Ihre Zusatzversicherung bei der Sympany - schon ab wenigen Franken monatlich.
Die Krankenpflege-Zusatzversicherung allgemeiner zusatz der Sympany bietet folgende Leistungen:
Behandlung ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes |
Behandlungen durch KVG-Kassenärzte, die ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes der versicherten Person erfolgen, sind im Nachgang zu den Leistungen von basis gemäss dem am Behandlungsort gültigen KVG-Tarif voll gedeckt.
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Ambulante Behandlungen im Ausland (im Notfall) |
Bei notfallmässiger ärztlicher Behandlung im Ausland werden aus allgemeiner zusatz im Nachgang zu den Leistungen aus basis die vollen Kosten gedeckt. |
Impfungen |
An die Kosten von Impfungen, die dem Infektionsschutz dienen, werden pro Kalenderjahr folgende Beiträge vergütet: 90%, max. CHF 200.-
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Check-up-Untersuchung |
Wenn die Grundversicherung (basis) bei Sympany besteht, wird an die ausgewiesenen Kosten einer Check-up-Untersuchung nach jeweils zwei aufeinanderfolgenden bezugsfreien Kalenderjahren in der Grundversicherung (basis) folgender Beitrag geleistet: 90% der Kosten, max. CHF 300.–
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Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen |
Pro Kalenderjahr sind die Kosten einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung zum KVG-Tarif versichert, sofern in diesem Kalenderjahr keine entsprechenden Leistungen aus einer KVG Versicherung erbracht werden.
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Geburtsvorbereitung/Rückbildung |
Max. CHF 200.– bei einer anerkannten Fachperson
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Stillgeld |
CHF 250.- |
Fit werden (anerkannte gesundheitsfördernde Kurse, z. B. Raucherentwöhnung, Rückenschule, Ernährungsberatung) |
90% der Kosten, max. CHF 300.– innert 2 Kalenderjahren |
Fit bleiben (Fitnesscenter, Sportvereine, Sportclubs) |
An weitere anerkannte Präventivmassnahmen können Beiträge ausgerichtet werden. |
Brillengläser und Kontaktlinsen |
Brillengläser und Kontaktlinsen für Erwachsene: Max. CHF 270.- innerhalb von 5 Kalenderjahren Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder bis 18 Jahre: Max. CHF 270.- pro Kalenderjahr |
Übrige Hilfsmittel |
An die Miet- oder Kaufpreise von anerkannten Hilfsmitteln, an die aus basis keine Leistungen erbracht werden, können bei medizinischer Indikation die Kosten vergütet werden: 50% der Kosten, max. CHF 250.– pro Kalenderjahr |
Weisheitszähne |
Die Versicherung deckt die Kosten der Extraktion von Weisheitszähnen. Erfolgt die Behandlung stationär, werden die Kosten bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Tagespauschale der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton übernommen. |
Kontrolluntersuchung inkl. Röntgen (bis 25 Jahre) |
CHF 60.– pro Kalenderjahr
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kieferorthopädische Behandlungen |
70% der Kosten, max CHF 5'000.–
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Zahnärztliche Behandlung im Ausland |
Behandlungen im Ausland werden übernommen, sofern die medizinischen Fachkräfte über eine Ausbildung verfügen, die einer schweizerischen gleichwertig ist, und die Kosten diejenigen in der Schweiz nicht übersteigen.
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Nichtpflichtmedikamente |
50%, max CHF 2'500.– pro Kalenderjahr
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Thermalbäder |
50%, max. 12 Eintritte |
Psychotherapeutische Behandlung |
Max. 100 Behandlungsstunden An die ersten 50 Stunden max. CHF 60.– |
Transportkosten, Rettungs- und Bergungsaktionen |
An die Kosten
wird folgender Beitrag geleistet: CHF 15'000.– pro Kalenderjahr Selbstbehalt pro Fall: CHF 100.- |
Suchaktionen |
CHF 20'000.- pro Kalenderjahr |
Fahrtspesen |
Falls die Behandlung am Wohnort oder in der näheren Umgebung nicht erbracht werden kann, leistet die Zusatzversicherung allgemeiner zusatz folgende Leistung: 90%, max. CHF 100.- pro Kalenderjahr |
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