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Welcher Privatrechts­schutz gilt rückwirkend oder sofort (ohne Wartezeit)?

30.01.2023 Rechtsschutz
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Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat, kann sich von der Versicherung Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung erstatten lassen. Auch die Unterstützung bei Prozesskosten ist Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung. Allerdings haben die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit nach dem Abschluss, sodass man sie nicht direkt in Anspruch nehmen kann. Was passiert aber, wenn man in dieser Zeit oder auch ohne Rechtsschutzversicherung in einen Konflikt gerät? Wir haben für Sie herausgefunden, ob es auch rückwirkende Rechtsschutzversicherungen gibt und wie Sie sich für den richtigen Rechtsschutz entscheiden.

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Dafür gibt es Rechtsschutz­versicherungen

Eine private Rechtsschutzversicherung soll Sie vor Kosten schützen, die im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung entstehen können, also Anwaltskosten und Kosten für Prozesse. Welche Rechtsgebiete die Versicherung umfasst, ist vom Tarif abhängig, hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. So sind bei vielen Versicherern bestimmte Rechtsgebiete in separaten Tarifen oder Bausteinen erhältlich, etwa Verkehrs- oder Immobilienrechtsschutz. Auch Cyber-Rechtsschutz wird inzwischen häufig angeboten.

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Rückwirkender Schutz: Bisher bei keinem Versicherer möglich

Während man im Ausland immer wieder Tarife findet, die auch rückwirkend gelten, gibt es in der Schweiz bisher keinen solchen Tarif. Es gilt der Grundsatz: Ein brennendes Haus wird nicht versichert, sodass es nicht möglich ist, eine Versicherung abzuschliessen, wenn man verklagt wurde oder selbst jemanden verklagt hat. Allerdings ist dies auch kein grosser Verlust: Ein Blick ins Nachbarland Deutschland zeigt, dass hier rückwirkende Rechtsschutzversicherungen zwar möglich sind, dies aber nur zu deutlich schlechteren Konditionen als eine Versicherung mit Wartezeit. Denn solche Versicherungen produzieren zwangsläufig hohe Kosten, da niemand eine solche Versicherung ohne bereits bestehenden Rechtsstreit abschliesst.

In vielen Fällen unterscheiden sich die Kosten für einen Rechtsstreit kaum von den Kosten für einen rückwirkenden Rechtsschutz. So sind rückwirkende Rechtsschutzversicherungen weniger zum Einsparen von Kosten geeignet, sondern bieten vielmehr die Möglichkeit, die Kosten nicht auf einmal bezahlen zu müssen: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten, Sie gleichen dies durch die regelmässige Zahlung hoher Beiträge aus. Rückwirkende Rechtsschutzversicherungen haben deshalb auch immer eine festgelegte Mindestlaufzeit und Sie können meist noch nicht kündigen, wenn der zugrunde liegende Rechtsstreit abgeschlossen ist.

Tarife mit kurzer Wartezeit

Eine Alternative zum rückwirkenden Abschluss können Tarife mit verkürzter Wartezeit sein. Während die Standard-Wartezeit bei den meisten Versicherern drei Monate beträgt, gibt es einzelne Tarife, die man bereits 60 Tage nach dem Abschluss in Anspruch nehmen kann. So kann man zumindest, wenn ein Rechtsstreit droht, der aber noch nicht angefangen wurde, eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, die man kurz danach nutzen kann.


Gut zu wissen
Keine Wartezeit beim Versicherungswechsel

Die Wartezeit in Rechtsschutzversicherungen gilt generell nur für Versicherte, die zuvor noch keinen solchen Tarif hatten. Beim Wechsel der Versicherung müssen Sie keine Wartezeit befürchten, in diesem Fall geht der Schutz der Versicherungen nahtlos ineinander über. Allerdings gilt dies nur für direkte Wechsel: Kündigen Sie zum Jahresende und melden sich im darauffolgenden Sommer bei einer neuen Versicherung an, müssen Sie die Wartezeit wieder in Kauf nehmen.

Rechtsschutz­versicherung besser frühzeitig abschliessen

Unabhängig davon, ob in Ihrem Land ein rückwirkender Rechtsschutz möglich ist, ist vom Abschluss abzuraten. Die Tarife sind in aller Regel sehr kostspielig und haben lange Laufzeiten. Sind Sie tatsächlich in einen Rechtsstreit verwickelt, durch den Ihnen hohe Kosten drohen, ist es lohnender, dafür auf die Ersparnisse zurückzugreifen oder einen Kredit abzuschliessen.

Eine private Rechtsschutzversicherung sollten Sie stattdessen möglichst früh im Leben abschliessen, denn juristische Konflikte sind in jeder Lebenssituation möglich und nicht ungewöhnlich. Haben Sie noch nicht die nötigen finanziellen Mittel für einen umfassenden Schutz, ist ein Basis-Schutz zu empfehlen: Dieser bietet im Notfall zumindest Unterstützung und kann, wenn Ihre Finanzen es zulassen, um weitere Bestandteile ergänzt werden. Zudem bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen Ihren Versicherten kostenlose Beratung an, diese macht den Gang zum Anwalt häufig überflüssig und auch gerichtliche Auseinandersetzungen können manchmal abgewehrt werden, wenn man sich entsprechend den Ratschlägen eines erfahrenen Juristen verhält.

Unser Fazit

Aktuell gibt es auf dem Schweizer Markt keine private Rechtsschutzversicherung, die man rückwirkend abschliessen kann. Doch auch entsprechende Versicherungen in Nachbarländern sind eher negativ zu beurteilen, diese sind meist recht kostspielig und binden ihre Kunden langfristig. Besser beraten sind Sie mit einem guten privaten Rechtsschutz, den Sie bereits früh im Leben abschliessen und der Sie durch verschiedene Lebensphasen begleitet. So haben Sie immer Anspruch auf eine juristische Beratung und sind für den Fall der Fälle abgesichert. Besonders gut für junge Menschen eignen sich flexible Tarife, die man bei einer Veränderung der Lebenssituation anpassen kann, zum Beispiel um einen Immobilienrechtsschutz, wenn man die erste eigene Immobilie erwirbt.

Nehmen Sie sich vor dem Abschluss ein bisschen Zeit, um die verschiedenen Tarifmöglichkeiten miteinander zu vergleichen. So finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt, und stellen sicher, dass Sie dafür nicht zu viel bezahlen.

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