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🍼 Schwanger­schaft & Geburt: Kosten­erstattung der Krankenkasse

08.09.2020 Familie und Kinder
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Geburtsvorbereitungskurse, Ultraschalluntersuchungen, Schwangerschaftsgymnastik und vieles mehr – Ärzte, Hebammen und andere Anbieter unterstützen werdende Mütter und Väter mit verschiedensten Leistungen. Doch welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen und worauf muss ich achten, um die volle Kostenerstattung zu erhalten? Versicherung Schweiz hat die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet.

In nur wenigen Schritten zur optimalen Zusatzversicherung für Frauen

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Was bezahlt die Grund­versicherung bei einer Schwanger­schaft?

Grundsätzlich übernimmt die Grundversicherung alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft entstehen. Besonders positiv ist, dass bei einer Schwangerschaft die Kosten in vollem Umfang übernommen werden, ohne dass Franchise oder Selbstbehalt fällig werden.

Im Einzelnen erstattet Ihre Grundversicherung die Kosten für folgende Leistungen:

Kontrolluntersuchungen wie z.B. Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, durchgeführt von einem Arzt oder einer Hebamme:

  • 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt
  • 2 Ultraschalluntersuchungen
  • 1 Kontrolluntersuchung nach der Geburt zwischen der 6. und 8. Woche
  • Maximal 150 Franken bei einem sechswöchigen Kurs mit einer Doppelstunde pro Woche
  • Der Kurs muss von einer Hebamme oder einer Hebammen-Organisation durchgeführt werden

Zu beachten: Wenn Sie einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen, empfiehlt sich der Beginn spätestens in SSW 30, um den Kurs erfolgreich beenden zu können. Können Sie den Kurs nicht beenden, kann die Kostenerstattung unter Umständen geringer ausfallen.

  • 5 Tage Aufenthalt im Spital bei natürlicher Geburt, 8 Tage bei einem Kaiserschnitt
  • Keine freie Spitalwahl: Das gewünschte Geburtshaus sollte auf der Liste des Wohnsitzkantons zu finden sein
  • Solange sich das gesunde Kind bei der Mutter im Spital befindet, übernimmt die Versicherung der Mutter die Spitalkosten für beide

Häusliche Nachsorge durch eine Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Geburt, auch ohne ärztliche Verordnung

3 Sitzungen, die von einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachperson durchgeführt werden

  • Vorgeburtliche Untersuchung mittels Kardiotokografie
  • Anordnung einer Ultraschallkontrolle
  • Nach der Geburt 10 Hausbesuche sowie in den ersten 10 Tagen nach der Geburt zusätzlich ein zweiter Besuch am gleichen Tag, dies an maximal 5 Tagen
  • Bei Mehrlingsgeburten, nach einer Frühgeburt, einem Kaiserschnitt und bei Erstgebärenden weitere 6 Hausbesuche, also maximal 16

Bei hohem Risiko auf Trisomie: Nicht-Invasiver Pränatal-Test (NIPT)


Tipp
Beginn der Kostenübernahme

Beachten müssen Sie, dass diese Leistungen frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche übernommen werden. In Schwangerschaftswoche 1-12 werden die Kosten im Rahmen der normalen Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt abgerechnet.

Erweiterter Schutz bei einer Risiko­schwangerschaft

Weitere Leistungen werden übernommen, wenn ein erhöhtes oder sogar hohes Risiko vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die werdende Mutter über 35 ist, oder ein Arzt aufgrund anderer Faktoren ein solches Risiko diagnostiziert. Übernommen werden können z.B. diese Untersuchungen:

Welche Kosten werden nicht von der Grundversicherung übernommen?


Tipp
Zu beachten

Alle Krankheiten oder Komplikationen, die vor der 13. Schwangerschaftswoche auftreten, sind in der normalen Grundversicherung enthalten. Dementsprechend müssen Sie den in Ihrem Tarif vereinbarten Selbstbehalt und die Franchise berücksichtigen. Kurzum, Ihre Grundversicherung trägt die Kosten zwar auch vor der 13. SSW – im Vergleich zu den Leistungen bei Mutterschaft aber abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, die von der Grundversicherung gedeckt werden, sind vielfältig. Sie gewährleisten, dass die medizinische Versorgung von Mutter und Kind in jeden Fall sichergestellt ist und alle grundlegenden Massnahmen (z.B. Ultraschalluntersuchung, Geburtsvorbereitungskurse) in Anspruch genommen werden können.

Trotzdem sind die gebotenen Leistungen nicht allumfassend. Haben Schwangere z.B. das Bedürfnis ihren Spitalaufenthalt in einer anderen Abteilung als der allgemeinen zu verbringen, besteht die Möglichkeit dies über eine entsprechende Zusatzversicherung zu decken. Ausserdem bieten viele Krankenkassen eine Kostenübernahme von weiteren Zusatzleistung wie z.B. Schwangerschaftsgymnastik an.

Gerne helfen Ihnen unsere Berater dabei, den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Familie konzentrieren können.

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