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Bezahlt die Kranken­kasse den Hautarzt?

08.09.2020 Gesundheit & Prävention
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Allergien, Ausschläge, Krebsvorsorge: Bei vielen alltäglichen Erkrankungen und Untersuchungen ist der Hautarzt der erste Ansprechpartner. Besonders Menschen mit natürlichen Hautveränderungen wie Muttermalen oder Pigmentstörungen sollten sich regelmässigen Kontrollen unterziehen. Nicht immer ist jedoch gesichert, dass die Grundversicherung die Kosten für die dermatologische Untersuchung und Behandlung übernimmt. Welche Leistungen in der Grundversicherung eingeschlossen sind und wofür Sie eine Zusatzversicherung brauchen, hat Versicherung-Schweiz für Sie zusammengefasst.

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Bezahlt die Grund­versicherung den Hautarzt?

Handelt es sich um eine diagnostizierte Krankheit, übernimmt Ihre Grundversicherung in aller Regel die Kosten für den Besuch beim Hautarzt, natürlich abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Auch die weiterführende Behandlung zur Therapie der Erkrankung übernimmt in den meisten Fällen die Grundversicherung. Zu den wichtigsten Behandlungen und Untersuchungen beim Hautarzt, die die Grundversicherung deckt, gehören:

Die Leistungen der Grundversicherung sind also, sofern medizinische Notwendigkeit besteht, recht grosszügig. Wer allerdings in kürzeren Abständen zur Vorsorge gehen möchte, kann diese Kosten über eine ambulante Zusatzversicherung abdecken.


Info
Spezialitätenliste beachten

Auch die Kosten für Medikamente werden von der Grundversicherung erstattet, wenn sie von Ihrem Hautarzt verordnet sind und auf der sogenannten „Spezialitätenliste“ mit allen kassenpflichtigen Medikamenten stehen. Diese Liste können Sie unter bag.admin.ch finden oder bei Ihrem Arzt oder Apotheker erfragen.

Zusatz­versicherung für den Hautarzt?

Besonders im Bereich Prävention bieten die Versicherer verschiedene Zusatz­versicherungen in Paket-Form an, die eine intensive Vorsorge ermöglichen. So werden z.B. rein kosmetische Behandlungen von der Grundversicherung nicht übernommen. Hier kann im Einzelfall eine Zusatzversicherung in Betracht kommen, die beispielsweise bei der Entfernung von Narben einspringen kann.

Medikamente oder Pflegeprodukte, die nicht auf der Spezialitätenliste zu finden sind, können ebenfalls über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden. Besonders bei der dauerhaften Behandlung eines Hautleidens, bei dem man spezielle Pflegeprodukte benötigt, kann eine Zusatzversicherung die Kosten deutlich senken. Welche „Nicht-Pflichtmedikamente“ von der Zusatzversicherung übernommen werden, bestimmt der Versicherer selbst – Sie finden diese Information in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters.

Fazit & Empfehlung

Im Bereich der Vorsorge und im Krankheits­fall greift also die Grund­versicherung; für alle anderen Fälle kann sich eine Zusatz­versicherung lohnen. Welche dabei die richtige ist, kann nicht universell beantwortet werden: Es gibt keinen Tarif, der alle genannten Behandlungen beinhaltet. Je nachdem, welche Leistung übernommen werden soll, ist eine andere Zusatzversicherung notwendig. So gibt es verschiedene Tarife für Nicht-Pflichtmedikamente, Vorsorge und Prävention, kosmetische Behandlungen und andere Angebote. Sind Sie an verschiedenen Leistungen interessiert, könnte eine Kombination verschiedener Tarife für Sie das Richtige sein.

Die wichtigste Frage ist also zunächst, bei welchen Leistungen die Zusatzversicherung einspringen soll. Haben Sie einen oder mehrere Bereiche ausgewählt, kommen weitere Faktoren hinzu, die bei den Angeboten der Versicherer eine Rolle spielen. Welche Zusatzversicherung am besten ist, lässt sich kaum pauschal feststellen. Um die beste Versicherungs­lösung zu finden, lohnt sich deshalb ein umfassender Vergleich. Fordern Sie dazu ganz einfach unseren grossen Vergleich der Schweizer Zusatzversicherungen 2024 gratis an!

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