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Wie ist der Auslands­versicherungs­schutz der Grund­versicherung?

08.09.2020 Ferien & Ausland
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Wer gerne auf Reisen geht oder beruflich viel in der Welt herumkommt, muss sicherstellen, dass er auch bei Reisen im Ausland über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Was Sie von der Grundversicherung bekommen und für welche Fälle sich eine Zusatzversicherung lohnt, hat Versicherung Schweiz für Sie zusammengefasst.

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Urlaubsreisen

Als Urlaubsreise zählt jede Reise, die nicht mit einem beruflichen Zweck verbunden ist – sowohl der Familienurlaub im Sommer als auch der Wochenendbesuch bei den Verwandten. Erkranken Sie auf einer solchen Reise oder haben einen Unfall, sind Sie in den meisten Fällen von der Grundversicherung ausreichend geschützt – abhängig davon, in welchem Land Sie sich befinden.

In EU- und EFTA-Ländern haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie in diesem Land versicherte Personen. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Versicherungskarte, die Sie von Ihrem Versicherer bekommen. Dies klingt zunächst gut, kann aber im Einzelfall deutlich geringere Leistungen mit sich bringen – der in der Schweiz übliche hohe medizinische Standard wird bei Weitem nicht in allen EU- und EFTA-Ländern erreicht. Prüfen Sie also vor Ihrer Reise die Versicherungsbedingungen des Ziellandes! Möchten Sie sicherstellen, dass Sie in jedem Fall die gleichen Leistungen wie in der Schweiz erhalten, kommt der Abschluss einer Zusatzversicherung für Sie in Betracht. Auch freiwillige ärztliche Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, können nur über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Der Maximalbetrag für die Kostenübernahme ausserhalb von EU/EFTA beträgt das Doppelte des Behandlungspreises, der in der Schweiz fällig geworden wäre. Das ist in vielen Ländern ausreichend, Vorsicht ist aber beispielsweise bei Reisen in die USA geboten: Hier kann eine Behandlung auch mal das Dreifache des Schweizer Preises kosten! Wir raten vor solchen Reisen deshalb zum Abschluss einer Zusatzversicherung.

Geschäftsreisen

Für Geschäftsreisende gelten im Prinzip dieselben Bedingungen wie für Touristen, mit einer Ausnahme: Unfälle, die während der Arbeitszeit auf der Geschäftsreise passieren, werden über die obligatorische Unfallversicherung über den Arbeitgeber abgerechnet.


Tipp
Sonderfall: Geplante Behandlung im Ausland

Falls Sie zu einer Behandlung ins Ausland reisen möchten, die in der Schweiz nicht verfügbar ist, sollten Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenversicherung besprechen. Hier wird jeder Einzelfall geprüft, eine solche Behandlung kommt auch nur mit ärztlicher Verordnung infrage. Mit einer guten ärztlichen Begründung ist eine Kostenübernahme durchaus möglich.

Wann ist eine Zusatzversicherung für das Ausland sinnvoll?

Wichtig ist eine Zusatzversicherung besonders dann, wenn die Kostendeckung der Grundversicherung nicht ausreicht, um im Reiseland die gewünschte, dem Schweizer Standard entsprechende Behandlung zu erhalten. In diesen Fällen raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung:

Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb von EU/EFTA

Wegen der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der einzelnen Länder können die Kosten für medizinische Behandlungen in manchen Ländern deutlich höher sein als in der Schweiz. Besonders hoch sind die Behandlungskosten z.B. in Japan, USA und Kanada, Australien und Russland.

Sie reisen viel und in unterschiedliche Länder

Nicht immer kann man vor einer Reise die Gesundheitsversorgung im Zielland genau prüfen. Um nicht plötzlich eine böse Überraschung zu erleben, raten wir auch hier zum Abschluss einer Zusatzversicherung.

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Ob Urlaubs- oder Dienstreise: Unsere Berater nehmen sich Zeit für einen umfassenden Vergleich und finden für Sie den besten Auslandsschutz. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.vermoegenszentrum.ch – Ratgeber – Vorsicht bei Geschäftsreisen

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