Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung übernimmt seit 2017 die Kosten für homöopathische Behandlungen
- Nur Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzausbildung sind von der Grundversicherung zugelassen
- Eine Zusatzversicherung erweitert die Auswahl der zugelassenen Behandler und verkürzt die Wartezeit auf einen Termin
- In vielen Zusatzversicherunngen sind zudem weitere nützliche Leistungen aus dem Bereich der Komplementärmedizin enthalten
Homöopathische Medikamente und Behandlungen gehören für viele Schweizer*innen zum Alltag und werden regelmässig und gern in Anspruch genommen. Dies und vor allem die untersuchte Wirkung der Behandlung nahm der Gesamtbundesrat zum Anlass, die Homöopathie im Jahr 2017 in den Leistungskatalog der Schweizer Grundversicherung aufzunehmen. Hier erfahren Sie, welche Kosten für Homöopathie Sie bei Ihrer Grundversicherung geltend machen können und wann Sie für die Kostenübernahme eine Zusatzversicherung brauchen.
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Grundversicherung: Homöopathie seit 2017 erstattungsfähig
Im Jahr 2017 wurde die Homöopathie in den Leistungskatalog der Schweizer Grundversicherung aufgenommen und der Schulmedizin gesetzlich gleichgestellt. Entscheidend dafür ist der Behandlungserfolg: Zeigen Behandlungen, die über einen bestimmten Zeitraum geprüft und analysiert werden, eine Heilung oder Verbesserung des Gesundheitszustands eines Patienten, ist dies ein starkes Argument für die Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog.
Grundversicherung: Kostenübernahme unbegrenzt möglich
Seit der Aufnahme in den Leistungskatalog der Grundversicherung können Schweizerinnen und Schweizer homöopathische Behandlungen im Krankheitsfall ebenso nutzen wie schulmedizinische Angebote, es gibt keine Begrenzung von Behandlungszeit oder –kosten. Bei der Auswahl gelten die Kriterien des gewählten Tarifs: Im regulären Tarif Versicherte können sich direkt in Behandlung geben, Versicherte im Hausarzt-Modell holen sich beim zuständigen Hausarzt eine Überweisung oder lassen sich vom Hausarzt selbst behandeln, falls dieser eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann.
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Behandlung nur durch ausgebildete Mediziner
Eine Einschränkung wurde bei der Homöopathie jedoch gemacht: Um die Behandlung bei der Grundversicherung geltend zu machen, muss diese von einem Mediziner oder einer Medizinerin mit anerkannter Zusatzausbildung durchgeführt werden. Nicht-ärztliche Homöopathie kann nicht von der Grundversicherung erstattet werden, auch wenn Sie nach denselben Grundsätzen vorgeht und die Behandlung sich nicht von der durch einen Arzt unterscheidet.
Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Behandlung im Katalog der Grundversicherung enthalten ist, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung abklären. So gehen Sie auf Nummer Sicher und vermeiden unerwartete Rechnungen.
Zusatzversicherung für mehr Auswahl und Behandlungsmöglichkeiten
Auch wenn die Homöopathie von der Grundversicherung erstattet wird, kann eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Eine solche Zusatzversicherung hat vor allem zwei Vorteile: Als erster Vorteil ist zu nennen, dass Ihre Auswahl an möglichen Behandlern deutlich grösser wird. Denn auch ausgebildete Heilpraktiker*innen können ausgezeichnete Behandlungen durchführen, der Ausschluss aus der Grundversicherung bedeutet nicht, dass diese Behandlungen schlechter oder weniger wirksam sind. Dadurch haben Sie bei akuten Beschwerden ausserdem die Chance, deutlich schneller an einen Termin zu kommen, denn die Wartelisten bei entsprechend ausgebildeten Ärzt*innen können mitunter lang sein.
Der zweite Vorteil besteht darin, dass die Tarife für Zusatzversicherungen immer auch weitere Behandlungsformen enthalten, die in der Grundversicherung nicht enthalten sind. Dies kann die Behandlung verbessern, da Ihr Homöopath so in der Lage ist, Ihnen andere wirkungsvolle Behandlungen anzubieten, die zur Heilung beitragen. Stellt Ihr Homöopath beispielsweise fest, dass Ihnen einen Ayurveda-Behandlung weiterhelfen könnte, kann er diese direkt durchführen, ohne dass Sie dafür nachrechnen müssen, ob Ihr Geldbeutel dies zulässt.
Unser Fazit
Durch die Kostenübernahme der Grundversicherung kann jeder Schweizer und jede Schweizerin homöopathische Behandlungen ohne Zusatzkosten erhalten. Wer seine Auswahl erweitern und weitere alternativmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchte, ist mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin gut beraten. Diese ermöglicht die Übernahme von Kosten auch bei Behandlungen, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind, wie zum Beispiel Osteopathie oder Magnetfeldtherapie. Zudem erleichtert Sie den Zugang zu alternativmedizinischen Methoden und ermöglicht Ihnen, neue Behandlungsformen auszuprobieren, ohne gleich dafür zur Kasse gebeten zu werden.
Bei der Auswahl des Tarifs sollten Sie sich an Ihren eigenen Bedürfnissen und Gewohnheiten orientieren. Wer sich nur selten behandeln lässt, wählt eine Versicherung mit hälftiger Kostenbeteiligung, wer sich regelmässig alternativmedizinisch behandeln lässt, sollte eine höhere Kostenbeteiligung wählen. Unterstützung bei der Auswahl bietet unser individueller Vergleich der Zusatzversicherungen. Fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich noch heute an, um den besten Tarif für Ihre Ansprüche zu finden!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.homoeopathie-online.info – Schweizer Modell: Homöopathie in der Grundversicherung
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