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Unfälle auf der Skipiste: Diese Versicherungen sind zuständig

29.01.2024 Ferien & Ausland, Gesundheit & Prävention, Hobby & Alltag, Krankenkassenvergleich
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Der Wintersport erfreut sich in der Schweiz naturgemäss grosser Beliebtheit: Ein grosser Teil der Schweizerinnen und Schweizer fährt Ski oder Snowboard, und die ganz Kleinen rodeln begeistert den Berg hinunter. Die Unfallgefahr ist beim Sport im Schnee jedoch gross: Statistiken belegen, dass jedes Jahr etwa 52 000 Schweizerinnen und Schweizer einen Unfall beim Skifahren haben. Dazu kommen weitere 9000 verunfallte Snowboarder und 6000 Unfälle beim Rodeln.

Im Vordergrund steht bei einem solchen Unfall natürlich die medizinische Behandlung. Ist man auf diesem Gebiet aber versorgt, stellt sich schnell die Frage nach den Kosten der Behandlung und vor allem danach, wer für diese Kosten am Ende aufkommt, denn je nach Art des Unfalls können andere Kostenträger infrage kommen. Wir haben für Sie herausgefunden, worauf Sie bei einem solchen Unfall achten müssen und welche Versicherung bei einem Unfall auf der Skipiste zuständig ist.

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Unfallversicherung: Erster Ansprechpartner für alle Berufstätigen

Verletzen Sie sich beim Skifahren oder Snowboarden, ohne dass ein anderer daran beteiligt ist, ist dies ein Fall für Ihre Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber. Sobald Sie für diesen mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie damit nämlich auch bei Nicht-Berufsunfällen geschützt. Die Unfallversicherung übernimmt auf jeden Fall sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und Heilung stehen, also Kosten für das Spital, für Medikamente und weiterführende Therapien, etwa ein Reha-Aufenthalt oder ambulante Physiotherapie. Ebenfalls enthalten sind Bergungs-, Rettungs- und Transportkosten, sodass Sie zum Beispiel in Ihr Heimatspital transportiert werden, wenn Sie dies wünschen. Sie erhalten ausserdem Taggeld und die Versicherung kommt auch für Pflegekosten auf, wenn Sie nach dem Unfall für eine gewisse Zeit Pflege benötigen. Bei alleinlebenden Personen können in einigen Fällen auch die Kosten für eine temporäre Haushaltshilfe übernommen werden.

Grundversicherung mit Unfallschutz übernimmt Kosten bei Nicht-Erwerbstätigen

Sind Sie nicht oder weniger als 8 Stunden pro Woche erwerbstätig, dann sind Sie über die Grundversicherung gegen Unfälle versichert. Die Leistungen der Grundversicherung sind ausreichend, um die medizinische Behandlung und Genesung sicherzustellen, aber in der Regel weniger umfangreich als die Leistungen der UVG. Taggeld und weitere Kosten ausserhalb der direkten medizinischen Versorgung sind nicht enthalten, ausserdem müssen Sie, wie in der Grundversicherung üblich, Franchise und Selbstbehalt bezahlen. Bei Bergung und Rettung übernimmt die Grundversicherung nur die Hälfte der Kosten, und dies auch nur bis zu einer Maximalsumme von 5000 Franken pro Jahr – eine Summe, die beispielsweise beim Einsatz eines Helikopters sehr schnell ausgeschöpft ist. Auch an Transportkosten wie etwa der Fahrt mit der Ambulanz beteiligt sich die Grundversicherung nur sehr begrenzt: Übernommen wird die Hälfte des Betrags bis zu einer jährlichen Höchstsumme von 500 Franken. Darüber hinaus gehende Kosten muss die versicherte Person aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn der medizinische Transport nachgewiesen nötig war.


Tipp
Private Unfallversicherung für Versicherte ohne UVG

Treiben Sie regelmässig Wintersport und sind nicht in der UVG versichert, lohnt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese kommt auch für Kosten auf, die in der Grundversicherung nicht enthalten sind, etwa die Zahlung von Taggeld oder die Kosten für eine Haushaltshilfe, während Sie genesen. So können Sie die Leistungen der Grundversicherung ergänzen und sind im Falle eines Unfalls genauso gut versorgt wie Versicherte in der UVG.

