungen und Versicherungen – gemischte Lebensversicherungen bieten zudem die Möglichkeit, mit nur einer Police für das Alter vorzusorgen und sich gleichzeitig gegen Risken abzusichern, da sie auch einen Risikoanteil enthalten.
Säule 3b umfasst alle Produkte der privaten Vorsorge, die von staatlicher Seite nicht strenger reglementiert sind, zum Beispiel Aktienfonds, Sparbücher oder auch der Kauf von Immobilien. Hier haben Sie die freie Auswahl und können frei nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entscheiden. Je nach Produkt können Sie auch hier in den Genuss von Steuervorteilen kommen – Lebensversicherungen in Säule 3b unterliegen bei der Auszahlung zum Beispiel nur einem reduzierten Steuersatz.
- Jede Person, die in der Schweiz arbeitet, angestellt ist und zwischen 22 680 und 90 720 Franken pro Jahr verdient, zahlt Beiträge an eine Pensionskasse
- Bei Unterbrechungen der Tätigkeit oder Teilzeitarbeit lohnt es sich, die entstandenen Lücken zu schliessen
- Höhere Löhne können im Überobligatorium versichert werden, wenn der Arbeitgeber dafür eine Lösung anbietet
- Alternativ können Sie die Möglichkeiten der privaten Vorsorge in Säule 3a und 3b nutzen
Unser Fazit
Die Berechnung der Beiträge an die Pensionskasse ist unkompliziert möglich - die Grundlage ist Ihr Bruttolohn und Ihr Alter. Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Vorsorge enthält auch Ihr Vorsorgeausweis.
Möchten Sie Ihre Vorsorge aufstocken, sollten Sie zum einen dafür sorgen, alle Lücken zu schliessen und die Vorsorge über die Pensionskasse maximal zu nutzen. Zum anderen sollten Sie nach weiteren Wegen suchen, zu sparen und für das Alter vorzusorgen. Sowohl die gebundene Vorsorge in Säule 3a als auch die freie Vorsorge über Säule 3b bieten hier vielfältige Möglichkeiten. Nehmen Sie sich etwas Zeit für die Suche, vergleichen Sie die verschiedenen Produkte und fordern Sie auch von uns kostenlos Ihr individuelles Angebot an. So stellen Sie Ihre Altersvorsorge auf sichere Beine und können dem Ruhestand mit Vorfreude entgegenblicken!
Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber
Was passiert mit meiner beruflichen Vorsorge bei einer Scheidung?
Wer heiratet und damit den sprichwörtlichen Bund fürs Leben eingeht, denkt natürlich nicht an eine mögliche Trennung. Doch die Realität sieht leider a...
Lohnt sich die Aufstockung der beruflichen Vorsorge?
Mit der beruflichen Vorsorge über eine Pensionskasse haben alle Schweizerinnen und Schweizer die Möglichkeit, eine Altersrente zu erzielen, die für di...
Lohnt sich der Einkauf in eine Pensionskasse bei freiwillig Versicherten?
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sind obligatorisch Mitglied in einer Pensionskasse: Per Gesetz muss jeder, der in der Schweiz ansässig ist un...
Kann ich mir die Pensionskasse auszahlen lassen, wenn ich nicht (mehr) in der Schweiz lebe?
Wer die Schweiz verlässt, hat in der Regel eine hohe Summe auf dem Pensionskassenkonto – je älter Sie sind und je länger Sie eingezahlt haben, desto h...