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Schwanger­schafts­rückbildung: Trägt die Krankenkasse die Kosten?

02.10.2020 Familie und Kinder
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Schwangerschaft und Geburt sind für werdende Mütter eine aufregende Zeit, die viele Veränderungen mit sich bringt. Die Freude nach der Geburt ist riesig, doch besonders für den Körper sind die Veränderungen nach der Schwangerschaft deutlich: Nur wenige sind nach der Geburt schnell wieder ganz die Alten, die meisten frischgebackenen Mütter klagen über zusätzliches Gewicht, schwaches Bindegewebe oder sogar ernsthafte körperliche Beschwerden.

Gute Erfolge bei diesen Beschwerden und auch eine grössere Zufriedenheit mit dem eigenen Körper kann ein Rückbildungskurs erzielen. Dabei wird vor allem die Beckenbodenmuskulatur mithilfe von Übungen gestärkt und durch Förderung der körperlichen Fitness eine Verbesserung des gesamten Körpergefühls erzielt. Rückbildungskurse werden meist von Hebammen oder PhysiotherapeutInnen mit Zusatzausbildung durchgeführt.

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Grundversicherung beteiligt sich nicht am Rückbildungskurs

Obwohl der medizinische Nutzen einer Rückbildung unbestritten ist, beteiligt sich die Grundversicherung nicht an den Kosten für einen solchen Kurs. Wer die Kosten für die Schwangerschaftsrückbildung nicht allein tragen möchte, kommt deshalb um den Abschluss einer Zusatzversicherung nicht herum.

Zusatzversicherungen – Umfangreiche Leistungen für werdende Eltern

Für werdende und frischgebackene Mütter gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Zusatzversicherungen. Die grösste Auswahl an Leistungen bieten Tarife für Prävention und Vorsorge. Diese bieten für werdende und junge Eltern verschiedene Leistungspakete, die den Schutz der Grundversicherung mit weiteren Behandlungsmöglichkeiten und zusätzlicher Kostenbeteiligung ergänzen. Neben der Kostenbeteiligung an der Rückbildungsgymnastik ist in vielen Tarifen zum Beispiel die Kostenbeteiligung an einem Stillkurs oder am Babyschwimmen enthalten.

Auch während der Schwangerschaft profitiert man von zusätzlichen Leistungen. Möglich ist etwa die Teilnahme an einem Kurs für Schwangerschaftsgymnastik, die Inanspruchnahme zusätzlicher Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft oder die Kostenbeteiligung an Nahrungsergänzungsmitteln. Sogar die Väter sind bei manchen Anbietern inzwischen leistungsberechtigt, sie können zum Beispiel an Babymassage-Kursen oder Homöopathie-Kursen teilnehmen.


Tipp
Tipp: Zusatzversicherung frühzeitig abschliessen

Wer in der Schweiz eine Zusatzversicherung abschliesst, kann die Leistungen in den meisten Fällen nicht sofort abrufen, sondern muss zunächst eine gewisse Wartezeit einhalten. Entscheiden Sie sich erst während der Schwangerschaft für eine Zusatzversicherung, kann es dadurch passieren, dass Sie die Leistungen während der Schwangerschaft noch gar nicht abrufen können. Eine frühzeitige Planung ist unumgänglich, wenn man eine solche Versicherungslücke vermeiden möchte.

Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung

Die Möglichkeiten für werdende Eltern sind vielfältig: Neben den Angeboten der Schulmedizin gibt es viele weitere Möglichkeiten, die Schwangerschaft angenehm zu gestalten und Beschwerden zu lindern. Wer für diese Zeit eine Zusatzversicherung abschliessen möchte, sollte sich zunächst überlegen, welche Kosten übernommen werden sollen sind und worauf man verzichten kann. Auch die Höhe der Kostenbeteiligung und natürlich die monatliche Prämie sind wichtige Faktoren, die in den Vergleich einfliessen sollten.

Nur so lässt sich ein Tarif finden, der die gewünschten Leistungen beinhaltet und gleichzeitig die eigenen Finanzen nicht überfordert. Hilfe beim Vergleich bekommen Sie von unseren unabhängigen Beratern: Sie haben langjährige Erfahrung, kennen sich am Markt bestens aus und stellen die richtigen Fragen. So finden Sie bereits in kurzer Zeit den optimalen Tarif für Ihre Wünsche. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.swica.ch – Präventionsangebote in der Mutterschaft
www.visana.ch – Schwangerschaft – Sie und Ihr Baby gut versichert
www.ktipp.ch – Krankenkasse: Zahlt sie Training nach Geburt?

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