Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung übernimmt die Kosten beim Frauenarzt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Bei Schwangerschaft werden umfangreiche Leistungen ab der 12. Woche übernommen.
- Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung wird nur alle drei Jahre von der Grundversicherung übernommen – wer jedes Jahr geht, muss zwei von drei Besuchen selbst bezahlen.
- Eine Zusatzversicherung kann die jährliche Vorsorgeuntersuchung abdecken (2 von 3 Jahren) und bietet zusätzliche Leistungen während der Schwangerschaft; vor dem Abschluss lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf Karenzzeiten, Maximalbeträge und Altersgrenzen zu achten.
Stand: 2025-12
Zur Kontrolle, in der Schwangerschaft und bei Beschwerden: Frauenarztbesuche gehören für viele Frauen zur regelmässigen Gesundheitsvorsorge. Doch welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten beim Frauenarzt. Allerdings gibt es einige wichtige Regelungen, die viele nicht kennen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wann die Krankenkasse zahlt, welche Bedingungen gelten und wann sich eine Zusatzversicherung für gynäkologische Leistungen lohnt.
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Wann bezahlt die Grundversicherung beim Frauenarzt?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Frauenarztbesuche nur in bestimmten Fällen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, werden die Kosten übernommen. Das bedeutet:
- Bei Beschwerden oder Erkrankungen: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
- Bei Schwangerschaft: Umfangreiche Leistungen werden während der Schwangerschaft und nach der Geburt übernommen.
- Vorsorgeuntersuchungen: Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung wird nur alle drei Jahre von der Grundversicherung übernommen.
Die Kostenübernahme erfolgt dabei abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Wichtig zu wissen ist, dass die Regelungen je nach Situation unterschiedlich sind – insbesondere bei Vorsorgeuntersuchungen und während der Schwangerschaft gelten spezielle Bestimmungen.
Wie funktioniert die Regelung "alle drei Jahre" bei Vorsorgeuntersuchungen?
Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung wird von der Grundversicherung alle drei Jahre übernommen. Das bedeutet: Wenn Sie jedes Jahr zur Vorsorge gehen, müssen Sie zwei von drei Besuchen selbst bezahlen. Die Kostenübernahme erfolgt abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Wird bei der Untersuchung eine Erkrankung diagnostiziert, wird die Abrechnung über die Grundversicherung vorgenommen – unabhängig davon, ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten Besuch handelt. In diesem Fall liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, und die Kosten werden entsprechend übernommen.
Rechenbeispiel: Was kostet die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt?
Die Regelung "alle drei Jahre" kann sich finanziell deutlich bemerkbar machen. Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich die Kosten unterscheiden:
Szenario 1: Jedes Jahr zur Vorsorge
Angenommen, eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung kostet beispielsweise 250 Franken (die Kosten variieren je nach Praxis und Region). Wenn Sie jedes Jahr zur Vorsorge gehen:
- Jahr 1: 250 Franken (selbst zahlen, da Grundversicherung nicht zahlt)
- Jahr 2: 250 Franken (selbst zahlen, da Grundversicherung nicht zahlt)
- Jahr 3: Von Grundversicherung übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt (falls noch nicht aufgebraucht)
Gesamtkosten für die versicherte Person über 3 Jahre: 500 Franken
Szenario 2: Nur alle drei Jahre zur Vorsorge
Wenn Sie sich an die Regelung halten und nur alle drei Jahre zur Vorsorge gehen:
- Jahr 1: Von Grundversicherung übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt (falls noch nicht aufgebraucht)
- Jahr 2: 0 Franken (keine Untersuchung)
- Jahr 3: Von Grundversicherung übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt (falls noch nicht aufgebraucht)
Gesamtkosten für die versicherte Person über 3 Jahre: Nur Franchise und Selbstbehalt (falls noch nicht aufgebraucht)
Fazit: Wer jedes Jahr zur Vorsorge geht, muss zwei von drei Besuchen selbst bezahlen – in diesem Beispiel 500 Franken über drei Jahre. Wer sich an die Regelung hält, zahlt nur Franchise und Selbstbehalt. Eine Zusatzversicherung kann diese Lücke schliessen, wenn Sie jährlich zur Vorsorge gehen möchten.
Welche Leistungen werden während der Schwangerschaft übernommen?
