Kurz zusammengefasst
- Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zahlen Grenzgängerinnen und Grenzgänger nur in einem Land Steuern auf ihr Einkommen
- Es müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um die doppelte Besteuerung zu vermeiden
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen sich maximal 183 Tage und 60 Nächte in der Schweiz aufhalten, um weiterhin in Deutschland Steuern zu zahlen
- Zudem muss eine regelmässige Rückkehr an den Hauptwohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden
- Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen, sonst droht die Doppelbesteuerung
Wer als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, kennt die steuerlichen Regelungen: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland regelt zum Beispiel die Besteuerung des Einkommens und sorgt dafür, dass Sie nicht doppelt Steuern zahlen müssen.
Verlagern Sie allerdings Ihren Wohnsitz oder beziehen einen zusätzlichen Zweitwohnsitz, können sich die steuerlichen Regelungen ändern. Wie Sie die Doppelbesteuerung dann weiterhin vermeiden und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie von uns.
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Doppelbesteuerungsabkommen: Die Regelungen im Detail
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, das seit 1971 besteht, muss die Einkommenssteuer in dem Land bezahlt werden, in dem die Arbeit ausgeführt wird – sind Sie also Grenzgänger und arbeiten in der Schweiz, müssen Sie dort Steuern bezahlen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, sie in dieser Situation sehr häufig Anwendung findet.
Die 183-Tage-Regel
Verbringen Sie als Grenzgänger weniger als 183 Tage in der Schweiz, sind Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. In der Schweiz müssen Sie lediglich eine Quellensteuer von 4,5 %entrichten – diese wird bei der Berechnung der deutschen Steuer aber berücksichtigt, sodass es auch hier nicht zu einer höheren Steuerlast kommt.
Erst, wenn Sie die Zahl von 183 Tagen überschreiten, müssen Sie in der Schweiz Steuern auf Ihr Einkommen bezahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie diese Tage am Stück oder mit Unterbrechungen in der Schweiz verbracht haben. Wichtig zu wissen ist ausserdem, dass auch Aufenthalte in Ihrer Freizeit zu diesen Tagen gezählt werden: Verbringen Sie Ihren Urlaub in der Schweiz oder besuchen Sie Freunde, müssen Sie diese Aufenthalte ebenfalls zu den 183 Tagen dazuzählen. Umgekehrt können Sie Ihre Arbeit aber auch von Deutschland aus erledigen, um die 183 Tage nicht zu überschreiten: Erlaubt Ihr Arbeitgeber Home-Office oder mobiles Arbeiten, können Sie Ihre Aufenthalte in der Schweiz auf diese Weise reduzieren.
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Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung als Grenzgänger
Um als Grenzgänger anerkannt zu werden und dadurch die Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es noch weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen:
- Sie pendeln täglich oder zumindest regelmässig an Ihren Wohnort in Deutschland zurück
- Sie verbringen weniger als 60 Nächte aus beruflichen Gründen in der Schweiz
- Sie weisen nach, dass Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt
Ausnahmen können gelten, wenn die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort als nicht mehr “zumutbar” gilt: Die Strecke sollte mit dem Auto maximal 100 km lang bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln in 1,5 Stunden zu schaffen sein.
Um nachzuweisen, dass ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, erhalten Grenzgängerinnen und Grenzgänger jedes Jahr eine sogenannte “Ansässigkeitsbescheinigung” von ihrem zuständigen Finanzamt. Diese muss immer dem Schweizer Arbeitgeber weitergeleitet werden, um nachzuweisen, dass in der Schweiz keine Steuerpflicht besteht.
