Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder das Burn-Out-Syndrom sind heutzutage häufig gestellte Diagnosen. Das Risiko, im Laufe seines Lebens an einer Depression zu erkranken, liegt bei 16-20%. Dementsprechend hoch ist auch die Anzahl der Verordnungen für Psychotherapie in der Schweiz.
Vor Beginn einer Therapie ist es allerdings ratsam, die Kostenerstattung der eigenen Krankenversicherung genau zu prüfen. Nicht jede Therapieform wird von der Grundversicherung übernommen, und auch die Zusatzversicherungen haben meist Beschränkungen hinsichtlich Höhe und/oder Dauer der Behandlung. Versicherung-Schweiz hat die wichtigsten Fragen rund um das Thema Psychotherapie und Krankenkasse für Sie beantwortet.
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Trägt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie?
In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung. Für die Kostenübernahme müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Therapeut ist Psychiater, der Medizin studiert hat und Medikamente verschreiben darf (“ärztliche Psychotherapie“)
- Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ordnet die Durchführung einer Psychotherapie an (Anordnungsmodell, gilt seit Juli 2022)
Sie sollten also bereits vor Beginn einer Psychotherapie klären, inwieweit die oben genannten Bedingungen zutreffen, um nicht am Ende eine hohe Rechnung aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Wichtig: Auch im Bereich Psychotherapie rechnen die Krankenkassen abzüglich Selbstbehalt und Franchise ab!
Neu: Das Anordnungsmodell für „nichtärztliche Psychotherapie“
Die Bezeichnung „nichtärztliche Psychotherapie“ wurde geschaffen, um diese von der Therapie durch einen Mediziner abzugrenzen. Zur grössten Gruppe zählen hier die psychologischen Psychotherapeuten. Diese haben in der Regel ein Psychologiestudium abgeschlossen und meist einige Jahre Zusatzausbildung im Bereich Psychotherapie absolviert.
Die Qualität der Therapie unterscheidet sich nicht von der Therapie bei einem Mediziner. Bis zum Jahr 2022 wurde nichtärztliche Psychotherapie allerdings nur in wenigen Fällen von der Grundversicherung übernommen. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Sobald Ihnen Ihr Hausarzt oder Kinderarzt eine Psychotherapie verschreibt, werden die Kosten dafür von der Grundversicherung übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Therapeut über eine kantonale Praxisbewilligung verfügt.
Diese Neuerung erweitert die Auswahl enorm, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten ist. Auch die Wartezeit auf einen Therapieplatz kann so deutlich verkürzt werden.
Wie viele Sitzungen werden von der Grundversicherung übernommen?
Bei der Anzahl der Sitzungen, die die Grundversicherung erstattet, wird unterschieden zwischen ärztlicher und angeordneter Therapie:
- Bei ärztlicher Psychotherapie durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater können bis zu 40 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen werden. Weitere Sitzungen sind möglich, müssen aber durch den behandelnden Psychiater beantragt und begründet werden.
- Bei angeordneter Psychotherapie werden zunächst 15 Sitzungen übernommen. Besteht danach weiterer Behandlungsbedarf, kann der Hausarzt weitere 15 Sitzungen anordnen. Mehr als 30 Sitzungen bedürfen der Kostengutsprache der Krankenkasse, dabei beurteilt eine psychiatrische Fachperson den Fall und spricht eine Empfehlung für oder gegen die Fortsetzung der Therapie aus.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Psychotherapie?
Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist. Mit einer zusätzlichen privaten Versicherung können Sie aber Ihren Anspruch und Ihre Möglichkeiten erweitern:
- Sie können therapeutische Angebote auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen
- Auch bei Therapeutinnen und Therapeuten ohne kantonale Bewilligung können die Kosten übernommen werden
Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert – die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets. Zudem akzeptiert der Grossteil der Versicherer nur Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die auf der Liste von santésuisse, dem Branchenverband der anerkannten Krankenversicherer, zu finden sind.
Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele von Zusatzversicherungen, die die Kostenerstattung für die Psychotherapie beinhalten:
- Die Helsana Versicherung bietet im Tarif „Omnia“ bzw. „Top“ eine Kostenübernahme von 75% bei einer Maximalsumme von 3‘000 Franken jährlich
- Die Visana Versicherung übernimmt im Tarif „Ambulant III“ sogar 80% bei einer jährlichen Maximalsumme von 5‘000 Franken
Fazit & Empfehlung
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Möchten Versicherte ohne Anordnung eine Therapeutin oder einen Therapeuten aufsuchen, können die Kosten durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden.
Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung ohne Anordnung gewähren, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten. Fordern Sie auch Ihr individuelles Angebot an, um Ihre ideale Zusatzversicherung zu finden!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.medix.ch – Depression
- UZH Psychologisches Institut – Tarife
- www.atpuri.ch – Welche Kosten werden von Grund- und Zusatzversicherungen vergütet?
- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen – FAQ zum Anordnungsmodell
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