Zur Kontrolle, in der Schwangerschaft und bei akuten Beschwerden: Gründe für den Besuch beim Frauenarzt gibt es viele. Welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und wofür Sie selbst aufkommen müssen, hat Versicherung Schweiz für Sie zusammengefasst.
Zunächst die gute Nachricht: Bei akuten Erkrankungen übernimmt die Grundversicherung die Kosten vollständig, lediglich Selbstbehalt und Franchise müssen Sie selbst übernehmen. Sind Sie in einem Hausarzt– oder Telemedizinmodell versichert, sollten Sie natürlich dennoch den von Ihrer Versicherung vorgegebenen Weg wählen und zunächst Ihren Hausarzt oder Ihre Versicherung kontaktieren.
Zum Erhalt der Gesundheit und zur Abklärung von verschiedenen Risiken übernimmt die Grundversicherung auch die sogenannte gynäkologische Voruntersuchung. Diese beinhaltet folgende Leistungen: Messung des Blutdrucks, Blutanalyse, Krebsabstrich Gebärmutterhals, Abtasten von Bauch und Brust sowie Urinkontrolle. Die ersten zwei Besuche innerhalb eines Jahres, danach eine Untersuchung alle drei Jahre.
Umfangreicher als oft angenommen sind die Leistungen der Grundversicherung bei Schwangerschaft und Geburt. Diese Untersuchungen beim Frauenarzt sind im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten:
Weitere Leistungen können übernommen werden, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Wer häufiger zur Untersuchung möchte, kann dafür eine Zusatzversicherung abschliessen, die weitere Leistungen vom Frauenarzt übernimmt. Mehr Informationen zu den Leistungen der Grundversicherung bei Schwangerschaft und Geburt finden Sie hier.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Leistungen frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche übernommen werden. In Schwangerschaftswoche 1-12 werden die Kosten im Rahmen der normalen Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt abgerechnet.
Der jährliche Besuch beim Gynäkologen wird zwei Jahre in Folge über die Zusatzversicherung abgerechnet, jedes dritte Mal übernimmt die Grundversicherung. Bei jedem dritten Besuch werden dementsprechend Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung fällig. Wird bei der Untersuchung eine Erkrankung diagnostiziert, wird ebenfalls über die Grundversicherung abgerechnet.
Die Zusatzversicherung übernimmt in der Regel zwischen 80 und 90% der Kosten, je nach Versicherungsmodell. Positiv dabei: Einige Versicherer verrechnen die gynäkologische Voruntersuchung nicht mit der Jahresfranchise. Hier lohnt sich ein Vergleich!
Auch während einer Schwangerschaft kann man von einer Zusatzversicherung profitieren. So werden beispielsweise folgende Leistungen von der passenden Zusatzversicherung erstattet:
Beachten Sie vor Abschluss einer Zusatzversicherung die Karenzzeit, also die Frist, in der Sie die Leistungen noch nicht in Anspruch nehmen können. Die meisten Versicherer haben eine Frist von 270-365 Tagen, einzelne sogar von zwei Jahren. Der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt sich also nur vor dem Beginn einer Schwangerschaft!
Die Kosten variieren stark und sind von den enthaltenen Leistungen abhängig. Einige Zusatzversicherungen im Bereich der ambulanten Versorgung sind bereits ab 10 Franken monatlich zu bekommen. Premium-Versicherungen ohne Kostenbeteiligung und mit grossem Leistungsspektrum können aber auch mit höheren monatlichen Beiträgen zu Buche schlagen.
Entscheidend für den monatlichen Beitrag ist neben Ihrem Wohnsitz, an welchen Leistungen sie interessiert sind und in welchem Umfang Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Kontaktieren Sie uns – unsere Berater helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Zusatzversicherung für Sie zu finden. Fordern Sie dazu einfach unseren grossen Vergleich der Zusatzversicherung 2024 an!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.saldo.ch – Vorsorge-Check nur alle drei Jahre bezahlt
www.srf.ch – Fünf Fragen zur gynäkologischen Vorsorge
www.sanablog.ch – Frauenarzt: Das bezahlt die Versicherung?
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