Umfangreicher als oft angenommen sind die Leistungen der Grundversicherung bei Schwangerschaft und Geburt. Diese Untersuchungen beim Frauenarzt oder bei der Hebamme sind im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten:
- 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt
- 2 Ultraschalluntersuchungen
- 1 Kontrolluntersuchung nach der Geburt zwischen der 6. und 8. Woche
- Ersttrimestertest auf Trisomie 13, 18 und 21
- Bei hohem Risiko auf Trisomie: Nicht-Invasiver Pränatal-Test (NIPT)
Weitere Leistungen können übernommen werden, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Wer häufiger zur Untersuchung möchte oder zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen will, kann dafür eine Zusatzversicherung abschliessen, die weitere Leistungen vom Frauenarzt übernimmt.
Wichtig zu wissen: Die meisten dieser Leistungen werden frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche übernommen. In Schwangerschaftswoche 1–12 werden die Kosten im Rahmen der normalen Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt abgerechnet.
Zusatzversicherung vergleichen
Welche Zusatzversicherungen deckt den Beusch beim Frauenarzt ab?
Eine Zusatzversicherung kann die Lücke bei den Vorsorgeuntersuchungen schliessen und zusätzliche Leistungen während der Schwangerschaft bieten. Die wichtigsten Optionen:
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung über die Zusatzversicherung
Je nach Tarif kann der jährliche Besuch beim Gynäkologen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, wobei die genaue Regelung variiert. Die Zusatzversicherung übernimmt oft einen Teil der Kosten, die Beteiligung kann prozentual oder als Fixbetrag geregelt sein und variiert je nach Versicherungsmodell. Wird bei der Untersuchung eine Erkrankung diagnostiziert, wird in der Regel über die Grundversicherung abgerechnet, da eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Einige Versicherer rechnen die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nicht über die Grundversicherung ab, wodurch die Franchise der Grundversicherung nicht belastet wird. Hier lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote.
Zusatzversicherungen in der Schwangerschaft
Auch während einer Schwangerschaft kann man von einer Zusatzversicherung profitieren. So werden beispielsweise folgende Leistungen von der passenden Zusatzversicherung erstattet:
- Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente
- Alternative Therapien bei Schwangerschaftsbeschwerden, z. B. Akupunktur oder Schwangerschaftsmassagen (sofern in der Versicherung enthalten)
- Halbprivate oder private Unterbringung im Spital bei der Geburt inklusive Ober- oder Chefarztbetreuung
Beachten Sie vor Abschluss einer Zusatzversicherung die Karenzzeit, also die Frist, in der Sie die Leistungen noch nicht in Anspruch nehmen können. Die meisten Versicherer haben eine Frist von 270–365 Tagen, einzelne sogar von zwei Jahren. Der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt sich also nur vor dem Beginn einer Schwangerschaft. So können Sie sicherstellen, dass die Leistungen auch tatsächlich greifen, wenn Sie sie benötigen.
Was kostet eine Zusatzversicherung für Gynäkologie?
Die Kosten variieren stark und sind von den enthaltenen Leistungen abhängig. Einige Zusatzversicherungen im Bereich der ambulanten Versorgung sind bereits ab 10 Franken monatlich zu bekommen. Andere Versicherungen mit grossem Leistungsspektrum können deutlichteurer ausfallen – aber im Leistungsfall mehr finanzielle Entlastung bieten.
Entscheidend für den monatlichen Beitrag ist also, an welchen Leistungen Sie interessiert sind und in welchem Umfang Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt – und mit der Sie nicht zu viel zahlen.
FAQ – Häufige Fragen zu Frauenarzt und Krankenkasse
Fazit
Frauenarztbesuche gehören für viele Frauen zur regelmässigen Gesundheitsvorsorge – ob zur Kontrolle, in der Schwangerschaft oder bei Beschwerden. Die Kosten können dabei schnell mehrere hundert Franken betragen, und die Frage, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt, beschäftigt viele Versicherte.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten beim Frauenarzt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder bei Schwangerschaft ab der 12. Woche. Bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung gilt jedoch die Regelung "alle drei Jahre" – wer jedes Jahr geht, muss zwei von drei Besuchen selbst bezahlen. Eine Zusatzversicherung kann diese Lücke schliessen und zusätzliche Leistungen während der Schwangerschaft bieten.
Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt – und mit der Sie nicht zu viel zahlen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.saldo.ch – Vorsorge-Check nur alle drei Jahre bezahlt
- www.srf.ch – Fünf Fragen zur gynäkologischen Vorsorge
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