Kurz zusammengefasst
- In EU- und EFTA-Ländern deckt die Grundversicherung die gleichen Leistungen ab wie für im Zielland versicherte Personen – der medizinische Standard kann jedoch deutlich tiefer sein als in der Schweiz.
- Ausserhalb von EU/EFTA übernimmt die Grundversicherung maximal das Doppelte des Schweizer Behandlungspreises; Rücktransport und Rettungskosten sind nicht enthalten.
- Für Reisen in teure Länder oder bei regelmässigen Auslandsaufenthalten kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Vor dem Abschluss lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf Deckungssummen, Geltungsbereich und Selbstbehalte zu achten.
Stand: 2025-11
Wer übernimmt die Kosten, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben? Reicht die Schweizer Grundversicherung aus, oder ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig? Unerwartete medizinische Rechnungen fernab der Heimat können rasch mehrere tausend Franken betragen. Hier erfahren Sie, wie der Schutz der Grundversicherung im Ausland funktioniert – und in welchen Fällen zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll ist.
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Was deckt die Grundversicherung im Ausland ab?
Die Grundversicherung bietet im Ausland einen gewissen Schutz, der jedoch je nach Reiseziel unterschiedlich ausfällt. Die Deckung der Grundversicherung im Ausland hängt davon ab, ob Sie in EU/EFTA-Länder oder in andere Länder reisen.
In EU- und EFTA-Ländern
In EU- und EFTA-Ländern (Europäische Union und Europäischer Freihandelsverband) haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Personen, die in diesem Land versichert sind. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Versicherungskarte bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Das klingt zunächst gut, kann aber im Einzelfall deutlich geringere Leistungen mit sich bringen: Der in der Schweiz übliche hohe medizinische Standard wird bei Weitem nicht in allen EU- und EFTA-Ländern erreicht. Das bedeutet, dass Sie im Notfall zwar behandelt werden, aber möglicherweise nicht den Standard erhalten, den Sie aus der Schweiz gewohnt sind.
Ausserhalb von EU/EFTA
Der Maximalbetrag für die Kostenübernahme ausserhalb von EU/EFTA beträgt das Doppelte des tariflichen Behandlungspreises, der für eine vergleichbare Leistung in der Schweiz fällig geworden wäre. Das ist in vielen Ländern mit niedrigeren Behandlungskosten ausreichend.
Vorsicht ist aber beispielsweise bei Reisen in die USA geboten: Hier kann eine Behandlung auch mal das Dreifache des Schweizer Preises kosten. Ähnlich hohe Kosten können auch in Japan, Kanada, Australien oder Russland anfallen. In solchen Fällen reicht die Grundversicherung oft nicht aus, um die vollen Behandlungskosten zu decken.
Wichtig: Dieser Kostendeckel gilt nur für die eigentliche Behandlung. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz oder aufwändige Rettungsaktionen sind nicht enthalten. Solche Leistungen werden in der Regel über eine Reiseversicherung abgedeckt. Für umfassenden Schutz prüfen Sie, ob Sie eine entsprechende Police abgeschlossen haben.
Gibt es einen Unterschied zwischen Urlaubs- und Geschäftsreisen?
Für Geschäftsreisende gelten im Prinzip dieselben Bedingungen wie für Urlaubsreisende, mit einer wichtigen Ausnahme: Unfälle, die während der Arbeitszeit auf der Geschäftsreise passieren, werden über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) über den Arbeitgeber abgerechnet. Die UVG deckt Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg ab – auch im Ausland, solange die Reise beruflich bedingt ist.
Für nicht erwerbstätige Personen oder Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit gilt der Unfallschutz der Grundversicherung oder der Schutz einer privaten Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt für Reisen mit einer Dauer von maximal sechs Monaten.
In welchen Fällen reicht die Grundversicherung nicht aus?
Die Grundversicherung reicht nicht aus, wenn die Behandlungskosten im Reiseland deutlich höher sind als in der Schweiz oder wenn Sie den Schweizer medizinischen Standard auch im Ausland wünschen. Besonders problematisch sind Reisen in Länder mit sehr hohen Behandlungskosten.
In Ländern wie den USA können medizinische Behandlungen bis zu drei Mal so teuer sein wie in der Schweiz – ein einfacher Spitalaufenthalt kostet dort typischerweise 20'000–50'000 Franken, ein Arztbesuch schnell 300–800 Franken (je nach Region und Klinik). Auch in Japan, Kanada, Australien oder Russland liegen die Behandlungskosten häufig deutlich über den Schweizer Tarifen – gerade Notfallbehandlungen oder Operationen schlagen dort mit mehreren Tausend bis Zehntausend Franken zu Buche. In solchen Ländern kann selbst das Doppelte des Schweizer Behandlungspreises die tatsächlichen Kosten oft nicht decken.
Zudem möchten viele Reisende sicherstellen, dass sie auch im Ausland den gewohnten Schweizer Standard erhalten – nicht nur den lokalen Standard des Ziellandes.
