Kurz zusammengefasst
- Wer in die Schweiz umzieht, kann seine deutsche Krankenversicherung meist nicht behalten
- Ausnahmen gelten für Personen mit Einkommen aus einem EU-/EFTA-Land und Personen in Ausbildung, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind
- Privatversicherte müssen ihre Krankenversicherung selbst kündigen, bei gesetzlich Versicherten passiert dies automatisch beim Antritt der neuen Stelle
- Grenzgänger können innerhalb der ersten drei Monate wählen, in welchem Land sie versichert sein möchten
- Die Schweizer Grundversicherung ist für alle verpflichtend, Zusatzversicherungen können die Leistungen erweitern und ergänzen
Viele Deutsche wandern jedes Jahr in die Schweiz ein – manche haben davor bereits als Grenzgängerin oder Grenzgänger gearbeitet, andere haben noch gar keine Erfahrung mit der Schweiz. Da die Schweiz nicht zur EU gehört und es einige Sonderregeln gibt, erreichen uns immer wieder Fragen zum Versicherungsstatus während eines Umzugs in die Schweiz. Deshalb haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie während eines Umzugs in die Schweiz versichert sind und worauf Sie achten müssen, um lückenlos versichert zu sein.
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Das passiert mit der deutschen Krankenversicherung beim Umzug in die Schweiz
Wenn Sie in die Schweiz umziehen und dort versicherungspflichtig sind, müssen Sie sich bei einer Schweizer Grundversicherung anmelden. Ihr deutscher Versicherungsschutz kann nicht weiter bestehen bleiben. Je nachdem, wie Sie davor in Deutschland versichert waren, erlischt der Schutz automatisch oder Sie müssen eine Kündigung einreichen.
Gesetzlich Versicherte
Die meisten Personen in Deutschland sind gesetzlich versichert. Gehören Sie zu dieser Gruppe, müssen Sie nichts unternehmen: Sobald Sie die Tätigkeit bei Ihrem neuen Schweizer Arbeitgeber aufnehmen, erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
Privatversicherte
Privatversicherte müssen sich hingegen selbst um die Kündigung kümmern. Tun Sie dies unbedingt frühzeitig und beachten Sie die Kündigungsfristen. Sonst kann es passieren, dass Sie für eine bestimmte Zeit sowohl für Ihre neue Schweizer Krankenversicherung als auch für Ihre private deutsche Versicherung bezahlen müssen.
Sonderfall: Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Sind Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger und beziehen “nur” einen Zweitwohnsitz in der Schweiz, sieht die Situation ein bisschen anders aus. In diesem Fall haben Sie das Wahlrecht und können entscheiden, ob Sie bei Ihrer deutschen Krankenversicherung bleiben oder sich in der Schweiz versichern möchten. Für diese Auswahl haben Sie nach der Aufnahme der Tätigkeit in der Schweiz drei Monate Zeit und müssen einen Antrag stellen, wenn Sie weiterhin in Deutschland versichert bleiben möchten. Stellen Sie diesen Antrag nicht, werden Sie nach einer Frist von drei Monaten einer Schweizer Grundversicherung zugewiesen und unterliegen dann dauerhaft der Versicherungspflicht in der Schweiz.
Machen Sie sich Sorgen, nicht in beiden Ländern angemessen versorgt zu werden, können wir Sie beruhigen: Die meisten Krankenversicherungen kennen sich mit dem Grenzgänger-Status hervorragend aus und viele bieten spezielle Tarife an, die sicherstellen, dass Sie in beiden Ländern Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung haben.
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In diesen Fällen können Sie Ihre deutsche Krankenversicherung behalten
Es gibt ein paar Sonderfälle, die dazu führen können, dass Sie nicht der Schweizer Versicherungspflicht unterliegen und die Krankenversicherung aus Ihrer Heimat behalten können.