So gehen Sie vor, um die Steuerpflicht nachzuweisen
Am besten behalten Sie bereits während des Steuerjahres im Hinterkopf, dass Sie Ihre steuerliche Situation nachweisen müssen, wenn Sie Ihre Steuererklärung erstellen. Damit es hier nicht zu Unklarheiten kommt und keine doppelten Steuern fällig werden, sollten Sie unsere Tipps befolgen:
Ansässigkeitsbescheinigung aufbewahren
Die Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt erhalten Sie jedes Jahr in doppelter Ausführung. Bewahren Sie Ihre Ausführung gut auf, um eine Sicherheit zu haben. falls das Dokument auf Seite Ihres Arbeitgebers nicht mehr auffindbar ist oder Sie Ihre steuerliche Situation zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen müssen.
Anwesenheiten am Arbeitsort und Home-Office-Tage dokumentieren
Dokumentieren Sie am besten pro Arbeitstag, wo Sie diesen verbringen und wie lange Sie sich dort aufhalten. So haben Sie nicht nur Beweise für Ihre Anwesenheit, sondern sparen sich auch beim Erstellen der Steuererklärung das mühsame Zusammenrechnen.
Fahrten und Übernachtungen festhalten
Halten Sie unbedingt fest, wann Sie an Ihren deutschen Wohnsitz zurückgekehrt sind, wie lange Sie gefahren sind und welches Fahrzeug Sie genutzt haben. Auch Übernachtungen in der Schweiz sollten dokumentiert werden: Vergessen Sie nicht, dass auch Aufenthalte in der Freizeit dazuzählen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gilt nicht nur bei der Besteuerung von Einkommen, sondern auch bei der Erbschaftssteuer. Hier richtet sich die Besteuerung nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers: Dort, wo die verstorbene Person zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatte, wird das Erbe versteuert.
Doppelbesteuerung bei Wohnsitzverlegung
Doch was passiert nun, wenn Sie Ihren (Zweit-)Wohnsitz in die Schweiz verlegen? In welchem Land müssen Sie dann Steuern zahlen? Die Antwort darauf ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Am einfachsten ist die Antwort, wenn Sie sich weiterhin weniger als 183 Tage und 60 Nächte pro Jahr in der Schweiz aufhalten: Dann zahlen Sie weiterhin in Deutschland Steuern und Ihre steuerliche Situation ändert sich nicht. Erfüllen Sie die Kriterien als Grenzgänger aber nicht mehr, ändert sich auch Ihre steuerliche Situation und Sie werden in der Schweiz steuerpflichtig. In dieser Situation gilt nun vor allem, gegenüber dem, deutschen Finanzamt nachzuweisen, dass Sie in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind. Die Sache mit dem Zweitwohnsitz ist hier nämlich etwas komplizierter.
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Kein Zweitwohnsitz in Deutschland
Während das Schweizer Finanzamt einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort unter bestimmten Umständen toleriert, ist das deutsche Finanzamt hier strenger: Sobald Sie über einen dauerhaft zugänglichen Wohnsitz in Deutschland verfügen, sind Sie auch in Deutschland steuerpflichtig. Bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Schweiz würden dann also in beiden Ländern Steuern fällig, das Doppelbesteuerungsabkommen greift dann nicht mehr.
Sie sollten also in jedem Fall vermeiden, einen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland zu unterhalten. Ausnahmen können gelten, wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft untervermieten oder nur zu bestimmten Zeiten darauf Zugriff haben – hier kommt es aber auf den Einzelfall und eine Prüfung des zuständigen Finanzamts an. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Aufenthalte in Deutschland auf Besuche und Urlaube beschränken und alle Wohnsitze abmelden, wenn Sie in die Schweiz übersiedeln.
Unser Fazit
Die verschiedenen europäischen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung funktionieren in der Regel gut. Wichtig ist aber, die entsprechenden Bedingungen zu kennen und die eigene Arbeit hinsichtlich Arbeitsort und Pendelstrecken im Blick zu behalten.
Halten Sie alle notwendigen Informationen schriftlich fest und achten Sie darauf, alle Regeln einzuhalten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Und wenn Sie nach dem Umzug in die Schweiz eine Versicherung suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse – nutzen Sie noch heute unseren Prämienrechner, um die passende Krankenversicherung zu finden!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.efd.admin.ch – Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung (DBA)
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