Wie funktioniert die Rente in der Schweiz für Ausländer? Viele Zuwanderer fragen sich, welche Ansprüche sie haben und was mit ihrem Geld passiert, wenn sie wieder ins Ausland ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Schweizer Vorsorgesystem aufgebaut ist – und wie Sie mit AHV, BVG und der 3. Säule Ihre Altersvorsorge optimal gestalten.
Kurz zusammengefasst
- Das Schweizer Rentensystem besteht aus drei Säulen: 1. AHV (staatliche Rente), 2. BVG (Pensionskasse) und 3. Säule (private Vorsorge).
- Auch Ausländer erwerben Rentenansprüche, wenn sie in der Schweiz arbeiten und Beiträge zahlen.
- Beim Wegzug ins Ausland bleiben AHV- und BVG-Guthaben erhalten und können je nach Land weiterbezogen oder ausbezahlt werden.
- Die Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsdauer, Einkommen und angespartem Kapital.
- Mit Einzahlungen in die Säule 3a oder durch Einkäufe in die Pensionskasse können Sie Vorsorgelücken schliessen und Steuern sparen.
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Das Schweizer Vorsorgesystem einfach erklärt (3-Säulen-Prinzip)
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip und soll sicherstellen, dass Sie im Alter, bei Invalidität (Erwerbsunfähigkeit) oder im Todesfall finanziell abgesichert sind. Für Ausländerinnen und Ausländer ist dieses System auf den ersten Blick oft etwas ungewohnt – gleichzeitig bietet es grosse Chancen, eine stabile Rente in der Schweiz aufzubauen. Die drei Säulen ergänzen sich und bauen aufeinander auf.
1. Säule – AHV / IV
Die 1. Säule umfasst alle staatlichen Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und AHV-Beiträge zahlen. Dazu gehören:
- AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung: sichert das Existenzminimum im Alter
- IV, die Invalidenversicherung: zahlt Renten bei Erwerbsunfähigkeit
- ALV, die Arbeitslosenversicherung: wird oft dazugerechnet, zählt aber nicht direkt zur Altersvorsorge
Die Leistungen der 1. Säule sollen Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken, Reichtum anzuhäufen ist jedoch nicht möglich. Damit alle Menschen in der Schweiz abgesichert sind, zahlen alle Erwerbstätigen obligatorisch einen prozentualen Anteil ihres Lohns an AHV und IV – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.
Wichtig für Ausländer: Auch wer nur kurz in der Schweiz gearbeitet hat, sammelt AHV-Beitragsjahre und kann später eine Teilrente erhalten. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf IV-Leistungen, sofern Sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen.
2. Säule – Pensionskasse (BVG berufliche Vorsorge)
Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge über eine Pensionskasse. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden über Ihren Arbeitgeber abgeführt. Jede angestellte Person ist, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. jährliches Einkommen von über CHF 22’680, Stand 2025), automatisch Mitglied einer Pensionskasse.
Das Guthaben in der Pensionskasse bilden Sie über die Jahre Ihrer Erwerbstätigkeit. Im Alter haben Sie dann Anspruch auf die Zahlung einer regelmässigen Rente. Zusammen mit der AHV verfolgt die Pensionskasse das Ziel, Ihnen im Ruhestand rund 60 % Ihres letzten Erwerbseinkommens zu sichern – und damit Ihren gewohnten Lebensstandard in der Schweiz möglichst gut zu erhalten.
3. Säule – Private Vorsorge
Möchten Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen, bietet die private Vorsorge über die 3. Säule grosse Vorteile – besonders für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Sie können damit Ihre staatliche Rente gezielt ergänzen, Vorsorgelücken schliessen und steuerliche Vorteile nutzen.
- Säule 3a (steuerbegünstigt): Die Säule 3a ist die steuerbegünstigte Form der privaten Vorsorge. Einzahlungen sind zwar auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt, können aber vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Gelder in der Säule 3a sind „gebunden“ – sie können nur in bestimmten Fällen bezogen werden, etwa bei Pensionierung, Eigenheimkauf, Erwerbsunfähigkeit oder Auswanderung.
- Säule 3b (frei/flexibel): Die Säule 3b ist die freie, flexible Variante der privaten Vorsorge. Sie können selbst entscheiden, wie viel und wie oft Sie einzahlen und in welche Produkte Sie investieren – etwa Fonds, Sparpläne oder Lebensversicherungen. Es gibt keine besonderen Vergünstigungen, aber auch keine gesetzlichen Einschränkungen.
Habe ich als Ausländer Anspruch auf eine Rente in der Schweiz?
Grundsätzlich ja – auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie in der Schweiz Anspruch auf eine AHV- oder BVG-Rente haben.
Entscheidend ist nicht Ihre Staatsbürgerschaft, sondern ob und wie lange Sie in der Schweiz gearbeitet und Beiträge geleistet haben. Das Schweizer Vorsorgesystem behandelt dabei alle Erwerbstätigen gleich – egal ob Sie mit einer B-, C- oder G-Bewilligung (Grenzgänger) in der Schweiz tätig sind.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn Sie die Schweiz verlassen, verlieren Sie Ihre Rentenansprüche nicht automatisch. Sowohl bei der AHV (1. Säule) als auch bei der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) gibt es klare Regelungen.
