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Künstliche Befruchtung: Bezahlt die Krankenkasse die Kinderwunsch-Behandlung?

08.11.2021 Familie und Kinder, Krankenkassenvergleich
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Wenn die Jahre vergehen und die Frau trotz regelmässiger Versuche nicht schwanger wird, wächst bei vielen Paaren die Verzweiflung. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für Paare eine grosse Herausforderung und nicht selten eine echte Belastungsprobe für die Beziehung. Viele Paare entscheiden sich deshalb für medizinische Unterstützung bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches. Dies kann aber mit hohen Kosten verbunden sein, denn die Grundversicherung beteiligt sich nicht an allen Kosten, die im Rahmen einer Kinder­wunsch-Behandlung entstehen können.

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Kinderwunsch: Diese Kosten übernimmt die Grundversicherung

Am Anfang des Weges, den Paare gehen müssen, deren Kinder­wunsch sich nicht auf natürliche Weise erfüllt, steht die dia­gnostische Abklärung, also die Frage danach, aus welchem Grund sich der Kinderwunsch bisher nicht erfüllt hat. Die Kosten für diese Abklärung werden in jedem Fall von der Grund­versicherung übernommen, für den Mann ebenso wie für die Frau. Schliesst sich an die Diagnose eine Hormon­behandlung der Frau an, wird auch diese von der Grund­versicherung übernommen, allerdings nicht unbegrenzt. In der Regel übernimmt die Grund­versicherung ein Jahr lang die Kosten einer Hormonbehandlung. Ebenfalls übernommen werden die Kosten für eine Insemination mit dem Samen des Partners, insgesamt drei Versuche können unternommen werden. Bei dieser Behandlung werden die Samen des Mannes direkt in die Gebärmutter gespritzt, sie wird zum Beispiel angewendet, wenn der Mutter­mundschleim zu zäh oder die Zeugungsfähigkeit des Mannes leicht eingeschränkt ist.

Weitere Behandlungen übernimmt die Grundversicherung nicht, auch wenn die Versuche nicht zum Erfolg geführt haben. Allerdings kommt für andere Behandlungen oder weitere Versuche der Insemination oder Hormonbehandlung die Kostenerstattung einer Zusatz­versicherung in Betracht.


Tipp
Vor der Behandlung Kostengutsprache einholen

Auch, wenn die genannten Behandlungen Bestandteile des Leistungskatalogs der Grund­versicherung sind, raten wir allen Versicherten, auf Nummer Sicher zu gehen und vor der Behandlung eine Kostengutsprache einzuholen. Manche Versicherungen machen es zum Beispiel vom Alter der Frau abhängig, ob bzw. wie lange die Kosten für die Behandlung über­nommen werden.

Grundversicherung: Keine Kostenübernahme für In-Vitro-Fertilisation und intracytoplasmatische Spermieninjektion

Führt die Insemination auch nach mehreren Versuchen nicht zum Erfolg, bleiben noch die Möglich­keiten In-Vitro-Fertilisation (IVF) und intracytoplasmatische Spermien­injektion (ICSI). Bei der erst­genannten Methode werden der Frau Eizellen entnommen, die dann im Reagenzglas mit den Spermien des Mannes befruchtet und, falls die Befruchtung erfolgreich war, wieder in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Die Kosten für eine solche Behandlung können variieren, im Schnitt werden dafür zwischen 4000 und 9000 Franken pro durch­geführtem Zyklus fällig. Da der erste Versuch nur selten erfolgreich ist, werden in der Regel mehrere Zyklen durchgeführt, was zu weiteren Kosten führt, denn die zu Beginn entnommenen Eizellen werden mittels Kryokonservation aufbewahrt, was ebenfalls zwischen 500 und 1000 Franken kostet.

Die ICSI ist vor allem dann empfohlen, wenn die Zeugungs­fähigkeit des Mannes stark eingeschränkt ist. Sie gleicht von der Vorgehensweise der In­semination, mit dem ent­scheidenden Unterschied, dass die Spermien vor der Einbringung in die Gebärmutter selektierte werden und nur eine einzelne, befruchtungs­fähige Samenzelle genutzt wird.

Zusatzversicherung für Kinderwunsch-Behandlungen

Bisher gibt es in der Schweiz nur eine Zusatzversicherung, die die Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen übernimmt. Die Kinderwunsch Zusatzversicherung der Sanitas Versicherung bietet eine Kostenübernahme für weitere Versuche der Insemination sowie für IVF und ICSI–Behandlungen. Es werden 75% der Kosten übernommen, die Kostengrenze für IVF und ICSI liegt bei 12 000 Franken. Zudem erhalten Frauen einen kostenlosen Tracker, der dabei hilft, die fruchtbaren Tage im Zyklus zu bestimmen. Allerdings gilt für diese Versicherung eine Karenzfrist von 24 Monaten, erst nach Ablauf dieser Frist können die Kosten für die genannten Behandlungen übernommen werden. Sie sollten sich also frühzeitig um den Abschluss dieser Versicherung bemühen, wenn diese Behandlungen in der Zukunft für Sie in Frage kommen könnten.

Unser Fazit

Eine Kinderwunsch-Behandlung, die über die von der Grund­versicherung erstatteten Leistungen hinausgeht, sollte sorgfältig überlegt und geplant werden. Paare sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie mit hohen Kosten rechnen müssen und der Erfolg nicht garantiert ist. Auch der Stress, den viele Paare bei einem unerfüllten Kinderwunsch verspüren, kann sich negativ auf den Erfolg der Behandlung auswirken.

Entscheiden Sie sich für eine medizinische Kinderwunsch-Behandlung, sollten Sie zunächst eine Kostengutsprache Ihrer Grundversicherung einholen. Auch der Abschluss einer Zusatz­versicherung kann dabei helfen, dass die Kosten auch bei einer langwierigen Behandlung nicht den Rahmen sprengen. Fordern Sie unseren individuellen Vergleich der Zusatzversicherungen an, um einen Überblick zu erhalten über die Krankenkassen, die Sie bei Ihrem Kinderwunsch unterstützen und eine Kostenübernahme anbieten. So können Sie sich ganz auf die Familienplanung konzentrieren, ohne sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen zu müssen.


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.wireltern.ch – So viel kostet das Wunschkind

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