Wie funktioniert die Rente in der Schweiz für Ausländer? Viele Zuwanderer fragen sich, welche Ansprüche sie haben und was mit ihrem Geld passiert, wenn sie wieder ins Ausland ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Schweizer Vorsorgesystem aufgebaut ist – und wie Sie mit AHV, BVG und der 3. Säule Ihre Altersvorsorge optimal gestalten.
Kurz zusammengefasst
Das Schweizer Rentensystem besteht aus drei Säulen: 1. AHV (staatliche Rente), 2. BVG (Pensionskasse) und 3. Säule (private Vorsorge).
Auch Ausländer erwerben Rentenansprüche, wenn sie in der Schweiz arbeiten und Beiträge zahlen.
Beim Wegzug ins Ausland bleiben AHV- und BVG-Guthaben erhalten und können je nach Land weiterbezogen oder ausbezahlt werden.
Die Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsdauer, Einkommen und angespartem Kapital.
Mit Einzahlungen in die Säule 3a oder durch Einkäufe in die Pensionskasse können Sie Vorsorgelücken schliessen und Steuern sparen.
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Das Schweizer Vorsorgesystem einfach erklärt (3-Säulen-Prinzip)
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip und soll sicherstellen, dass Sie im Alter, bei Invalidität (Erwerbsunfähigkeit) oder im Todesfall finanziell abgesichert sind. Für Ausländerinnen und Ausländer ist dieses System auf den ersten Blick oft etwas ungewohnt – gleichzeitig bietet es grosse Chancen, eine stabile Rente in der Schweiz aufzubauen. Die drei Säulen ergänzen sich und bauen aufeinander auf.
1. Säule – AHV / IV
Die 1. Säule umfasst alle staatlichen Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und AHV-Beiträge zahlen. Dazu gehören:
AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung: sichert das Existenzminimum im Alter
IV, die Invalidenversicherung: zahlt Renten bei Erwerbsunfähigkeit
ALV, die Arbeitslosenversicherung: wird oft dazugerechnet, zählt aber nicht direkt zur Altersvorsorge
Die Leistungen der 1. Säule sollen Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken, Reichtum anzuhäufen ist jedoch nicht möglich. Damit alle Menschen in der Schweiz abgesichert sind, zahlen alle Erwerbstätigen obligatorisch einen prozentualen Anteil ihres Lohns an AHV und IV – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.
Wichtig für Ausländer: Auch wer nur kurz in der Schweiz gearbeitet hat, sammelt AHV-Beitragsjahre und kann später eine Teilrente erhalten. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf IV-Leistungen, sofern Sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen.
Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge über eine Pensionskasse. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden über Ihren Arbeitgeber abgeführt. Jede angestellte Person ist, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. jährliches Einkommen von über CHF 22’680, Stand 2025), automatisch Mitglied einer Pensionskasse.
Das Guthaben in der Pensionskasse bilden Sie über die Jahre Ihrer Erwerbstätigkeit. Im Alter haben Sie dann Anspruch auf die Zahlung einer regelmässigen Rente. Zusammen mit der AHV verfolgt die Pensionskasse das Ziel, Ihnen im Ruhestand rund 60 % Ihres letzten Erwerbseinkommens zu sichern – und damit Ihren gewohnten Lebensstandard in der Schweiz möglichst gut zu erhalten.
3. Säule – Private Vorsorge
Möchten Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen, bietet die private Vorsorge über die 3. Säule grosse Vorteile – besonders für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Sie können damit Ihre staatliche Rente gezielt ergänzen, Vorsorgelücken schliessen und steuerliche Vorteile nutzen.
Säule 3a (steuerbegünstigt): Die Säule 3a ist die steuerbegünstigte Form der privaten Vorsorge. Einzahlungen sind zwar auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt, können aber vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Gelder in der Säule 3a sind „gebunden“ – sie können nur in bestimmten Fällen bezogen werden, etwa bei Pensionierung, Eigenheimkauf, Erwerbsunfähigkeit oder Auswanderung.
Säule 3b (frei/flexibel): Die Säule 3b ist die freie, flexible Variante der privaten Vorsorge. Sie können selbst entscheiden, wie viel und wie oft Sie einzahlen und in welche Produkte Sie investieren – etwa Fonds, Sparpläne oder Lebensversicherungen. Es gibt keine besonderen Vergünstigungen, aber auch keine gesetzlichen Einschränkungen.
Habe ich als Ausländer Anspruch auf eine Rente in der Schweiz?
Grundsätzlich ja – auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie in der Schweiz Anspruch auf eine AHV- oder BVG-Rente haben.
