Fitness-Abo: Welche Kosten über­nimmt die Kranken­kasse?

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Kurz zusammengefasst

  • Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Fitness-Abos und Fitnessstudio-Mitgliedschaften grundsätzlich nicht.
  • Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für Fitness-Abos, wobei die Leistungen je nach Anbieter und Tarif stark variieren – vor dem Abschluss lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
  • Ob sich eine Zusatzversicherung für Fitness-Abos lohnt, hängt von der Höhe der Abo-Kosten, der Prämie und der Nutzung weiterer Leistungen ab.

Stand: 2025-12

Ob Yoga, Krafttraining oder Marathon laufen: Dem Freizeitsport sind keine Grenzen gesetzt. Doch wer regelmässig ins Fitnessstudio geht, fragt sich oft, ob die Krankenkasse die Kosten für das Fitness-Abo übernimmt. Die Antwort ist klar: Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für Fitness-Abos. Wer sein Fitness-Abo von der Krankenkasse bezahlt bekommen möchte, benötigt eine entsprechende Zusatzversicherung. Verschiedene Krankenkassen in der Schweiz bieten Zusatzversicherungen an, die sich an den Kosten für Fitness-Abos, Sportkurse oder andere präventive Massnahmen beteiligen – die Bedingungen und Leistungen unterscheiden sich jedoch erheblich.

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Welche Kosten über­nimmt die Grund­versicherung für Fitness-Abos?

Die obligatorische Grundversicherung beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Kosten für Fitness-Abos oder Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Jahresabo, Monatsabo oder eine andere Form der Mitgliedschaft handelt.

Die Grundversicherung deckt in erster Linie medizinisch notwendige Leistungen ab. Fitness-Abos fallen in den Bereich der Prävention und des Freizeitsports, die nicht zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung gehören. Im Gegensatz zu anderen Leistungen wie Sehhilfen oder Ernährungsberatung gibt es hier auch keine Ausnahmen – die Grundversicherung übernimmt Fitness-Abos weder bei Krankheit noch in anderen besonderen Situationen.

Welche Zusatz­versicherungen über­nehmen die Kosten fürs Fitness-Abo?

Viele Schweizer Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die sich an den Kosten für Fitness-Abos, Sportkursen oder andere präventive Massnahmen beteiligen. Die Leistungen werden in der Regel im Rahmen der Zusatzversicherung ambulant angeboten und unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif erheblich.

Unter­schiede bei den Leis­tungen

Die Kostenübernahme für Fitness-Abos variiert stark zwischen den verschiedenen Anbietern:

Zusatz­versicherungen mit Fitness-Leistungen

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Was ist bei einer Zusatz­versicherung für Fitness-Abos zu beachten?

Wenn Sie sich für eine Zusatzversicherung interessieren, die die Kosten für Fitness-Abos übernimmt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer erheblich:

1. Wartezeiten (Karenzzeiten)

Oft gelten Wartezeiten von mehreren Monaten, bevor die Leistungen für Fitness-Abos in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss der Versicherung eine bestimmte Zeit warten müssen, bevor Sie die Kostenübernahme nutzen können. Die Wartezeiten variieren je nach Anbieter.

2. Maximal­beträge

Die Höhe der Kostenübernahme ist in der Regel begrenzt. Manche Versicherungen übernehmen einen festen Betrag pro Jahr (z. B. 200–500 CHF), andere beteiligen sich prozentual an den Kosten. Prüfen Sie daher genau, welcher Maximalbetrag für Fitness-Abos gilt und ob dieser für Ihre Abo-Kosten ausreicht.

3. Altersgrenzen

Einige Versicherungen bieten Fitness-Leistungen nur bis zu einem bestimmten Alter an (z. B. nur bis 65 Jahre oder nur für Personen unter 30). Prüfen Sie daher, ob es Altersgrenzen gibt und ob diese für Sie relevant sind.

