Kurz zusammengefasst
- Viele Impfungen werden von der Grundversicherung übernommen
- Seit dem 01.01.26 wird bei Impfungen keine Franchise mehr fällig
- Übernommen werden alle in der Schweiz empfohlenen Impfungen
- Weitere Impfungen können von einer Zusatzversicherung übernommen werden
- Auch für die Impfung in einer Apotheke braucht man eine ärztliche Überweisung
Die Grippewelle im Winter, der Schutz vor Kinderkrankheiten oder die Auslandsreise im Sommer: Gründe für Impfungen gibt es genug. Einige davon bezahlt die Grundversicherung, für andere benötigen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz. Versicherung Schweiz hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
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Diese Impfungen bezahlt die Grundversicherung
Übernommen werden die Kosten für die in der Schweiz üblichen und empfohlenen Impfungen. Diese sind im aktuellen Schweizer Impfplan zu finden. Ohne Einschränkung übernommen werden die Kosten für Impfungen gegen:
- Tetanus
- Kinderlähmung
- Windpocken
- Hepatitis B
- Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen bis 26 Jahre
- Keuchhusten
- Diphterie
- MMR (Masern, Mumps, Röteln)
- Frühsommer-Meningoenzephalitis in allen Zecken-Risikogebieten (gesamte Schweiz ausser Genf und Tessin)
- Haemophilus-Influenzae Typ B
- HPV-Impfung im Rahmen kantonaler Programme für junge Menschen zwischen 11-26 Jahren
- Für spezielle Risikogruppen können zusätzlich Impfungen gegen Grippe sowie Hepatitis Typ A übernommen werden
Eine neue Regelung gilt ab dem 01. Januar 2026: Für Impfungen wird nun keine Franchise mehr berechnet. Nur der 10prozentige Selbstbehalt muss entrichtet werden, wenn der jährliche Maximalbetrag noch nicht erreicht ist.
Sonderfall Impfapotheken
Die Kosten für die Impfung in einer „Impfapotheke“ können von Ihrer Krankenkasse nur übernommen werden, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt. Um einen Arztbesuch kommen Sie also nicht herum, wenn Sie die Kosten für die Impfung nicht selbst tragen möchten.
Für diese Impfungen benötigen Sie eine Zusatzversicherung
Besonders wichtig ist eine Zusatzversicherung für Personen, die in ein Land reisen möchten, für das bestimmte Impfungen empfohlen werden. Auch andere Risikogruppen, wie etwa Tierpfleger oder im medizinischen Bereich tätige Personen benötigen mitunter besonderen Impfschutz. Dieser wird von der Grundversicherung allerdings nicht übernommen.
Für folgende Impfungen benötigen Sie eine Zusatzversicherung:
- Gelbfieber
- Typhus
- Tollwut
- Medikamente zur Malaria-Prophylaxe (Eine Impfung im eigentlichen Sinne existiert bisher nicht)
- Hepatitis A und B, wenn Sie keiner Risikogruppe angehören
Bisher bietet keine Zusatzversicherung eine 100 prozentige Kostenübernahme für diese Impfungen an. Die Kostenbeteiligung liegt bei den meisten Versicherern zwischen 75 und 90% jährlich.
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Impfungen immer im Paket mit weiteren Leistungen
Bei den Versicherern sind Impfungen für gewöhnlich Teil einer Zusatzversicherung im Bereich Vorsorge und Prävention, seltener im Bereich Medikamente oder ambulante Zusatzversicherung.
Besonders zu empfehlen ist eine solche Zusatzversicherung für Personen, die weitere Leistungen aus dem Katalog in Anspruch nehmen möchten oder regelmässig gegen verschiedene Krankheiten geimpft werden müssen.
Welche Leistungen benötigen Sie?
In den meisten Fällen beinhalten solche Tarife zum Beispiel die Kostenbeteiligung an verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen, an einem Fitness-Abo oder an anderen präventiven Massnahmen. Wer gerne und intensiv vorsorgen möchte, ist deshalb mit einer solchen Zusatzversicherung gut beraten.
Welcher Tarif am besten zu Ihnen passt, ist immer davon abhängig, welche Bedürfnisse Sie haben und welche Leistungen Sie nutzen möchten. Vergleichen Sie die angebotenen Leistungen genau, um das passende Angebot zu finden. Gerne unterstützen unsere unabhängigen Experten Sie beim Vergleich und bei allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung - fordern Sie noch heute kostenlos Ihr individuelles Angebot an!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ktipp.ch – Zahlt die Grundversicherung Reiseimpfungen?
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