Entscheidend ist nicht Ihre Staatsbürgerschaft, sondern ob und wie lange Sie in der Schweiz gearbeitet und Beiträge geleistet haben. Das Schweizer Vorsorgesystem behandelt dabei alle Erwerbstätigen gleich – egal ob Sie mit einer B-, C- oder G-Bewilligung (Grenzgänger) in der Schweiz tätig sind.
Anspruch auf die AHV-Rente
Um eine AHV-Altersrente zu erhalten, müssen Sie:
mindestens ein volles Beitragsjahr eingezahlt haben,
während der Erwerbstätigkeit AHV-Beiträge vom Lohn entrichtet haben,
oder (bei Nichterwerbstätigkeit) freiwillig Beiträge bezahlt haben.
Auch wenn Sie nicht in der Schweiz wohnhaft sind, kann die Rente ins Ausland ausbezahlt werden – vorausgesetzt, es besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzstaat (z. B. Deutschland, Österreich, EU-/EFTA-Staaten).
Anspruch auf die BVG-Rente
Sie haben Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse, wenn:
Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge in eine Pensionskasse eingezahlt haben und
beim Erreichen des Rentenalters ein Altersguthaben vorhanden ist.
Die Höhe der BVG-Rente hängt ab von:
dem angesparten Kapital,
dem Umwandlungssatz,
und der Dauer der Beitragszeit.
Wenn Sie die Schweiz verlassen, können Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben unter bestimmten Bedingungen beziehen oder übertragen (z. B. auf ein Freizügigkeitskonto).
Anspruch auf die 3. Säule
Anders als bei AHV und BVG handelt es sich bei der 3. Säule um privat angespartes Vermögen – das heisst: Das Guthaben gehört vollständig Ihnen. Es bleibt Ihr Eigentum, egal ob Sie in der Schweiz bleiben oder später ins Ausland ziehen.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn Sie die Schweiz verlassen, verlieren Sie Ihre Rentenansprüche nicht automatisch. Sowohl bei der AHV (1. Säule) als auch bei der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) gibt es klare Regelungen.
Entscheidend ist, in welches Land Sie ziehen und ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht.
AHV-Rente bei Wegzug ins Ausland
Wenn Sie in ein EU- oder EFTA-Land ziehen
Dank des Abkommens über die Personenfreizügigkeit wird Ihre AHV-Rente weiterhin ausbezahlt, so als würden Sie in der Schweiz wohnen. Das gilt für Länder der EU sowie für Island, Liechtenstein und Norwegen.
Ihre in der Schweiz geleisteten AHV-Beiträge werden dabei mit den Versicherungszeiten im neuen Land zusammengezählt, um Ihren Rentenanspruch zu berechnen (Totalisierung). Sie erhalten also eine Teilrente aus der Schweiz, proportional zu Ihren dort geleisteten Beitragsjahren.
Wenn Sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen ziehen (Drittstaat)
In Ländern ohne Abkommen (z. B. USA, China, Brasilien) erlischt der Rentenanspruch nicht, aber die Auszahlung kann eingeschränkt sein. Sie können Ihre AHV-Beiträge in Form einer Kapitalrückerstattung beantragen – allerdings nur, wenn Sie Staatsbürger eines Landes ohne Abkommen sind.
Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger, der nach Kanada auswandert, erhält weiterhin eine Rente. Ein Bürger aus einem Drittstaat ohne Abkommen, der nach Thailand zieht, kann seine Beiträge als Kapital auszahlen lassen.
BVG-Rente bei Wegzug ins Ausland
EU-/EFTA-Länder:
Das obligatorische BVG-Guthaben (nach BVG-Gesetz) darf nicht vollständig bezogen werden, solange Sie weiterhin einer obligatorischen Sozialversicherung in der EU/EFTA unterstellt sind.
Dieses Geld wird auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto übertragen und bleibt dort gesperrt, bis Sie pensioniert werden oder eine der gesetzlich erlaubten Ausnahmen eintritt.
Der überobligatorische Teil (freiwillige Einzahlungen oder über dem gesetzlichen Minimum) kann in der Regel sofort ausbezahlt werden.
Wenn Sie Ihr BVG-Guthaben beim Wegzug nicht beziehen, bleibt es auf dem Freizügigkeitskonto bestehen und wird verzinst. Sobald Sie das ordentliche Pensionsalter erreichen, können Sie das Kapital als Rente oder Kapitalzahlung beziehen – auch aus dem Ausland.