Entscheidend ist, in welches Land Sie ziehen und ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht.
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Wie viel Rente bekomme ich als Ausländer in der Schweiz?
Ihre Rente als Ausländer in der Schweiz setzt sich aus drei Säulen zusammen: der staatlichen AHV, der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse (BVG) und der privaten Vorsorge in der 3. Säule. Wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt, hängt von Beitragsdauer, Einkommen und dem angesparten Kapital ab.
Wer erst später in die Schweiz kommt, hat oft Vorsorgelücken – und damit eine tiefere Rente. Mit gezielter Planung und Beratung lassen sich diese Lücken durch Nachzahlungen oder Einzahlungen in AHV, BVG und Säule 3a schliessen.
Ich habe in Deutschland und der Schweiz gearbeitet – wie werden Renten koordiniert?
Die Schweiz hat mit der EU, der EFTA und zahlreichen weiteren Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Diese koordinieren die Systeme, damit keine Beitragsjahre verloren gehen. Das bedeutet:
- Ihre AHV-Beitragszeiten in der Schweiz und Ihre Rentenversicherungszeiten im Ausland werden gegenseitig anerkannt.
- Beide Länder prüfen Ihre Versicherungsjahre und zahlen jeweils den Anteil, der auf ihre Versicherungszeit entfällt.
Beispiel: Wenn Sie 20 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, erhalten Sie zwei Teilrenten – eine aus der deutschen Rentenversicherung und eine aus der Schweizer AHV.
Doppelanspruch möglich – aber anteilig
Ein Doppelbezug von Renten ist möglich, wenn Sie in mehreren Ländern Beiträge bezahlt haben. Sie erhalten jedoch nicht doppelt für dieselbe Zeit, sondern jeweils anteilig – basierend auf den in jedem Land zurückgelegten Versicherungsjahren.
Wichtig:
- Sie zahlen nie doppelt in zwei Sozialversicherungen gleichzeitig, da Abkommen verhindern, dass Sie in zwei Ländern gleichzeitig AHV- bzw. Rentenbeiträge leisten müssen.
- Ihre Gesamtarbeitszeit wird bei der Berechnung des Rentenanspruchs berücksichtigt – sogenannte Totalisierung.
Wer zahlt zuerst – und wie erfolgt die Auszahlung?
Jedes Land ist für die Auszahlung seiner eigenen Rente zuständig. Die Koordination erfolgt über die nationalen Sozialversicherungen, meist automatisch, wenn Sie Ihren Rentenantrag in einem der Länder stellen.
Das bedeutet konkret:
- Sie stellen den Rentenantrag nur in Ihrem Wohnsitzland (z. B. Deutschland oder Schweiz).
- Die dortige Behörde leitet den Antrag automatisch an das andere Land weiter.
- Beide Länder prüfen separat und zahlen direkt an Sie den jeweiligen Rentenanteil.
Beispiel: Wenn Sie in Deutschland wohnen, reicht es, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zu stellen. Diese koordiniert mit der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK), die Ihre AHV-Teilrente auszahlt.
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5 Tipps zur Vorsorge-Optimierung für Ausländer in der Schweiz
Wer als Ausländer in der Schweiz lebt oder arbeitet, kann mit einigen einfachen Massnahmen die spätere Rente deutlich verbessern. Die Schweizer Vorsorge bietet viele Möglichkeiten, Kapital aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen – man muss sie nur richtig nutzen.
1. Früh mit der Säule 3a starten
Je früher Sie in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt und den Steuervorteilen. Bis zu CHF 7’056 pro Jahr (Stand 2025) können Angestellte mit Pensionskasse steuerlich absetzen. Wer keine Pensionskasse hat (z. B. Selbstständige), kann bis zu 20 % des Einkommens, maximal CHF 35’280, einzahlen.
2. Einkäufe in die Pensionskasse prüfen
Falls Sie erst später in die Schweiz gezogen sind, lohnt sich oft ein Einkauf in die Pensionskasse (BVG). Damit können Sie Beitragslücken schliessen, Ihre Altersrente erhöhen und zugleich Steuern sparen, da der Einkauf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.
3. AHV-Beitragslücken vermeiden
Selbst kurze Beitragslücken in der AHV können die spätere Rente deutlich reduzieren. Wenn Sie z. B. nach einem Umzug oder Jobwechsel nicht sofort AHV-beitragspflichtig sind, können Sie freiwillige Nachzahlungen leisten. Diese sind bis fünf Jahre rückwirkend möglich.
4. Freizügigkeitskonto bei Jobwechsel oder Wegzug
Wenn Sie Ihre Stelle aufgeben oder die Schweiz verlassen, sollten Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. So bleibt Ihr angespartes Kapital erhalten und verliert keine Zinsen oder Ansprüche. Beim späteren Rentenalter oder Wegzug können Sie das Kapital wieder beziehen.
5. Steuerliche Vorteile gezielt nutzen
Sowohl die Säule 3a als auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse bieten attraktive Steuervergünstigungen. Eine individuelle Vorsorgeplanung kann helfen, Steuern zu sparen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge zu stärken.
FAQ – Häufige Fragen zur Vorsorge für Ausländer in der Schweiz
Schweizer Vorsorge online finden
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ch.ch – AHV: Auszahlung ins Ausland
- www.bsv.admin.ch – Grundlagen & Abkommen