Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung zahlt in der Regel nicht für Brillen und Kontaktlinsen. Nur in Ausnahmefällen (z. B. medizinisch notwendig) und für Kinder gibt es Erstattungen bis ca. CHF 180.– pro Jahr.
- Zusatzversicherungen bieten Erstattungen an, zumeist kombiniert mit anderen Leistungen in der ambulanten Zusatzversicherung. Typische Beträge: CHF 200–300 alle 3 Jahre.
- Ein Vergleich lohnt sich: Ob sich der Abschluss einer Zusatzversicherung auszahlt, hängt davon ab, wie oft Sie eine neue Brille brauchen, welche Prämien anfallen und ob Sie andere ambulante Leistungen in Anspruch nehmen.
Stand: 2025-11
Eine neue Brille oder Kontaktlinsen kosten schnell mehrere hundert Franken. Viele fragen sich deshalb: Muss ich das wirklich selbst bezahlen oder übernimmt meine Krankenkasse etwas davon? Die Frage nach der Kostenübernahme für Sehhilfen beschäftigt viele Menschen in der Schweiz.
Die Antwort hängt von Ihrer Versicherungssituation ab – genauer gesagt davon, ob Sie neben der Grundversicherung auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Welche Leistungen Ihre Krankenkasse bei Brillen und Kontaktlinsen übernimmt und welche Kosten Sie selbst tragen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was übernimmt die Grundversicherung bei den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen?
In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Sehhilfen nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, unter denen die Grundversicherung die Kosten übernimmt:
- Krankheitsbedingt: Nach Augenoperationen (z. B. Katarakt) oder bei bestimmten Erkrankungen (z. B. Diabetes-bedingte Sehstörungen), die eine Sehhilfe medizinisch notwendig machen
- Medikamentenbedingt: Wenn Medikamente die Sehfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen
- Minderjährige: Für Minderjährige (unter 18 Jahren) übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Sehhilfen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Selbst in diesen Ausnahmefällen ist die Kostenübernahme für Brillen oder Kontaktlinsen meist begrenzt (typischerweise bis ca. CHF 180.– pro Jahr) und erfolgt nur mit ärztlicher Verordnung. Für die meisten Erwachsenen ohne spezifische Indikation gilt: keine Erstattung durch die Grundversicherung.
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Welche Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für Sehhilfen?
Viele Krankenkassen in der Schweiz beteiligen sich im Rahmen der Zusatzversicherung ambulant an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Wenn die Grundversicherung die Kosten für Sehhilfen nicht übernimmt, springt hier die Zusatzversicherung ein. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif erheblich:
- Leistungsumfang: Feste Beiträge (z. B. CHF 200.– bis 300.–) innerhalb eines Zeitraums (z. B. alle 3 Jahre)
- Frequenz: Meist alle 3 Jahre (seltener jährlich)
- Kombinationen: Häufig in Paketen mit weiteren ambulanten Leistungen
Die Zusatzversicherung ambulant ergänzt die Grundversicherung genau dort, wo diese üblicherweise nicht leistet. Sie kann sich besonders lohnen, wenn Sie regelmässig neue Brillen oder Kontaktlinsen benötigen.
Worauf sollten Sie bei einer Zusatzversicherung für Sehhilfen achten?
Wenn Sie sich für eine Zusatzversicherung interessieren, die die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernimmt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer erheblich:
- Maximalbeträge: Häufig CHF 200.– bis 300.– pro Leistungsperiode. Achten Sie darauf, ob dieser Betrag für Sie ausreicht.
- Frequenz: Alle 3 Jahre vs. jährlich – wichtig für Ihre Planung. Überlegen Sie, wie oft Sie tatsächlich eine neue Brille oder Kontaktlinsen benötigen.
- Brille vs. Kontaktlinsen: Die Leistungen gelten meist für beides, hier sollten Sie die Details Ihres Tarifs prüfen. Manche Tarife unterscheiden zwischen beiden Formen.