Drittstaaten (ohne EU/EFTA-Bezug):
Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA auswandern, können Sie sich Ihr gesamtes BVG-Guthaben vollständig auszahlen lassen – sowohl den obligatorischen als auch den überobligatorischen Teil.
Die Auszahlung erfolgt direkt über Ihre ehemalige Pensionskasse oder über die Stiftung, bei der Ihr Freizügigkeitskonto liegt.
Steuer-Tipp: Die Auszahlung wird in der Schweiz zu einem reduzierten Vorsorgesteuersatz besteuert. Je nach Kanton, in dem das Konto geführt wird, können die Unterschiede erheblich sein – viele Auswanderer wählen deshalb ein Freizügigkeitskonto in einem steuergünstigen Kanton (z. B. Schwyz oder Zug).
3. Säule bei Wegzug ins Ausland
Die private Vorsorge (Säule 3a) können Sie beim Wegzug vollständig beziehen, unabhängig davon, in welches Land Sie ziehen. Der Bezug ist möglich, sobald Sie sich dauerhaft im Ausland abmelden und die Schweiz verlassen. Die Auszahlung erfolgt einmalig in Kapitalform – nicht als monatliche Rente.
Steuerliche Behandlung:
Die Auszahlung unterliegt einer einmaligen Quellensteuer in der Schweiz, die je nach Kanton des 3a-Kontos variiert (z. B. Schwyz = tiefe Steuerlast).
Im Ausland kann diese Auszahlung zusätzlich steuerpflichtig sein – das hängt von den Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Tipp: Wenn Sie auswandern, lohnt es sich, die Auszahlung sorgfältig zu planen. Viele Auswanderer eröffnen ihr 3a-Konto bei einer Vorsorgestiftung in einem steuergünstigen Kanton, um weniger Abzug bei der Auszahlung zu zahlen.
Wie viel Rente bekomme ich als Ausländer in der Schweiz?
Ihre Rente als Ausländer in der Schweiz setzt sich aus drei Säulen zusammen: der staatlichen AHV, der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse (BVG) und der privaten Vorsorge in der 3. Säule. Wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt, hängt von Beitragsdauer, Einkommen und dem angesparten Kapital ab.
AHV: abhängig von Beitragsdauer und Einkommen
Die AHV-Rente richtet sich nach zwei zentralen Faktoren:
Wie viele Jahre Sie in der Schweiz AHV-Beiträge bezahlt haben (Beitragsdauer), und
Wie hoch Ihr massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen während dieser Zeit war.
Richtwerte (2025 – bei voller Beitragsdauer):
Maximale AHV-Rente: CHF 2 520 pro Monat (setzt ein volles Durchschnittseinkommen voraus)
Minimale AHV-Rente: CHF 1 260 pro Monat
Beispiel: Wenn Sie 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet und AHV-Beiträge bezahlt haben, erhalten Sie später rund 45 % der vollen AHV-Rente (20/44 Jahre), was bei einem hohen Durchschnittseinkommen etwa CHF 1 145 pro Monat entspricht (20/44 von CHF 2 520).
Tipp: Sie können Ihren individuellen AHV-Kontostand kostenlos bei der Ausgleichskasse anfordern. So sehen Sie, wie viele Beitragsjahre bereits angerechnet wurden und ob Lücken bestehen, die Sie noch nachzahlen können.
BVG: abhängig vom angesparten Kapital und Umwandlungssatz
In der beruflichen Vorsorge (BVG) richtet sich Ihre spätere Rente nach dem angesparten Alterskapital und dem Umwandlungssatz, den Ihre Pensionskasse anwendet. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente Sie jährlich aus Ihrem Kapital erhalten.
Beispiel: Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % ergibt ein Altersguthaben von CHF 100’000 eine jährliche Rente von CHF 6’800.
Wichtige Einflussfaktoren auf die Höhe Ihrer BVG-Rente:
Einkommen
Dauer der Beschäftigung in der Schweiz
Zinssatz der Pensionskasse
Überobligatorische Einzahlungen/Einkäufe
Tipp: Sie können den Stand Ihrer Pensionskasse (BVG) direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder der Kasse selbst anfragen.
3. Säule: abhängig vom angesparten Alterskapital
Wenn Sie als Ausländer in der Schweiz in die 3. Säule eingezahlt haben, gehört das angesparte Kapital vollständig Ihnen. Die Höhe Ihres Guthabens hängt von drei Faktoren ab:
Wie lange Sie einbezahlt haben,
Wie hoch Ihre jährlichen Einzahlungen waren, und
Wie Ihre Vorsorge investiert war (Sparkonto, Fonds, Versicherung etc.).