Sonderfall: Skiunfall im Ausland

Natürlich beschränkt sich der Schutz von Grund- bzw. Unfallversicherung nicht auf die Schweiz, auch im Ausland sind Sie bei Unfällen geschützt. Hier gilt allerdings eine Obergrenze: Übernommen wird maximal das Doppelte der Kosten, die dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. Da die Gesundheitskosten in der Schweiz vergleichsweise hoch sind, reicht dies in vielen Fällen aus – für einige Länder lohnt sich aber eine zusätzliche Absicherung: In den USA sind die Kosten für medizinische Behandlung extrem hoch, auch Japan sticht hier hervor. Möchten Sie hier im Falle eines Unfalls nicht selbst zur Kasse gebeten werden, können Sie mit einer Reise-Krankenversicherung oder einem privaten Unfallschutz mit Deckung im Ausland Abhilfe schaffen.

Für Reisende ohne UVG bietet eine solche Versicherung noch einen weiteren Vorteil: Rücktransporte von Verletzten sind in der Grundversicherung nicht enthalten, in privaten Zusatzversicherungen aber schon – so können Sie sich im Falle einer Verletzung nach Hause transportieren lassen, statt in einem unbekannten Land darauf warten zu müssen, dass Sie gesund genug sind, um die Heimreise anzutreten.

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Privathaftpflicht­versicherung: Bei Unfällen mit anderen Sportlern

Andere Zuständigkeiten liegen vor, wenn Sie einen Unfall mit einem anderen Sportler haben: Ist dieser eindeutig Schuld, weil er Ihnen zum Beispiel die Vorfahrt genommen hat, übernimmt seine Haftpflicht­versicherung alle weiteren Kosten. In der Regel springt zunächst die Unfallversicherung des Opfers ein, damit die Behandlungskosten zeitnah beglichen werden. Diese holt das Geld dann zu einem späteren Zeitpunkt von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zurück.

Dies gilt natürlich auch umgekehrt, weshalb Sie darauf achten sollten, dass Ihre Haftpflichtversicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme hat. Besonders Unfälle mit Personenschäden können sehr hohe Kosten verursachen: Neben der medizinischen Behandlung und eventuellen Rettungs- oder Transportkosten wird unter Umständen ein Schmerzensgeld fällig, ausserdem muss auch der ausgefallene Arbeitslohn ersetzt werden. So können, je nach Schwere des Unfalls, schnell Kosten im sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich entstehen.

Bei Unklarheiten und Streitigkeiten mit Unfallgegnern: Privatrechtsschutz

Bei Unfällen auf der Skipiste ist es wie im Strassenverkehr: Nicht immer ist klar zu sagen, wer die Schuld trägt und den Unfall verursacht hat. Die Beweispflicht liegt in einem solchen Fall ausserdem beim Unfallopfer, dabei ist die Schuld bei solchen Unfällen nicht immer einfach zu belegen.

Zur Klärung eines solchen Sachverhalts benötigt es deshalb häufig Anwälte und Sachverständige, und diese können hohe Kosten verursachen. Möchten Sie sich davor schützen und Vorsorge treffen, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der richtige Schritt sein. Diese übernimmt die Kosten für Anwälte, Gutachter und sogar einen Gerichtsprozess, sollte der Verursacher des Unfalls trotz klarer Beweislage nicht einsichtig sein.

Unser Fazit

So gross die Vorfreude auf den jährlichen Skiurlaub auch ist: Achten Sie unbedingt darauf, sich und Ihre Familie gut abzusichern. Denn Unfälle auf der Skipiste sind häufig, und auch, wenn man selbst vorsichtig und rücksichtsvoll unterwegs ist, trifft dies leider meist nicht auf alle zu. Wichtig ist zum einen ein umfassender Unfallschutz, der nicht nur die akute Versorgung, sondern auch weitere Leistungen wie einen Rücktransport oder die Zahlung von Taggeld beinhaltet. Dazu sollten Sie eine Privathaftpflicht­versicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme haben, juristischen Schutz bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unfällen bietet die Rechtsschutzversicherung. Fordern Sie am besten Ihr individuelles Angebot an, optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz noch heute und starten morgen unbesorgt in den Skiurlaub!

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

www.bfu.ch – Schneesport auf der Piste

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