Was Sie zur Brillen­versicherung wissen sollten

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Kurz zusammengefasst

    • Eine Brillenversicherung übernimmt Kosten, wenn Ihre Brille beschädigt wird
    • Auch bei Diebstahl, Verlust und Zerstörung kann eine Brillenversicherung helfen
    • Die Leistungen der Versicherung sind abhängig vom gewählten Tarif
    • Brillenversicherungen haben meist einen Selbstbehalt und eine maximale Deckungssumme
    • Je besser und umfangreicher die Leistungen der Versicherung sind, desto mehr müssen Sie für die Prämie bezahlen

Rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung trägt heutzutage eine Sehhilfe. Dabei nutzt sogar über die Hälfte der Menschen mit Sehschwäche eine Brille im klassischen Sinn. Und egal, ob das Brillenmodell nun rund oder eckig ist, das filigrane Gestell und die dünnen Gläser sind eher empfindlich.

Eine Brille kann also schnell kaputtgehen - fast jeder Brillenträger stand bereits vor diesem Problem. Der Kauf einer neuen Brille ist dann unverzichtbar, kann aber ganz schön ins Geld gehen. In diesem Fall kann Ihnen eine Brillenversicherung weiterhelfen und Ihr Portemonnaie entlasten. Von uns erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen:

Bestens versorgt - dank der passenden Zusatzversicherung!

Was ist Ihnen bei Ihrer Versicherung besonders wichtig?

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Brillen­versicherung: Kosten­beteiligung bei Beschädigung und Verlust der Sehhilfe

Die Versorgung mit einer Sehhilfe ist in der Schweiz - bis auf wenige Ausnahmen - keine Leistung der Grundversicherung. Ohne eine private Zusatzversicherung müssten Sie die Kosten für die Anschaffung einer Sehhilfe allein tragen.

Eine private Brillenversicherung springt ein, wenn Ihre Brille Beschädigt oder zerstört wurde, und übernimmt die Kosten für eine neue Brille, zumindest teilweise. Diese Kosten können stark variieren - abhängig davon, welche Gläser Sie benötigen, ob Begleiterkrankungen vorliegen und für welches Gestell Sie sich entscheiden. Die Brillenversicherung nimmt Ihnen einen Teil dieser Summe ab und entlastet so Ihren eigenen Geldbeutel.

Abhängig vom Anbieter der Versicherung und von Ihrem Brillenmodell bezahlen Sie monatlich einen festen Beitrag. Je höher dieser ist, desto grösser ist in der Regel auch der Versicherungsumfang.

Wer bietet eine Brillen­versicherung an?

Eine Brillenversicherung können Sie bei nahezu jeder Krankenkasse abschliessen, entweder einzeln oder als Teil eines Versicherungspakets. Diese Pakete beinhalten dann noch andere Bestandteile, zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung. Natürlich kosten diese auch dementsprechend mehr als die einzelne Brillenversicherung. Deshalb sollten Sie bei solchen Paketen genau abwägen: Sie lohnen sich in der Regel nur, wenn Sie die Leistungen der Versicherung in hohem Umfang in Anspruch nehmen.

Neben den Krankenkassen bieten auch grosse Optiker die Versicherung direkt beim Kauf der Brille an. Sinnvoll ist es, die Leistungen der einzelnen Anbieter untereinander zu vergleichen und dafür die allgemeinen Bedingungen der Brillenversicherung genau unter die Lupe zu nehmen. In der Regel lohnen sich beim Kauf angebotene Versicherungen eher nicht.

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Was deckt eine Brillen­versicherung ab?

Je nach Anbieter deckt die Brillenversicherung verschiedene Fälle ab. In den meisten Tarifen sind mehrere der folgenden Möglichkeiten enthalten:

Wird Ihre Brille dann zum Beispiel beschädigt oder gestohlen, können Sie den Verlust der Versicherung melden. Diese kümmert sich dann um die finanzielle Abwicklung und beteiligt sich je nach Vertrag an den Kosten.

Im Versicherungsfall wird in der Regel ein kleiner Selbstbehalt für Reparatur oder Austausch der Brille fällig. Zudem gibt es normalerweise einen festgelegten Höchstbetrag, den die Versicherung maximal abdeckt. Sie können sich also beispielsweise beim Verlust Ihrer alten Brille nicht ein Luxus-Modell aussuchen und erwarten, dass Ihre Brillenversicherung den gesamten Preis übernimmt.

Achtung
Keine Kosten­beteiligung bei Beschädigung durch Dritte

Falls eine andere Person Ihre Brille beschädigt oder sie bei einem Sturz zu Bruch geht, greift die Brillenversicherung nicht. Diese Szenarien fallen unter die Haftpflicht- oder Unfallversicherung und werden dann von der jeweiligen abgedeckt. Auch Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiss entstehen, werden ebenfalls nicht von Ihrer Brillenversicherung übernommen.

Brillen­versicherung ab­geschlossen und Brille kaputt – was jetzt?

Damit Ihre Brillenversicherung im Schadensfall auch wirklich greift, sind zwei Dinge zu beachten.

  1. Auch bei kleineren Beschädigungen sollten Sie nicht selbst an Ihrer Brille herumbasteln. Dadurch kann nämlich der Garantie- und Versicherungsanspruch erlöschen. Ausserdem besitzt ein Optiker sehr viel feineres Werkzeug als ein normaler Haushalt, Sie verursachen also womöglich einen grösseren Schaden und verbessern die Situation nicht.
  2. Sie müssen den Schaden sofort der entsprechenden Versicherung melden, auch wenn Sie sich gerade auf Reisen befinden. Sonst nimmt Ihr Anbieter den Schadensfall eventuell nicht an. Bei einem Diebstahl sollten Sie ausserdem nachweisen, dass Sie diesen angezeigt haben, zum Beispiel bei der örtlichen Polizei.

Dann steht Ihrer neuen Brille nichts mehr im Weg. Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot von uns an, um schnellstmöglich die beste Versicherung für Ihren Bedarf zu finden!

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