- Auslandskäufe: Je nach Anbieter eingeschränkt oder gar nicht möglich. Falls Sie gerne im Ausland einkaufen, prüfen Sie dies genau.
- Wartefristen (Karenzzeiten): Die Erstattung ist meist erst nach 3 – 6 Monaten möglich.
Wie finden Sie die passende Zusatzversicherung für Ihre Brillen und Kontaktlinsen?
Schritt 1: Ihren Bedarf einschätzen
Wie oft benötigen Sie tatsächlich eine neue Brille oder Kontaktlinsen? Wenn Sie alle 3 Jahre eine neue Brille oder Kontaktlinsen brauchen, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.
Schritt 2: Erstattungshöhe und -frequenz vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur die Höhe der Erstattung, sondern auch die Häufigkeit. Ein Tarif, der jährlich CHF 200.– übernimmt, kann besser passen als einer, der alle 3 Jahre CHF 300.– zahlts.
Schritt 3: Zusätzliche Leistungen prüfen
Viele Tarife bündeln ambulante Leistungen (z. B. Alternativmedizin, Impfungen). Wenn Sie diese ohnehin nutzen, rechnet sich eine Zusatzversicherung schneller.
Rechenbeispiel: Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Sehhilfen?
Szenario 1: Regelmässiger Bedarf (alle 3 Jahre eine neue Brille)
Ohne Zusatzversicherung:
- Eine Brille kostet rund CHF 500.–.
- Bei zwei Brillen in sechs Jahren ergibt das Gesamtkosten von CHF 1’000.–.
Mit Zusatzversicherung:
- Monatliche Prämie: ca. CHF 15.– → CHF 1’080.– in 6 Jahren.
- Rückerstattung durch die Versicherung: CHF 500.–.
- Effektive Gesamtkosten: CHF 1’080.– – CHF 500.– = CHF 580.–.
- Ersparnis: rund CHF 420.–.
Fazit: Bei regelmässigem Bedarf lohnt sich die Zusatzversicherung klar.
Szenario 2: Seltener Bedarf (alle 5 Jahre eine neue Brille)
Ohne Zusatzversicherung:
- Zwei Brillen in zehn Jahren kosten insgesamt CHF 1’000.–.
Mit Zusatzversicherung:
- Monatliche Prämie: ca. CHF 15.– → CHF 1’800.– in 10 Jahren.
- Rückerstattung durch die Versicherung: CHF 750.–.
- Effektive Gesamtkosten: CHF 1’800.– – CHF 750.– = CHF 1’050.–.
- Mehrkosten: rund CHF 50.–.
Fazit: Bei regelmässigem Bedarf (alle 3 Jahre) lohnt sich eine Zusatzversicherung meist. Bei seltenem Bedarf (alle 5+ Jahre) ist Selbstzahlen oft günstiger. Allerdings ist zu beachten, dass ambulante Zusatzversicherungen in der Regel weitere Leistungen abdecken und sich so schneller rechnen.
Die Zusatzversicherung ambulant umfasst häufig weitere Leistungen (z. B. Alternativmedizin, Impfungen). Je mehr Leistungen Sie nutzen, desto eher lohnt sich die Zusatzversicherung. Das Beispiel betrachtet nur Sehhilfen isoliert.
FAQ – Häufige Fragen zu Sehhilfen und Krankenkasse
Unser Fazit
Zwar übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Sehhilfen in den meisten Fällen nicht, wer regelmässig Brillen oder Kontaktlinsen benötigt, kann aber von einer Zusatzversicherung ambulant profitieren. Entscheidend für die Auswahl sind Wartefristen, Maximalbeträge und die Erstattungsfrequenz – diese unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt – und mit der Sie nicht zu viel zahlen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bag.admin.ch – Krankenversicherung: Leistungen und Tarife
- www.fedlex.admin.ch – Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV
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