Kurz zusammengefasst
- Wer in die Schweiz umzieht, braucht eine Schweizer Grundversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland endet automatisch, wenn Sie bei einem Arbeitgeber in der Schweiz anfangen
- Wer keiner Beschäftigung in der Schweiz nachgeht oder sich selbstständig macht, muss den Umzug der Versicherung mitteilen
- Privatversicherte müssen den deutschen Versicherungsschutz kündigen und dafür die neue Versicherung in der Schweiz nachweisen
- Zusatzversicherungen müssen ebenfalls aktiv gekündigt werden, bei Wegzug ins Ausland gilt in der Regel ein Sonderkündigungsrecht
Eine Auswanderung in die Schweiz ist für viele Deutsche ein attraktives Ziel – es locken gute Gehälter, niedrigere Steuern und insgesamt eine hohe Lebensqualität. Allerdings gibt es auch einige Formalitäten, die beachtet werden müssen - je früher diese erledigt sind, desto weniger Stress haben Sie bei der Auswanderung selbst.
Wir haben für Sie untersucht, was Sie in Sachen Krankenversicherung beachten müssen, wenn Sie in die Schweiz umziehen. In den meisten Fällen müssen Sie nämlich Ihre deutsche Versicherung kündigen und eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen. Welche Fristen es gibt, wie die Kündigung aussehen soll und wie Sie sich in der Schweiz am besten versichern, erfahren Sie von uns.
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Schweizer Krankenversicherung: Pflicht für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz
Das Versicherungssystem in der Schweiz ist etwas anders als das in Deutschland – statt verschiedenen Versicherungsarten gibt es nur eine Variante, die für alle Versicherten verpflichtend ist, die sogenannte Grundversicherung. Dieser Regel entsprechend müssen Sie sich innerhalb einer Frist von drei Monaten bei einer Schweizer Grundversicherung anmelden.
Es gibt keine Möglichkeit, bei einer deutschen Krankenversicherung zu verbleiben. Diese besteht nur dann, wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger weiterhin über einen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland verfügen und regelmässig dorthin zurückkehren. Dann können Sie durch das Optionsrecht selbst entscheiden, ob Sie in Deutschland oder in der Schweiz versichert sein möchten.
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So funktioniert die Grundversicherung in der Schweiz
Die Grundversicherung in der Schweiz ist eine für alle obligatorische Versicherung. Es gibt zwar viele Anbieter und Modelle für diese Versicherung, die enthaltenen Leistungen sind aber per Gesetz identisch. Egal, bei welchem Anbieter Sie versichert sind, Sie haben immer Anspruch auf dieselben Leistungen.
Eine Besonderheit in der Schweizer Grundversicherung ist, dass Sie aus verschiedenen Modellen wählen können. Diese Modelle beziehen sich nicht auf die enthaltenen Leistungen, sondern auf die Art der Leistungserbringung: Das “normale” Standard-Modell überlasst Ihnen bei einer Erkrankung die freie Wahl des Arztes, während Sie im Hausarztmodell dazu verpflichtet sind, bei einer Erkrankung zunächst Ihren Hausarzt aufzusuchen, der Sie bei Notwendigkeit an einen Spezialisten überweist.
Diese Einschränkungen in der Leistungserbringern sind mit einer gewissen Kostenersparnis verbunden: Je nach Modell erhalten Versicherte einen Rabatt auf die Prämie im Vergleich zum Standard-Modell.
Eine weitere Besonderheit ist die Wahl einer “Franchise” zu Beginn der Versicherung. Dies bezeichnet einen jährlichen Betrag, den Versicherte zunächst selbst zahlen müssen, bevor sie Anspruch auf Kostenerstattung der Krankenkasse haben. Die Standard-Franchise für Erwachsene beträgt 300 Franken: Bekommen Sie im Januar eine Arztrechnung über 500 Franken, müssen Sie davon 300 Franken selbst zahlen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Im weiteren Jahresverlauf werden Ihre Rechnungen dann komplett übernommen, bis das neue Kalenderjahr beginnt. Erwachsene haben bei der Grundversicherung die Wahl zwischen einer Franchise von 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken pro Jahr. Die Wahl hat Einfluss auf die Höhe der Prämie: Je höher die gewählte Franchise ist, desto weniger müssen Sie für Ihre Versicherung bezahlen.
Die Rabatte auf die Prämie sind bei einer hohen Franchise verlockend. Lassen Sie sich aber nicht vorschnell verführen, sondern bedenken Sie, dass sich dies nur lohnt, wenn Sie die Franchise nicht regelmässig ausschöpfen, also nicht so oft zum Arzt gehen. Wer mit einer hohen Franchise häufig zum Arzt geht, zahlt am Ende unter Umständen sogar drauf.
Kündigung der deutschen Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?
Um Ihre deutsche Krankenversicherung zu kündigen, müssen Sie nicht zwingend etwas unternehmen: Es kommt darauf an, wie Sie versichert sind.
Gesetzlich Versicherte: Sie brauchen nichts zu unternehmen, wenn Sie in die Schweiz auswandern und dort eine Tätigkeit aufnehmen werden. Sobald Sie bei einem neuen Arbeitgeber anfangen, erlischt Ihr bisheriger Versicherungsschutz automatisch. Durch die Versicherungspflicht in der Schweiz besteht auch keine Gefahr, dass Sie plötzlich ohne Krankenversicherung dastehen. Ausnahmen bestehen allerdings für freiwillig gesetzlich Versicherte und Personen im Ruhestand: Sie sollten Ihre gesetzliche Krankenkasse rechtzeitig über den geplanten Umzug informieren und diese entsprechend kündigen.
Privatversicherte müssen Ihre Krankenversicherung selbst kündigen. Für eine wirksame Kündigung müssen Sie aber nachweisen, dass Sie über eine neue Versicherung verfügen. Am besten informieren Sie Ihren privaten Versicherer zunächst über den geplanten Umzug, kümmern sich dann um die Bestätigung einer neuen Versicherung in der Schweiz und reichen diese Bestätigung dann zusammen mit Ihrer Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer ein. So wird ein nahtloser und reibungsloser Übergang gewährleistet.
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Kündigung von freiwilligen Zusatzversicherungen
Freiwillige private Zusatzversicherungen können in der Regel auch gekündigt werden, wenn Sie in die Schweiz umziehen. Hier gilt der Wegzug ins Ausland als Grund dafür, dass das Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommt. Beachten Sie hier alle Fristen und Regeln Ihrer Versicherung, um auf der sicheren Seite zu sein. Ausnahmen können bestehen, wenn Ihre deutsche Zusatzversicherung explizit auch im Ausland greift und dort genutzt werden kann. Dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Umzugs – Sie können die Versicherung aber natürlich regulär unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen kündigen.
Unser Fazit
Ein Umzug in die Schweiz will gut geplant sein. Dazu gehört auch, sich bei einer Schweizer Grundversicherung anzumelden und den deutschen Versicherungsschutz zu beenden. Wir empfehlen, sich frühzeitig über das Schweizer Versicherungssystem zu informieren und nach Möglichkeit bereits eine passende Versicherung auszuwählen. Denn trotz identischer Leistungen gibt es bei der Prämie durchaus Unterschiede – je nachdem, bei welchem Anbieter und in welchem Modell Sie sich versichern möchten.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.konsumentenschutz.ch – Wann muss ich die Zusatzversicherung kündigen?
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