Für Reisen in EU- und EFTA-Länder sollten Sie immer Ihre Versicherungskarte bzw. EHIC mitnehmen. Sie berechtigt Sie zu den gleichen Leistungen wie im Zielland versicherte Personen. Prüfen Sie vor Ihrer Reise auch die Versicherungsbedingungen des Ziellandes, damit Sie wissen, welche Leistungen dort üblich sind.
Was ist eine Auslandskrankenversicherung und wann lohnt sie sich?
Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die medizinische Kosten im Ausland abdeckt, wenn die Grundversicherung nicht ausreicht. Sie kann als dauerhafte Police abgeschlossen werden und bietet kontinuierlichen Schutz für alle Auslandsreisen während der Vertragslaufzeit.
Was deckt eine Auslandskrankenversicherung ab?
Die Auslandskrankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen. Typische Vorteile sind:
- Dauerhafter Schutz: Gilt für alle Reisen während der Vertragslaufzeit.
- Fokus auf medizinische Kosten: Speziell auf Behandlungen im Ausland ausgerichtet.
- Schweizer Qualitätsniveau: Je nach Tarif kann der Schweizer medizinische Standard auch im Ausland erreicht oder zumindest angenähert werden.
- Kostendeckung in teuren Ländern: Deckt auch hohe Behandlungskosten in Ländern wie den USA oder Japan.
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich vor allem in folgenden Situationen:
-
Reisen ausserhalb von EU/EFTA (besonders teure Länder):
Wegen der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der einzelnen Länder können die Kosten für medizinische Behandlungen in manchen Ländern deutlich höher sein als in der Schweiz. Besonders hoch sind die Behandlungskosten beispielsweise in Japan, USA und Kanada, Australien und Russland. In diesen Ländern kann selbst der doppelte Schweizer Behandlungspreis nicht ausreichen. -
Regelmässige Reisen in unterschiedliche Länder:
Nicht immer kann man vor einer Reise die Gesundheitsversorgung im Zielland genau prüfen. Um nicht plötzlich eine böse Überraschung zu erleben, kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein, die für alle Reisen gilt – unabhängig vom Zielland. -
Wunsch nach Schweizer Standard:
Viele Reisende möchten sicherstellen, dass sie auch im Ausland den gewohnten Schweizer medizinischen Standard erhalten – nicht nur den lokalen Standard des Ziellandes. Eine Auslandskrankenversicherung kann garantieren, dass Sie auch im Ausland nach Schweizer Standards behandelt werden.
Wann lohnt es sich weniger?
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich weniger, wenn:
- Sie nur selten reisen und hauptsächlich in EU/EFTA-Länder fahren, wo die Grundversicherung ausreichend ist.
- Die Behandlungskosten im Zielland niedrig sind und die Grundversicherung ausreicht.
- Sie bereits eine Reiseversicherung haben, die medizinische Kosten abdeckt.
Rechenbeispiel: Behandlung in den USA – wann lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?
Ob sich eine Auslandskrankenversicherung lohnt, hängt davon ab, wie oft und wohin Sie reisen. Zur Orientierung haben wir zwei Szenarien für Sie durchgerechnet:
Szenario A: Einmalige Reise in die USA
Ohne zusätzliche Versicherung:
- Behandlungskosten in den USA: CHF 5'000 (z. B. Notfallbehandlung nach Unfall)
- Grundversicherung übernimmt: Maximal CHF 2'000 (doppelter Schweizer Behandlungspreis von CHF 1'000)
- Eigenanteil: CHF 3'000
Mit Reiseversicherung (für diese eine Reise, Richtwert):
- Behandlungskosten in den USA: CHF 5'000
- Reiseversicherung übernimmt: CHF 4'500 (je nach Tarif, abzüglich Selbstbehalt)
- Prämie für diese Reise: ca. CHF 30–80 (einmalige Zahlung, abhängig von Anbieter, Alter und Reisedauer)
- Selbstbehalt: CHF 200–500
- Eigenanteil: CHF 730–1'080 (inkl. Prämie und Selbstbehalt)
Fazit: Bei einer einmaligen Reise sparen Sie mit der Reiseversicherung rund CHF 1'920–2'270. Eine Reiseversicherung ist hier meist sinnvoller als eine dauerhafte Auslandskrankenversicherung.
Szenario B: Regelmässige Reisen (z. B. 3 Reisen pro Jahr)
Ohne zusätzliche Versicherung:
- Behandlungskosten bei einer Reise: CHF 5'000
- Grundversicherung übernimmt: CHF 2'000
- Eigenanteil pro Jahr: CHF 3'000 (bei einer Behandlung)
Mit Auslandskrankenversicherung (dauerhaft, Richtwert):
- Behandlungskosten bei einer Reise: CHF 5'000
- Auslandskrankenversicherung übernimmt: CHF 4'500 (je nach Tarif, abzüglich Selbstbehalt)
- Jährliche Prämie: ca. CHF 200–400 (gilt für alle Reisen im Jahr; variiert je nach Anbieter, Alter und Deckung)
- Selbstbehalt: CHF 200–500 (pro Behandlung)
- Eigenanteil pro Jahr: CHF 700–1'100 (inkl. Prämie und Selbstbehalt, bei einer Behandlung)
Fazit: Bei regelmässigen Reisen sparen Sie mit der Auslandskrankenversicherung rund CHF 1'900–2'300 pro Jahr. Zudem sind alle Reisen im Jahr abgedeckt, ohne dass Sie für jede Reise eine neue Versicherung abschliessen müssen.