Den aktuellen Stand Ihrer Säule 3a erfahren Sie direkt bei Ihrer Bank oder Versicherung – Sie erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis oder können das Guthaben online in Ihrem Kundenportal einsehen.
Tipp
Als Ausländer in der Schweiz lohnt sich eine Vorsorgeberatung
Wer erst später in die Schweiz kommt, hat oft Vorsorgelücken – und damit eine tiefere Rente. Mit gezielter Planung und Beratung lassen sich diese Lücken durch Nachzahlungen oder Einzahlungen in AHV, BVG und Säule 3a schliessen.
Ich habe in Deutschland und der Schweiz gearbeitet – wie werden Renten koordiniert?
Die Schweiz hat mit der EU, der EFTA und zahlreichen weiteren Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Diese koordinieren die Systeme, damit keine Beitragsjahre verloren gehen. Das bedeutet:
Ihre AHV-Beitragszeiten in der Schweiz und Ihre Rentenversicherungszeiten im Ausland werden gegenseitig anerkannt.
Beide Länder prüfen Ihre Versicherungsjahre und zahlen jeweils den Anteil, der auf ihre Versicherungszeit entfällt.
Beispiel: Wenn Sie 20 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, erhalten Sie zwei Teilrenten – eine aus der deutschen Rentenversicherung und eine aus der Schweizer AHV.
Doppelanspruch möglich – aber anteilig
Ein Doppelbezug von Renten ist möglich, wenn Sie in mehreren Ländern Beiträge bezahlt haben. Sie erhalten jedoch nicht doppelt für dieselbe Zeit, sondern jeweils anteilig – basierend auf den in jedem Land zurückgelegten Versicherungsjahren.
Wichtig:
Sie zahlen nie doppelt in zwei Sozialversicherungen gleichzeitig, da Abkommen verhindern, dass Sie in zwei Ländern gleichzeitig AHV- bzw. Rentenbeiträge leisten müssen.
Ihre Gesamtarbeitszeit wird bei der Berechnung des Rentenanspruchs berücksichtigt – sogenannte Totalisierung.
Wer zahlt zuerst – und wie erfolgt die Auszahlung?
Jedes Land ist für die Auszahlung seiner eigenen Rente zuständig. Die Koordination erfolgt über die nationalen Sozialversicherungen, meist automatisch, wenn Sie Ihren Rentenantrag in einem der Länder stellen.
Das bedeutet konkret:
Sie stellen den Rentenantrag nur in Ihrem Wohnsitzland (z. B. Deutschland oder Schweiz).
Die dortige Behörde leitet den Antrag automatisch an das andere Land weiter.
Beide Länder prüfen separat und zahlen direkt an Sie den jeweiligen Rentenanteil.
Beispiel: Wenn Sie in Deutschland wohnen, reicht es, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zu stellen. Diese koordiniert mit der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK), die Ihre AHV-Teilrente auszahlt.
5 Tipps zur Vorsorge-Optimierung für Ausländer in der Schweiz
Wer als Ausländer in der Schweiz lebt oder arbeitet, kann mit einigen einfachen Massnahmen die spätere Rente deutlich verbessern. Die Schweizer Vorsorge bietet viele Möglichkeiten, Kapital aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen – man muss sie nur richtig nutzen.
1. Früh mit der Säule 3a starten
Je früher Sie in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt und den Steuervorteilen. Bis zu CHF 7’056 pro Jahr (Stand 2025) können Angestellte mit Pensionskasse steuerlich absetzen. Wer keine Pensionskasse hat (z. B. Selbstständige), kann bis zu 20 % des Einkommens, maximal CHF 35’280, einzahlen.
2. Einkäufe in die Pensionskasse prüfen
Falls Sie erst später in die Schweiz gezogen sind, lohnt sich oft ein Einkauf in die Pensionskasse (BVG). Damit können Sie Beitragslücken schliessen, Ihre Altersrente erhöhen und zugleich Steuern sparen, da der Einkauf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.
3. AHV-Beitragslücken vermeiden
Selbst kurze Beitragslücken in der AHV können die spätere Rente deutlich reduzieren. Wenn Sie z. B. nach einem Umzug oder Jobwechsel nicht sofort AHV-beitragspflichtig sind, können Sie freiwillige Nachzahlungen leisten. Diese sind bis fünf Jahre rückwirkend möglich.
4. Freizügigkeitskonto bei Jobwechsel oder Wegzug
Wenn Sie Ihre Stelle aufgeben oder die Schweiz verlassen, sollten Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. So bleibt Ihr angespartes Kapital erhalten und verliert keine Zinsen oder Ansprüche. Beim späteren Rentenalter oder Wegzug können Sie das Kapital wieder beziehen.
