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Kann ich die Rechts­schutz­versicherung von der Steuer absetzen?

31.01.2023 Rechtsschutz, Steuern sparen
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In der Schweiz kann man verschiedene Ver­sicherungen von der Steuer absetzen, besonders dann, wenn es sich um Produkte der privaten Vorsorge in Säule 3a handelt. Doch wie sieht es bei der privaten Rechts­schutz­versicherung aus? Ob man diese von der Steuer absetzen kann und was es dabei zu beachten gilt, hat Versicherung-Schweiz in diesem Beitrag für Sie zusammen­gefasst.

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Privater Rechts­schutz: Keine Steuer­vergünstigung

Die Prämien für eine private Rechts­schutz­versicherung in der Schweiz können aktuell nicht von der Steuer abgezogen werden, egal, welche Komponenten die Versicherung umfasst. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl der Versicherung darauf zu achten, dass diese nur die tatsächlich benötigten Gebiete abdeckt und den Geldbeutel nicht unnötig belastet. In unserem Blogeintrag: „Wer braucht eine Rechts­schutz­versicherung?“ erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die richtige Versicherung für Ihre Bedürfnisse auswählen.

Freibetrag für andere Versicherungen

Auch, wenn Sie Ihre Rechts­schutz­versicherung nicht bei der Steuer angeben können, gibt es ein paar andere Versicherungen, deren Prämien Sie von der Steuer absetzen können. Absetzbar sind Ihre Beiträge an die Kranken­kasse, die Unfall­versicherung, Lebens­versicherungen und Renten­versicherungen. Diese Regelung gilt allerdings nicht unbegrenzt, sondern bis zu einem bestimmten Gesamt­betrag: Einzel­personen können jährlich bis zu 1700 Franken geltend machen, Ehepaare etwas mehr als das Doppelte, nämlich 3500 Franken im Jahr.


Tipp
Freibetrag mit Säule 3b-Produkten auffüllen

Erreichen Sie den an­gegebenen Freibetrag mit Ihren aktuellen Ver­sicherungen nicht, können Sie dies ändern, indem Sie eine Lebens­versicherung in Säule 3b abschliessen. So verfügen Sie nicht nur über eine zusätzliche Kapital­anlage, sondern sparen zusätzlich Steuern, wodurch der Ertrag insgesamt höher ausfällt.

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Rechtsschutz­versicherung hilft auch bei Streitigkeiten mit der Steuer­behörde

Zwar können Sie die Kosten für Ihre Rechts­schutz­versicherung nicht von der Steuer absetzen, indirekt kann Ihnen die Versicherung aber dennoch dabei helfen, Steuern zu sparen. Sind Sie mit Ihrem Steuer­bescheid nicht einverstanden und möchten dagegen Einspruch einlegen, hilft Ihnen Ihre Rechts­schutz­versicherung durch Beratung und juristischen Beistand. So stellen Sie sicher, dass Ihr Steuer­bescheid korrekt ist und Ihnen durch die Auseinander­setzung mit der Steuer­behörde keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Unser Fazit

Im Bereich der Versicherungen gibt es verschiedene Möglich­keiten, Steuern zu sparen. Auch, wenn Sie Ihren privaten Rechts­schutz nicht absetzen können, kann Ihnen dieser auf andere Weise dabei helfen, Steuern zu sparen, etwa durch Beratung und Unter­stützung bei Aus­einander­setzungen mit der Steuer­behörde.

Möchten Sie eine Rechts­schutz­versicherung abschliessen, sollten Sie vor allem darauf achten, dass diese nur Leistungen enthält, die Sie wirklich brauchen – so können Sie die Prämien der einzelnen Tarife miteinander ver­gleichen und stellen sicher, dass die Ver­sicherung Ihnen aus­reichenden Schutz bietet und zugleich Ihren Geld­beutel nicht unnötig belastet. Unser persönlicher Vergleich der Rechts­schutz­versicherungen hilft Ihnen dabei, den optimalen Tarif auszuwählen.

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