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Die Nichtleben Verkehrs- und Privatrechtsschutz der KPT bietet folgende Leistungen:
Verkehrsrechtsschutz - Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung |
Örtliche Geltung: weltweit Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Leistungsbeschränkung: ausserhalb Europas CHF 30'000.– Besonderheiten:
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Verkehrsrechtsschutz - Strafverfahren gegen Sie |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
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Verkehrsrechtsschutz - Administrativverfahren |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
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Verkehrsrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten: Mindeststreitwert: CHF 300.-
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Verkehrsrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.- Besonderheiten:
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Verkehrsrechtsschutz - Verfahren mit Steuerbehörden betreffend Motorfahrzeugsteuern |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten: keine
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Verkehrsrechtsschutz - Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 300.- Besonderheiten: Je Angelegenheit besteht Anspruch auf eine Beratung
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Privatrechtsschutz - Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung |
Örtliche Geltung: weltweit Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Leistungsbeschränkung: ausserhalb Europas CHF 30'000.– Besonderheiten:
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Privatrechtsschutz - Strafverfahren gegen Sie |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
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Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten: Mindeststreitwert: CHF 300.-
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Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
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Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmer oder Beamter gegenüber dem Arbeitgeber |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
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Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine ausser CHF 3'000.– für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist Besonderheiten:
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Privatrechtsschutz - Zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.– Besonderheiten: keine
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Privatrechtsschutz - Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.– Besonderheiten: versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten, in der Schweiz gelegenen Liegenschaften bis max. drei Wohnungen |
Privatrechtsschutz - Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 300.– Besonderheiten: Je Angelegenheit besteht Anspruch auf eine Beratung
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