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Homöopathie: Diese Kosten erstattet die Krankenkasse

16.08.2021 Gesundheit & Prävention, Krankenkassenvergleich
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Homöopathische Medikamente und Behandlungen gehören für viele Schweizer*innen zum Alltag und werden regelmässig und gern in Anspruch genommen. Dies und vor allem die untersuchte Wirkung der Behandlung nahm der Gesamt­bundes­rat zum Anlass, die Homöopathie im Jahr 2017 in den Leistungskatalog der Schweizer Grundversicherung aufzunehmen. Hier erfahren Sie, welche Kosten für Homöopathie Sie bei Ihrer Grund­versicherung geltend machen können und wann Sie für die Kostenübernahme eine Zusatz­versicherung brauchen.

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Grundversicherung: Homöopathie seit 2017 erstattungsfähig

Im Jahr 2017 wurde die Homöo­pathie in den Leistungs­katalog der Schweizer Grund­versicherung aufgenommen und der Schul­medizin gesetzlich gleich­gestellt. Entscheidend dafür ist der Behandlungserfolg: Zeigen Behandlungen, die über einen bestimmten Zeitraum geprüft und analysiert werden, eine Heilung oder Verbesserung des Gesund­heits­zustands eines Patienten, ist dies ein starkes Argument für die Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog.

Grundversicherung: Kostenübernahme unbegrenzt möglich

Seit der Aufnahme in den Leistungs­katalog der Grundversicherung können Schweizerinnen und Schweizer homöopathische Behandlungen im Krankheitsfall ebenso nutzen wie schul­medizinische Angebote, es gibt keine Begrenzung von Behandlungs­zeit oder –kosten. Bei der Auswahl gelten die Kriterien des gewählten Tarifs: Im regulären Tarif Versicherte können sich direkt in Behandlung geben, Versicherte im Hausarzt-Modell holen sich beim zuständigen Hausarzt eine Über­weisung oder lassen sich vom Hausarzt selbst behandeln, falls dieser eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann.

Behandlung nur durch ausgebildete Mediziner

Eine Einschränkung wurde bei der Homöopathie jedoch gemacht: Um die Behandlung bei der Grund­versicherung geltend zu machen, muss diese von einem Mediziner oder einer Medizinerin mit anerkannter Zusatzausbildung durchgeführt werden. Nicht-ärztliche Homöopathie kann nicht von der Grundversicherung erstattet werden, auch wenn Sie nach denselben Grundsätzen vorgeht und die Behandlung sich nicht von der durch einen Arzt unterscheidet.


Info
Kostenübernahme vor Behandlung abklären

Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Behandlung im Katalog der Grundversicherung enthalten ist, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung abklären. So gehen Sie auf Nummer Sicher und vermeiden unerwartete Rechnungen.

Zusatzversicherung für mehr Auswahl und Behandlungs­möglichkeiten

Auch wenn die Homöopathie von der Grundversicherung erstattet wird, kann eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Eine solche Zusatzversicherung hat vor allem zwei Vorteile: Als erster Vorteil ist zu nennen, dass Ihre Auswahl an möglichen Behandlern deutlich grösser wird. Denn auch aus­gebildete Heilpraktiker*innen können ausgezeichnete Behandlungen durchführen, der Ausschluss aus der Grund­versicherung bedeutet nicht, dass diese Behandlungen schlechter oder weniger wirksam sind. Dadurch haben Sie bei akuten Beschwerden ausserdem die Chance, deutlich schneller an einen Termin zu kommen, denn die Wartelisten bei entsprechend ausgebildeten Ärzt*innen können mitunter lang sein.

Der zweite Vorteil besteht darin, dass die Tarife für Zusatz­versicherungen immer auch weitere Behandlungsformen enthalten, die in der Grund­versicherung nicht enthalten sind. Dies kann die Behandlung verbessern, da Ihr Homöopath so in der Lage ist, Ihnen andere wirkungsvolle Behandlungen anzubieten, die zur Heilung beitragen. Stellt Ihr Homöopath beispielsweise fest, dass Ihnen einen Ayurveda-Behandlung weiterhelfen könnte, kann er diese direkt durchführen, ohne dass Sie dafür nachrechnen müssen, ob Ihr Geldbeutel dies zulässt.

Unser Fazit

Durch die Kostenübernahme der Grundversicherung kann jeder Schweizer und jede Schweizerin homöopathische Behandlungen ohne Zusatzkosten erhalten. Wer seine Auswahl erweitern und weitere alternativmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchte, ist mit einer Zusatz­versicherung für Alternativ­medizin gut beraten. Diese ermöglicht die Übernahme von Kosten auch bei Behandlungen, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind, wie zum Beispiel Osteopathie oder Magnet­feld­therapie. Zudem erleichtert Sie den Zugang zu alternativmedizinischen Methoden und ermöglicht Ihnen, neue Behandlungsformen aus­zuprobieren, ohne gleich dafür zur Kasse gebeten zu werden.

Bei der Auswahl des Tarifs sollten Sie sich an Ihren eigenen Bedürfnissen und Gewohnheiten orientieren. Wer sich nur selten behandeln lässt, wählt eine Versicherung mit hälftiger Kostenbeteiligung, wer sich regelmässig alternativmedizinisch behandeln lässt, sollte eine höhere Kostenbeteiligung wählen. Unterstützung bei der Auswahl biete unser individueller Vergleich der Zusatzversicherungen. Fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich noch heute an, um den besten Tarif für Ihre Ansprüche zu finden!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.homoeopathie-online.info – Schweizer Modell: Homöopathie in der Grundversicherung

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