4. Nachweise und Belege

Viele Krankenkassen verlangen Belege über absolvierte Trainingseinheiten oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Fragen Sie also vorher nach, welche Nachweise die Krankenkasse verlangt und ob Ihr Fitnessstudio solche Nachweise für seine Mitglieder erstellt. Manche Versicherungen verlangen auch, dass das Fitnessstudio bestimmte Qualitätsstandards erfüllt oder zertifizierte Präventionskurse anbietet.

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Wann lohnt sich eine Zusatz­versicherung für Fitness-Abos?

Ob sich eine Zusatzversicherung für Fitness-Abos lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Höhe der Abo-Kosten, der Prämie der Versicherung, den Maximalbeträgen und der Nutzung weiterer Leistungen. Wir haben zwei Rechenbeispiele für Sie zusammengetsellt, die bei der Einschätzung helfen können.

Szenario 1: Günstiges Fitness-Abo

Annahme: Fitness-Abo kostet CHF 50 pro Monat = CHF 600 pro Jahr

Ohne Zusatzversicherung:

Mit Zusatzversicherung (z. B. bei CHF 300 Erstattung pro Jahr und einer Jahresprämie von etwa CHF 400):

Fazit: In diesem Szenario betragen die Gesamtkosten mit Zusatzversicherung CHF 700 statt CHF 600 – die Versicherung lohnt sich hier nicht, wenn nur das Fitness-Abo genutzt wird und keine weiteren Leistungen der Versicherung.

Szenario 2: Teures Fitness-Abo

Annahme: Fitness-Abo kostet CHF 100 pro Monat = CHF 1'200 pro Jahr

Ohne Zusatzversicherung:

Mit Zusatzversicherung (z. B. bei CHF 500 Erstattung pro Jahr und einer Jahresprämie von etwa CHF 400):

Fazit: In diesem Szenario betragen die Gesamtkosten mit Zusatzversicherung CHF 1'100 statt CHF 1'200 – eine Ersparnis von CHF 100. Die Versicherung lohnt sich hier, auch wenn nur das Fitness-Abo genutzt wird. Und sie ist noch lohnenswerter, wenn Sie weitere Leistungen der Zusatzversicherung nutzen

Tipp
Weitere Leis­tungen nutzen

Die Zusatzversicherung ambulant bietet auch weitere Leistungen wie Sehhilfen, Impfungen oder andere präventive Massnahmen. Je mehr Leistungen Sie nutzen, desto mehr lohnt sich die Versicherung. Die Rechenbeispiele zeigen nur die isolierte Betrachtung für Fitness-Abos.

FAQ – Häufige Fragen zu Fitness-Abos und Kranken­kasse

Werden auch Online-Fitnesskurse oder Outdoor-Trainings von der Kranken­kasse unterstützt?
Welche Fitnessstudios werden von der Kranken­kasse anerkannt?
Wie wirkt sich ein Wechsel der Kranken­kasse auf bestehende Rückerstattungsansprüche für Fitness-Abos aus?
Gibt es spezielle Programme oder Boni für Familien oder be­stimmte Altersgruppen bei Fitness-Abos?
Kann ich die Kosten­übernahme für Fitness-Abos auch rückwirkend beantragen?
Werden auch andere sportliche Aktivitäten wie Schwimmbad-Abos oder Yoga-Studios von der Kranken­kasse bezuschusst?

Fazit

Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für Fitness-Abos und Fitnessstudio-Mitgliedschaften. Wer sein Fitness-Abo von der Krankenkasse bezahlt bekommen möchte, benötigt eine entsprechende Zusatzversicherung. Verschiedene Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die sich an den Kosten für Fitness-Abos beteiligen – die Bedingungen und Leistungen unterscheiden sich jedoch.

Ob sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung in Ihrem Fall langfristig rechnet, muss individuell bewertet werden. Faktoren wie die Höhe der Kosten Ihres Fitness-Abos, die Prämie der Versicherung, die Maximalbeträge und die Nutzung weiterer Leistungen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass der innere Schweinehund beim Gang ins Fitnessstudio vielleicht meckert – Ihr Portemonnaie dank der passenden Zusatzversicherung jedoch ganz entspannt bleibt.

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

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