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Lymph­drainage: Welche Kosten erstattet die Krankenkasse?

23.08.2021 Gesundheit & Prävention
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Mit einer Lymphdrainage wird durch spezielle Massagegriffe der Transport von Lymphflüssigkeit angeregt, etwa bei einem Lipödem oder nach einer orthopädischen Operation. Für viele Patientinnen und Patienten ist die Lymph­drainage eine angenehme und wohltuende Behandlung. Versicherung-Schweiz hat für Sie recherchiert, in welchen Fällen die Lymphdrainage von der Grund­versicherung übernommen wird.

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Kostenübernahme durch die Grund­versicherung

Die Lymphdrainage ist ein Bestandteil des Leistungskatalogs der Grundversicherung, das heisst, die Kosten dafür werden in der Regel abzüglich Selbstbehalt und Franchise übernommen. Möglich ist eine rein manuelle Behandlung ebenso wie die Behandlung mit einem Gerät. Für die Kosten­übernahme müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Damit Ihre Grundversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes/Ihrer Haus- oder Fachärztin. Eine ärztliche Ver­ordnung gilt in der Regel für 9 Behandlungen. Dauert die Therapie länger, benötigen Sie eine neue Verordnung.

Wir empfehlen ausserdem, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung durch die Grund­versicherung bestätigen zu lassen – so haben Sie zusätzliche Sicherheit, dass keine Kosten an Ihnen hängenbleiben.


Tipp
Lymphdrainage-Gerät für zuhause

Neben der aushäusigen Behandlung ist auch die Anschaffung eines Geräts für die selbst durchgeführte Lymph­drainage möglich – dies ist besonders interessant für PatientInnen, die viel reisen oder aus anderen Gründen wenig Zeit für eine Behandlung in der Praxis aufbringen können. Diese Geräte kaufen Sie in der Regel nicht, sondern mieten sie für die Zeit der Behandlung. Mit einer ärztlichen Verordnung werden Ihnen die Kosten für die Miete von der Grundversicherung erstattet.

Medizinische Masseure: Abrechnung über Zusatz­versicherung

Findet Ihre Behandlung bei einem medizinischen Masseur oder einer Masseurin statt, können die Kosten dafür nicht von der Grund­versicherung übernommen werden. In diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst tragen oder über eine Zusatzversicherung abrechnen.

Zusatzversicherung: In diesen Tarifen ist Lymphdrainage enthalten

Möchten Sie ein Zusatzversicherung abschliessen, um die Behandlung bei einem Masseur oder einer Masseurin erstatten zu lassen, kommen verschiedene Tarife für ambulante Behandlungen in Frage. Spitalversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung nicht. Bei den meisten Versicherern ist die Lymphdrainage in der Zusatz­versicherung für Komplementär­medizin enthalten, hin und wieder finden sich Möglichkeiten für eine Erstattung auch in den Tarifen für Vorsorge und Prävention. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Abschluss beim gewünschten Versicherer, ob und in welchem Umfang die Lymph­drainage erstattet werden kann.

Zusatzversicherung: Den passenden Tarif wählen

Bei der Wahl einer Zusatz­versicherung sollten Sie nicht nur auf die Leistung achten, deren Erstattung Sie aktuell wünschen, sondern auch einen Blick auf die anderen dort enthaltenen Leistungen werfen. Denn für gewöhnlich lohnt sich eine Zusatzversicherung mehr, je grösser das Spektrum der abgerufenen Leistungen ist.

Wählen Sie also einen Tarif, der auch andere Behandlungen enthält, die Sie bereits nutzen oder von denen Sie sich vorstellen können, sie in der Zukunft einmal aus­zuprobieren. Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin enthalten zum Beispiel häufig eine Kosten­übernahme für Autogenes Training, Bach­blütentherapie, Kinesiologie oder Fuss­reflexzonen­massage. So haben Sie nicht nur Anspruch auf die Kostenerstattung der Lymph­drainage, sondern gleichzeitig Zugang zu weiteren Behandlungen, die für Ihre Gesundheit von Nutzen sein können.

Unser Fazit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich die Lymphdrainage von einer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Grundversicherung die Behandlung, andere Fälle sind von der Zusatzversicherung abgedeckt. Schliessen Sie für eine anstehende Lymph­drainage eine Zusatz­versicherung ab, sollten Sie darauf achten, dass diese noch andere Leistungen enthält, die für Sie interessant sind. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zusatzversicherung lohnend ist und Sie von dieser maximal profitieren.

Beim Gegenüberstellen der verschiedenen Ver­sicherungs­möglichkeiten kann Sie unser individueller Vergleich unterstützen – er liefert Ihnen übersichtlich und leicht verständlich alle wichtigen Infos zu den Tarifen, für die Sie sich interessieren. Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vergleich an und optimieren Sie Ihre Versorgung!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.lv-schweiz.ch – Tipps und Tricks im Alltag: Krankenkasse / IV

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