Hinweis: Die Auslandskrankenversicherung bietet oft auch weitere Leistungen wie telefonischen Service, Dolmetscher oder Unterstützung bei der Medikamentenbeschaffung. Je mehr Leistungen Sie nutzen, desto grösser der Gesamtnutzen. Das Rechenbeispiel zeigt nur die isolierte Betrachtung für medizinische Kosten.
Sonderfall: Werden geplante Behandlungen im Ausland bezahlt?
Falls Sie zu einer Behandlung ins Ausland reisen möchten, die in der Schweiz nicht verfügbar ist, sollten Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenkasse besprechen. Hier wird jeder Einzelfall geprüft, eine solche Behandlung kommt auch nur mit ärztlicher Verordnung infrage.
Mit einer guten ärztlichen Begründung ist eine Kostenübernahme durchaus möglich. Wichtig ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und in der Schweiz nicht verfügbar oder nicht in der gleichen Qualität möglich ist.
Auslandskrankenversicherung finden
Auslandskrankenversicherung vs. Reiseversicherung: Was ist der Unterschied?
Wichtig: Auslandskrankenversicherung und Reiseversicherung sind unterschiedliche Produkte. Die Auslandskrankenversicherung fokussiert ausschliesslich auf medizinische Kosten im Ausland, während die Reiseversicherung einen umfassenderen Schutz bietet.
Auslandskrankenversicherung
Wie oben beschrieben, deckt die Auslandskrankenversicherung deckt nur medizinische Kosten im Ausland ab. Sie kann als dauerhafte Versicherung abgeschlossen werden und bietet kontinuierlichen Schutz für alle Auslandsreisen.
Reiseversicherung
Die Reiseversicherung bietet einen umfassenderen Schutz für einzelne Reisen. Sie deckt nicht nur medizinische Kosten, sondern auch weitere Reiseleistungen – häufig jedoch mit zeitlichen Limiten (z. B. 30, 60 oder 90 Tage pro Reise):
- Medizinische Kosten im Ausland: Vergleichbar mit der Auslandskrankenversicherung, aber oft mit Zeitlimit.
- Reiserücktritt: Erstattung bei Stornierung der Reise.
- Reiseabbruch: Kostenübernahme bei vorzeitigem Abbruch.
- Gepäckversicherung: Schutz für verlorenes oder beschädigtes Gepäck.
- Reiseverspätung: Entschädigung bei Verspätungen.
- Weitere Reiseleistungen: Je nach Tarif (z. B. Dolmetscher, Medikamentenbeschaffung, Bergungskosten).
Die Reiseversicherung gilt meist nur für eine einzelne Reise und endet automatisch nach der Rückkehr. Sie ist ideal, wenn Sie zusätzlich zu den medizinischen Kosten auch andere Risiken absichern möchten.
Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung: Wann ist welche Versicherung sinnvoll?
Auslandskrankenversicherung ist sinnvoll, wenn:
- Sie regelmässig ins Ausland reisen und dauerhaften Schutz wünschen.
- Nur medizinische Kosten wichtig sind (andere Reiserisiken sind nicht relevant).
- Sie eine langfristige Lösung suchen.
Reiseversicherung ist sinnvoll, wenn:
- Sie zusätzlich zu medizinischen Kosten auch Reiserücktritt, Gepäck oder andere Reiseleistungen absichern möchten.
- Sie nur für einzelne Reisen Schutz benötigen.
- Sie eine umfassende Absicherung für eine spezifische Reise wünschen.
FAQ – Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Fazit
Wenn Sie ins Ausland reisen, bietet die Grundversicherung einen gewissen Schutz – dieser ist jedoch je nach Reiseziel unterschiedlich. In EU- und EFTA-Ländern haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie im Zielland versicherte Personen, der medizinische Standard kann jedoch niedriger sein als in der Schweiz. Ausserhalb von EU/EFTA übernimmt die Grundversicherung maximal das Doppelte des Schweizer Behandlungspreises, was in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie den USA, Japan oder Kanada oft nicht ausreicht.
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie regelmässig reisen, in teure Länder fahren oder den Schweizer medizinischen Standard auch im Ausland wünschen. Sie unterscheidet sich von der Reiseversicherung dadurch, dass sie sich ausschliesslich auf medizinische Kosten fokussiert und dauerhaft abgeschlossen werden kann, während die Reiseversicherung einen umfassenderen Schutz für einzelne Reisen bietet.
Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt – und mit der Sie nicht zu viel zahlen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bag.admin.ch – Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz
- www.bag.admin.ch – Krankenversicherung: Touristen/-innen im Ausland und Weltreisende
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