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Mutterschaft: Die Leistungen der Krankenkasse

18.01.2021 Familie und Kinder
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Plant ein junges Paar die Gründung einer Familie oder ist sogar schon Nachwuchs auf dem Weg, beginnt für die zukünftigen Eltern eine aufregende Zeit voller Freude und Hoffnung. Doch auch Ängste und Sorgen können in dieser Zeit zum Thema werden, schliesslich möchte man den Nachwuchs bestmöglich absichern, fördern und vor allen Gefahren schützen.

Versicherung-Schweiz hat für Sie zusammengefasst, mit welchen Leistungen Krankenkassen die Mutterschaft unterstützen, welche Vorteile es für werdende Eltern gibt und wie Sie den Versicherungs­schutz für Ihre kleine Familie optimieren.

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Leistungen der Grundversicherung während der Schwangerschaft

Die Grundversicherung übernimmt während Ihrer Schwangerschaft alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen. Die Kostenerstattung für diese Behandlungen ist im Leistungskatalog enthalten:

Zudem können weitere Untersuchungen übernommen werden, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt oder die Untersuchung aus anderen Gründen medizinisch notwendig ist. Die Leistungen können sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme erbracht werden. Achtung: Um den vollen Kostenzuschuss für einen Geburtsvorbereitungskurs zu erhalten, muss der Kurs von einer Hebamme selbst oder einer Organisation von Hebammen durchgeführt werden.


Tipp
Grundversicherung: Keine Franchise und Selbstbehalt in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft sind werdende Mütter bei ärztlichen Behandlungen ab SSW 13 von der Zahlung von Franchise und Selbstbehalt befreit. Diese Regelung gilt bis 8 Wochen nach der Geburt.

Schwangerschaft der Krankenkasse melden

Nicht immer geht aus den ärztlichen Rechnungen und Dokumenten klar hervor, dass bei der Patientin eine Schwangerschaft vorliegt – Ultraschall­untersuchungen werden beispielsweise auch bei nicht-schwangeren Frauen häufig vorgenommen. Melden Sie am besten selbst Ihre Schwangerschaft bei der Grundversicherung, um eventuellen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Krankenkasse: Leistungen bei und nach der Geburt

Ebenfalls übernommen werden die Kosten für die Geburt selbst, sowohl im Spital als auch in einem Geburtshaus oder zuhause. Im Spital wird die Unterbringung auf der allgemeinen Station für Mutter und Kind übernommen. Auch die Geburt per Kaiserschnitt gehört zu den erstattungsfähigen Leistungen, allerdings nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist.

Für die häusliche Betreuung nach der Geburt sieht der Leistungs­katalog der Grundversicherung insgesamt 10 Besuche einer Hebamme vor, in den ersten 10 Tagen nach der Geburt ist sogar an fünf Tagen ein zweiter Besuch am selben Tag möglich. Wer nach 56 Tagen nach der Geburt weitere Besuche der Hebamme wünscht, braucht dafür allerdings eine ärztliche Verordnung.


Tipp
Achtung: Spital oder Geburtshaus muss auf der Liste des Wohnkantons stehen

Bei der Wahl des passenden Spitals oder Geburtshauses sollten werdende Eltern unbedingt überprüfen, ob dieses auf der Liste der Grundversicherung für den eigenen Wohnkanton vermerkt ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Kostenerstattung unbedingt vorher abklären und bei Bedarf einen anderen Ort für die Geburt wählen.

Zusatzversicherungen bei Mutterschaft

Sind die Leistungen der Grundversicherung Ihnen nicht genug, können Sie weitere Behandlungen und Untersuchungen über eine Zusatzversicherung abrechnen. Viele Zusatzversicherungen enthalten zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt. In Tarifen für Prävention und Vorsorge sind häufig weitere Kontrolluntersuchungen enthalten, oft gibt es auch Zuschüsse für Behandlungen der Alternativmedizin.

Auch nach der Geburt werden die Eltern von der Zusatzversicherung unterstützt. Viele beteiligen sich an Rückbildungskursen und gemeinsamen Kursen für Eltern und Kind wie zum Beispiel Babymassage oder Babyschwimmen. Über eine Zusatzversicherung kann auch eine komfortablere Unterbringung im Spital, etwa in der halbprivaten oder privaten Abteilung, sowie die Behandlung durch einen Chefarzt erreicht werden.

Zusatzversicherungen für Babys und Kinder

Auch für Ihr Kind können Sie bereits frühzeitig eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschliessen. Sowohl ambulante Versicherungen als auch Tarife für halbprivate und private Unterbringung im Spital stehen für Ihr Kind zur Auswahl. Welchen Tarif Sie wählen, ist vor allem von Ihren und den Bedürfnissen Ihres Babys abhängig. Wir empfehlen aber allen Eltern den frühzeitigen Abschluss einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen, da eine regelmässige Betreuung und Kontrolle der Zahngesundheit bei Kindern besonders wichtig ist.

Viele Versicherer bieten frischgebackenen Eltern auch die Möglichkeit, verschiedene Leistungen in einem „Baby-Paket“ zu kombinieren. So können Sie die gewünschten Leistungen passgenau kombinieren, zudem erhalten Sie die Leistungen meist günstiger als beim Abschluss mehrerer Einzel-Tarife.


Tipp
Vorgeburtliche Anmeldung

Einige Zusatzversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Baby bereits vor der Geburt anzumelden. Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Ihr Kind wird ohne Gesundheitsprüfung in der Versicherung aufgenommen und ist bereits vom Tag der Geburt an versichert. Auch bei der Anmeldung nach der Geburt verzichten einige Zusatzversicherungen auf eine Gesundheitsprüfung – dies allerdings nur für eine bestimmte Zeit, spätestens ab dem 3.Lebensjahr ist eine Gesundheitsprüfung in allen Zusatzversicherungen erforderlich. Ebenfalls empfehlenswert ist die Möglichkeit, die Spitalversorgung Ihres Kindes für die Zukunft abzusichern. So können Sie bei einigen Versicherungen durch die Zahlung eines monatlichen Beitrags erreichen, dass Ihr Kind bis zum 40. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung eine halbprivate oder private Zusatzversicherung abschliessen kann.

Fazit & Empfehlung

In der Schwangerschaft ist eine sorgfältige medizinische Betreuung von Mutter und Kind besonders wichtig. Handelt es sich um das erste Kind oder eine Risikoschwangerschaft, sind viele werdende Eltern zusätzlich verunsichert und möchten alle Risiken abklären und alle Angebote in Anspruch nehmen. Es lohnt sich deshalb, die eigene Versicherungssituation frühzeitig zu optimieren, um diese Zeit so entspannt wie möglich und bestens betreut verbringen zu können. Besonders im Bereich Zusatzversicherungen empfehlen wir, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen, da es in vielen Tarifen festgelegte Wartezeiten gibt, bevor die Leistungen abgerufen werden können.

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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.ch.ch – Schwangerschaft – Leistungen der Krankenkasse
www.bag.admin.ch – Krankenversicherung: Leistungen bei Mutterschaft

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