Einkommen aus anderem EU-/EFTA-Land
Beziehen Sie ein festes Einkommen aus einem EU-/EFTA-Staat, zum Beispiel eine Rente, ein Gehalt oder Arbeitslosengeld, sind Sie in diesem Land versicherungspflichtig. Diese Regeln sind vor allem für Rentnerinnen und Rentner relevant sowie für Personen, die in der Schweiz wohnen, aber aus der Distanz für einen Arbeitgeber in einem anderen EU- oder EFTA-Land arbeiten.
Studierende und Personen in Ausbildung
Ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind Sie, wenn Sie in Ihrer Heimat gesetzlich versichert sind, in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren oder studieren und planen, danach wieder in Ihre Heimat zurückzukehren. Diese Regel greift, wenn Ihre Ausbildung oder Ihr Studium der Hauptgrund für Ihren Aufenthalt ist und Sie kein Einkommen in der Schweiz erzielen. Achtung: Sobald Sie für Ihre Tätigkeit bezahlt werden (z.B. bei einer Doktorandenstelle) unterliegen Sie der Schweizer Versicherungspflicht, auch wenn die Tätigkeit zu Ihrer Ausbildung gehört.
Expats mit deutschem Arbeitgeber
Sind Sie für einen deutschen Arbeitgeber tätig, der Sie in die Schweiz entsandt hat, oder arbeiten Sie remote von der Schweiz aus, entfällt ebenfalls Ihre Schweizer Versicherungspflicht und Sie behalten Ihre bisherige Krankenversicherung über Ihren Arbeitgeber.
Ebenfalls keine Schweizer Krankenversicherung abschliessen müssen Personen, die dem internationalen Recht unterstellt sind, also vor allem Diplomatinnen und Diplomaten.
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So funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz
In der Schweiz muss jede Person über einen gültigen Versicherungsschutz verfügen. Dementsprechend muss jeder, der in die Schweiz zieht, sich innerhalb der ersten drei Monate bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden. Diese Pflichtversicherung wird in der Schweiz “Grundversicherung” genannt. Damit es hier nicht zu einen grösseren Wettbewerb und starken Unterschieden kommt, sind die Leistungen der Grundversicherung für alle identisch – egal, bei welchem Anbieter und zu welchen Konditionen Sie die Grundversicherung abschliessen.
Melden Sie sich nicht innerhalb der ersten drei Monate bei einer Versicherung an, werden Sie einer Grundversicherung zugewiesen und können erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin die Versicherung wechseln.
Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern, können Sie dies über eine Zusatzversicherung tun. Ähnlich wie in Deutschland gibt es Versicherungen für Zahnmedizin, für Hilfsmittel und Prävention oder für den Aufenthalt im Spital. Diese Versicherungen sind freiwillig und werden von den Anbietern selbst gestaltet.
Wer einwandert und sich zusätzlich versichern möchte, sollte dies möglichst bald tun. In den Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht: Es kann also passieren, dass Sie nicht, nur unter Vorbehalt oder zu schlechten Konditionen aufgenommen werden. Hier gilt der Grundsatz: Je jünger und gesünder Sie sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine gute Zusatzversicherung zu einem vernünftigen Preis abschliessen können.
Tipps zur Auswahl der richtigen Grundversicherung
Beim Umzug in die Schweiz sind viele über die Fülle an Anbietern und Tarifen für die Grundversicherung verwundert – schliesslich bieten alle per Gesetz dieselben Leistungen. Allerdings gibt es auf anderen Ebenen Unterschiede, und es macht durchaus Sinn, die verschiedenen Anbieter und Tarife miteinander zu vergleichen, bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden.
Anbieter und Wohnkanton
Die Versicherten eines Anbieters sind niemals identisch zu den Versicherten eines anderen Anbieters – das wirkt sich auch auf die Prämie aus. Je mehr Gesundheitskosten die Versicherung aufbringen muss, desto mehr müssen die Einzelnen für ihre Versicherung bezahlen. Es gibt zwar gesetzliche Mechanismen, die diese Unterschiede ausgleichen, dennoch kann dies nicht immer zu 100% ausgeglichen werden. So kann es sein, dass ein Anbieter für identische Leistungen mehr verlangt als ein anderer Anbieter und somit die Grundversicherung am Ende für alle dort Versicherten mehr kostet.
