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Wer eine Rechtsschutzversicherung hat oder plant, eine solche abzuschliessen, verspricht sich davon vor allem eine Kostenübernahme von Anwalts- und Prozesskosten, wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt.
In den meisten Fällen springt die Rechtsschutzversicherung auch problemlos ein, doch manchmal gibt es Situationen, die nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind – entweder, weil dafür ein zusätzlicher Tarif abgeschlossen werden müsste, oder weil die Kostenübernahme generell ausgeschlossen ist.
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Da es sich bei Rechtsschutzversicherungen um private Versicherungen handelt, sind die Bestandteile der Police von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die folgenden Fälle in der Regel immer von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden:
Ein wichtiger Wert in der Rechtsschutzversicherung ist die vereinbarte Deckungssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein, um Anwaltskosten, Prozesskosten und eventuelle Schadensersatzansprüche auch bei längeren Prozessen zu decken. Auch der juristischen Beratung sind oftmals Grenzen gesetzt, hier sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass die Deckung Ihnen ausreichende Beratung ermöglicht und nicht bereits nach einer Stunde beim Anwalt ausgeschöpft ist.
Neben den Basisleistungen, die eigentlich jede Rechtsschutzversicherung enthält, gibt es noch einige weitere Situationen, in denen die Rechtsschutzversicherung einspringt. In einigen Tarifen ist die Kostenübernahme dafür bereits in der Police enthalten, bei anderen Versicherern kann man diese Leistungen über zusätzliche Bausteine in den Vertrag nehmen.
Bei der Suche nach dem passenden Tarif ist vor allem wichtig, dass dieser optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Für Personen, die nur in bestimmten Fällen Rechtsschutz benötigen, eignen sich oft Tarife am besten, die nach dem Baukasten-Prinzip funktionieren, sodass man nur die Leistungen erhält und bezahlt, die man auch wirklich braucht. Nehmen Sie sich in jedem Fall Zeit für den Vergleich, um die optimale Versicherung zum besten Preis zu finden.
Es gibt allerdings auch einige Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, unabhängig davon, welche Bestandteile die Police enthält. Für die folgenden Situationen ist keine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung möglich:
Vom Staat verhängte Strafen und Bussgelder, etwa für zu schnelles Fahren, müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt natürlich nicht, wenn Sie gegen diese juristisch vorgehen möchten
Wie Sie Ihr Geld anlegen, ist natürlich Ihnen selbst überlassen. Allerdings bietet die Rechtsschutzversicherung keine Unterstützung, wenn Sie eine falsche Beratung oder den Verlust Ihrer Investition anklagen möchten.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Sie sich mit Familienmitgliedern auseinandersetzen, etwa bei einer Scheidung oder bei der Klärung von Unterhaltsangelegenheiten.
Selbstständige Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit juristischen Beistand benötigen, brauchen dafür eine gesonderte Versicherung, nämlich eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen. Der private Rechtsschutz greift in solchen Fällen nicht.
Ebenfalls nicht versichert sind Verfahren vor internationalen Gerichten, zum Beispiel dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Ebenfalls keinen Rechtsschutz bietet die Versicherung bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Krieg, terroristischen Anschlägen oder Streiks. Auch bei Naturkatastrophen greift die private Rechtsschutzversicherung nicht.
Wie auch in anderen Tarifen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn die Ursache für die Auseinandersetzung bereits vor dem Abschluss der Versicherung bestand. In den meisten Tarifen gibt es nach dem Abschluss zusätzlich eine bestimmte Frist, innerhalb derer noch keine Leistungen abgerufen werden können.
Insgesamt gibt es also einige Situationen, für die sich eine Rechtsschutzversicherung nicht eignet. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob die von Ihnen gewünschten Situationen im Tarif enthalten sind. Für einige Fälle, zum Beispiel bei selbstständig Erwerbstätigen, gibt es andere Versicherungsmöglichkeiten, um sich für juristische Auseinandersetzungen abzusichern.
Das Leistungsspektrum einer Rechtsschutzversicherung ist meist genau festgelegt. Während manche Leistungen optional in den Vertrag aufgenommen werden, sind andere generell nicht erstattungsfähig. Umso wichtiger ist es, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Leistungen der Tarif beinhaltet und ob diese Ihren Vorstellungen entsprechen. Für die Abdeckung einzelner Risiken kann sich ein Basis-Tarif lohnen, wer Wert auf umfassenden Schutz legt, wählt einen Tarif mit umfassenden Leistungen für verschiedene Situationen. Lassen Sie sich Zeit, um beim Vergleich einen Tarif zu finden, der optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und die Leistungen enthält, die Sie auch tatsächlich benötigen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.moneyland.ch – Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
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