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KPT Internet-Rechtsschutz

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Die Nichtleben Internet-Rechtsschutz der KPT bietet folgende Leistungen:

Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, welche über das Internet abgeschlossen werden.
  • Bei Versicherungsverträgen werden die Leistungen auf Streitigkeiten, die sich auf das Zustandekommen des Vertrages beziehen, beschränkt.
  • Bei Fällen im Zusammenhang mit Verträgen über die Veräusserung von Immobilien und mit Verträgen über Time-Sharing besteht lediglich Anspruch auf eine Rechtsberatung im Umfang von CHF 500.–.
  • Der Mindeststreitwert beträgt CHF 200.–.
  • Falls bei Fällen im Zusammenhang mit Nichtlieferung oder Betrug die rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen nach der Schadensmeldung nicht erfolgreich war, werden die Kosten des Einkaufs bis max. CHF 1’000.– übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr.
Rechtsstreitigkeiten als Opfer aus Kreditkartenmissbrauch, der über das Internet begangen wird
Rechtsstreitigkeiten als Opfer von Phishing und Hacking (Account Missbrauch)

Falls eine rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen nach der Schadensmeldung nicht erfolgreich war, werden die Kosten bis max. CHF 1000.– übernommen, welche bei unautorisiertem Kauf/Verkauf durch Dritte vom eigenen Konto in Form von Minderung des Guthabens entstehen (Vermögensschaden). Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr.

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing gegen eine versicherte Person

Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis max. CHF 1000.– übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr.

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Drohung, Nötigung, Erpressung gegen eine versicherte Person

Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis max. CHF 1000.- übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr.

Rechtsstreitigkeiten aus Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten (aktiver und passiver Urheberrechtsschutz)
  • Beim passiven Urheberrechtsschutz (Urheberrechtsverletzung begangen durch die versicherte Person) besteht eine Leistungsbeschränkung von CHF 1’000.-.
  • Bei Fällen, in denen Sie einen Domain Namen registriert haben, der mit bekannten Kennzeichen identisch ist, um es dem betroffenen Kennzeicheninhaber zu verunmöglichen, seinen Web-Auftritt unter dieser Internet-Adresse zu präsentieren (Domain Name Grabbing) wird kein Rechtsschutz gewährt.
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