Auch der Wohnkanton hat Einfluss auf die Höhe der Prämie: Je höher die Gesundheitskosten in Ihrem Kanton sind, desto mehr müssen Sie für die Grundversicherung bezahlen. Vor allem Unterschiede bei Spital- und Arzttarifen können hier dazu führen, dass die Prämien stark variieren.
Verschiedene Tarifmodelle
In der Grundversicherung haben Sie meist die Wahl zwischen verschiedenen Tarifmodellen (nicht alle Anbieter bieten verschiedene Tarifmodelle an). Die enthaltenen Leistungen bleiben gleich, aber Sie legen sich auf die Art der Leistungserbringung fest: Im Standard-Modell haben Sie freie Arztwahl und keine Beschränkungen. In anderen Modellen verpflichten Sie sich, bei einer Erkrankung zunächst den Hausarzt aufzusuchen, eine telemedizinische Beratung wahrzunehmen oder eine Arztpraxis aus dem Netzwerk der Krankenkasse zu besuchen – je nachdem, für welchen Tarif Sie sich entschieden haben und wie dieser gestaltet ist. Je weniger Kosten dadurch verursacht werden, desto günstiger kann die Versicherung diese Tarifmodelle anbieten. Je nach Anbieter und Modell sind so Ersparnisse von 15-25% auf die monatliche Prämie möglich.
Die richtige Franchise wählen
Eine weitere Besonderheit in der Schweizer Krankenversicherung ist die “Franchise”. Dabei handelt es sich um einen jährlichen Betrag, den Sie zunächst selbst bezahlen müssen, bevor Ihre Grundversicherung Kosten übernimmt. Die normale und meistgewählte Franchise-Stufe ist 300 Franken: Besuchen Sie im Januar Ihren Hausarzt und bekommen eine Rechnung über 500 Franken, müssen Sie davon 300 Franken selbst bezahlen und haben nur über den Restbetrag von 200 Franken Anspruch auf Erstattung von der Krankenkasse. Alle weiteren Rechnungen bis zum Jahresende werden dann vollständig übernommen, bevor die Franchise ab dem 1. Januar des nächsten Jahres erneut abgezogen wird.
Beim Abschluss können Sie Ihre Franchise selbst wählen. Zur Auswahl stehen die Stufen 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Je höher die Franchise gewählt wird, desto weniger müssen Sie für die Prämie bezahlen. Aber Achtung: Die Wahl einer hohen Franchise lohnt sich nur für gesunde Menschen, die selten zum Arzt gehen. Wer häufiger medizinische Hilfe benötigt und jährlich die volle Franchise aufbringen müsste, ist mit einer niedrigen Franchise-Stufe deutlich besser beraten.
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine Beteiligung des Arbeitgebers an der Krankenkasse. Bedenken Sie also frühzeitig, dass Sie die komplette Prämie selbst aufbringen müssen und nutzen Sie Sparmöglichkeiten, wenn dies eine zu hohe Belastung darstellt.
Unser Fazit
Wer in die Schweiz übersiedelt, muss in den meisten Fällen eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen. Sobald Sie in der Schweiz offiziell angemeldet und erwerbstätig sind, beginnt der Versicherungsschutz. Dieser greift auch rückwirkend, da die wenigsten Personen bereits am ersten Tag an die neue Krankenversicherung denken.
Bei der Auswahl der passenden Versicherung sollten Sie sich dann etwas Zeit nehmen, die Unterschiede der Versicherungssysteme kennenlernen und verschiedene Tarife miteinander vergleichen. Nutzen Sie unseren Prämienrechner, identifizieren Sie Möglichkeiten zum Sparen und finden Sie so den besten Tarif für sich und Ihre Familie - für den sichersten und bestmöglichen Start in der Schweiz!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bag.admin.ch – Krankenversicherung: Versicherungspflicht
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