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🍼 Wie funktioniert die Kranken­versicherung für Babys?

23.02.2021 Familie und Kinder
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Mit der Geburt eines Kindes ändert sich vieles. Besonders das erste Kind kann das Leben der Eltern ganz schön durcheinanderwirbeln. Dies ist auch der Grund, warum viele Schweizer erst spät daran denken, auch ihre Versicherungen an die neue Lebenssituation anzupassen. Dabei kann es sich lohnen, in Sachen Versicherung frühzeitig vorzusorgen. Neben der obligatorischen Krankenversicherung für jeden Einwohner gibt es in der Schweiz eine Reihe weiterer Versicherungslösungen und Anpassungsmöglichkeiten, die jungen Familien das Leben erleichtern können.

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So funktioniert die Kranken­versicherung für Babys

Die wichtigste Versicherung für das Kind ist sicherlich die Krankenversicherung. Direkt nach der Geburt übernimmt noch die Versicherung der Mutter die Kosten der Versorgung von Mutter und Säugling. In der Zeit danach benötigt das Kind dann aber eine eigene Absicherung. Die obligatorische Grundversicherung bietet gute Versorgung in den wichtigsten medizinischen Bereichen, wer seinen Nachwuchs in grösserem Umfang versichern möchte, ist mit einer Zusatzversicherung gut beraten.

1. Grund­versicherung für Babys

Die Grundversicherung ist für jeden Einwohner der Schweiz obligatorisch. Nach der Geburt muss man den Nachwuchs innerhalb von drei Monaten bei einer Grundversicherung anmelden. Bei Anmeldung nach der Geburt werden die Beiträge rückwirkend berechnet. Die Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodell liegt bei den Eltern. Auch die Franchise kann von den Eltern gewählt werden, allerdings gelten für Kinder andere Stufen als für Erwachsene: Man kann wählen zwischen 0, 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken jährlicher Franchise. Eine gemeinsame Familienversicherung gibt es in der Schweiz zwar nicht, dennoch kann es sich lohnen, den Nachwuchs beim eigenen Versicherer anzumelden – einige bieten Rabatte für Familienmitglieder oder die Nutzung eines gemeinsamen Leistungskontos.

2. Zusatz­versicherung für Babys

Besonders für Zahnbehandlungen oder Hilfsmittel wie Sehhilfen ist eine Zusatzversicherung sehr sinnvoll, da eine Kostenerstattung der Grundversicherung für diese Leistungen in den meisten Fällen nicht oder nur sehr begrenzt besteht. Für den Nachwuchs besonders lohnend ist die Möglichkeit der vorgeburtlichen Anmeldung, die einige Versicherer anbieten. Der Nachwuchs wird bereits vor seiner Geburt von der Krankenkasse als Mitglied aufgenommen und muss keine Gesundheitsprüfung durchlaufen, auch nicht nach der Geburt. Zudem können die Versicherer bei vorgeburtlicher Anmeldung meist günstige Tarife anbieten.

3. Unfall­versicherung für Babys

Kinder sind in der Schweiz nicht automatisch gegen Unfälle versichert, schliesslich können bereits kleine Kinder Unfälle haben. Um den Nachwuchs gegen Unfälle abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten:

Welche Versicherungen braucht man für ein Baby?

1. Kranken­versicherung

Wie oben beschrieben, bildet die Krankenversicherung einen wichtigen Teil des Versicherungsschutzes eines Kindes. Neben der Krankenkasse gibt es aber auch weitere Versicherung, die Eltern für den Nachwuchs abschliessen sollten. Dazu zählen die nachfolgenden:

2. Hausrat­versicherung

Eine eigene Hausrat­versicherung benötigt der Nachwuchs natürlich nicht. Wichtig ist aber, die Versicherung über die neue Familiensituation zu informieren, da die Wahrscheinlichkeit einer Schadensmeldung in Familien mit Kindern für gewöhnlich höher ist.

3. Haftpflicht­versicherung

Die meisten privaten Haftpflicht­versicherungen bieten die Möglichkeit, Kinder in den eigenen Tarif mitaufzunehmen, was für gewöhnlich mit einer Erhöhung des Beitrags verbunden ist. Dennoch sollten Eltern ihre Kinder auf jeden Fall in der Haftpflichtversicherung anmelden – nur so ist man auch bei Schäden versichert, die der Nachwuchs verursacht hat.


Tipp
Achtung: Kinder unter 7 Jahren

Kinder unter 7 Jahren gelten als „nicht deliktfähig“ – einige Hausrat- und Haftpflichtversicherung schliessen diese deshalb generell aus der Deckung aus. Wer diese Schäden dennoch nicht allein tragen möchte, kann eine Versicherung wählen, die Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder ausdrücklich einschliesst.

4. Einkommens­versicherung

Eine gute Möglichkeit, den Nachwuchs für die Zukunft abzusichern ist die Einkommens­versicherung. Stirbt ein Elternteil oder gar beide, ist das Kind so weiterhin versorgt – nicht immer reichen die Beiträge aus den obligatorischen Versicherungen dafür aus. Hier gibt es verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge, in Frage kommt zum Beispiel eine Todesfallkapital- oder eine Lebensversicherung.


Tipp
Tipp: Nachwuchs immer anmelden

Ob Kranken-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung: Melden Sie Ihren Nachwuchs bei all Ihren Versicherungen an. Nicht immer muss am Tarif etwas geändert werden, aber nur so schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen und stellen sicher, von Anfang an auch als Familie vollständigen Schutz zu geniessen.

Fazit & Empfehlung

Die Wahl der passenden Versicherung für den Nachwuchs kann für Eltern sehr zeitaufwändig sein. Wir empfehlen Ihnen daher unseren grossen Versicherungs­vergleich für Babys 2024, mit dem Sie ganz ohne Aufwand erfahren, welcher Versicherungsschutz für Ihr Baby bestmöglich geeignet ist und welcher Anbieter den passenden Tarif bietet.


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.swissmom.ch – UNFALLVERSICHERUNG
www.swissmom.ch – INFORMIEREN SIE IHRE VERSICHERUNGEN
www.helvetia.com – Wer zahlt bei Schäden durch Kinder?
www.familienleben.ch – Diese Versicherungen brauchen Kinder in der Schweiz

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