5. Steuerliche Vorteile gezielt nutzen
Sowohl die Säule 3a als auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse bieten attraktive Steuervergünstigungen. Eine individuelle Vorsorgeplanung kann helfen, Steuern zu sparen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge zu stärken.
FAQ – Häufige Fragen zur Vorsorge für Ausländer in der Schweiz
Muss ich als Ausländer mit B- oder C-Bewilligung AHV-Beiträge zahlen?
Ja. Sobald Sie in der Schweiz erwerbstätig sind – egal ob mit B- oder C-Bewilligung – sind Sie AHV-pflichtig. Ihre Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil je 50 %). Auch Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz (z. B. Ehepartner ohne Einkommen) müssen AHV-Beiträge zahlen.
Darf ich als Ausländer in die Säule 3a einzahlen?
Ja. Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und AHV-Beiträge leisten, dürfen Sie auch in die Säule 3a einzahlen – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Bewilligung. Die Säule 3a steht sowohl Angestellten mit Pensionskasse als auch Selbstständigen offen.
Lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a, wenn ich quellenbesteuert bin?
Ja, auf jeden Fall. Auch bei Quellensteuer profitieren Sie von der Steuerersparnis: Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu müssen Sie jedoch eine Steuererklärung einreichen (nachträgliche ordentliche Veranlagung), um den Abzug geltend zu machen.
Wichtig: Die Einreichung einer Steuererklärung ist Pflicht, wenn Ihr Bruttoeinkommen CHF 120 000 übersteigt. Liegt Ihr Einkommen darunter, können Sie die NOV freiwillig beantragen, um den 3a-Abzug vorzunehmen. Beachten Sie, dass bei einer NOV Ihr gesamtes weltweites Einkommen und Vermögen veranlagt wird.
Habe ich als ausländischer Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz?
Ja, wenn Sie AHV/ALV-Beiträge entrichtet und mindestens 12 Monate innerhalb von 2 Jahren gearbeitet haben. Sie müssen zudem in der Schweiz wohnen und vermittlungsfähig sein. Grenzgänger erhalten Leistungen meist im Wohnsitzland, nicht in der Schweiz.
Sollte ich freiwillig in meine Pensionskasse einzahlen, um meine Vorsorge zu verbessern?
Ja, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (BVG) sind eine effektive Möglichkeit, Rentenlücken zu schliessen und Steuern zu sparen. Jeder Einkauf erhöht Ihr Vorsorgekapital und damit Ihre spätere Rente. Prüfen Sie vorher, ob Lücken bestehen und ob sich der Einkauf steuerlich lohnt.
Beachten Sie, dass für das eingekaufte Kapital eine steuerliche Sperrfrist von drei Jahren gilt. Das bedeutet, dass Sie das Kapital nach einem Einkauf für die Dauer von drei Jahren weder für Wohneigentum (WEF) noch bei einem Kapitalbezug bei Pensionierung oder Wegzug steuerbegünstigt auszahlen lassen dürfen.
Wie kann ich Vorsorgelücken schliessen, wenn ich erst spät in die Schweiz gezogen bin?
Sie können AHV-Lücken durch Nachzahlungen (bis zu 5 Jahre rückwirkend) und BVG-Lücken durch Einkäufe schliessen. Zusätzlich können Sie die Säule 3a nutzen, um private Vorsorge aufzubauen.
Wie viele Jahre muss ich in der Schweiz arbeiten, um eine AHV-Rente zu erhalten?
Bereits ein Beitragsjahr genügt, um einen anteilsmässigen Rentenanspruch zu erwerben. Die volle AHV-Rente (Skala 44) gibt es nach 44 Beitragsjahren.
Bekomme ich eine Teilrente, wenn ich nur kurz in der Schweiz gearbeitet habe?
Ja. Auch bei wenigen Beitragsjahren haben Sie Anspruch auf eine Teilrente, proportional zu Ihren Beitragsjahren. Die Auszahlung erfolgt auch ins Ausland, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Kann ich AHV und deutsche (oder andere ausländische) Rente gleichzeitig beziehen?
Ja. Die Schweiz hat mit der EU, EFTA und vielen Drittstaaten Sozialversicherungsabkommen. Jedes Land zahlt eine eigene Teilrente, basierend auf den dort geleisteten Beitragsjahren.
Was passiert mit meinen Rentenansprüchen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Ihre Ansprüche bleiben erhalten, auch wenn Sie die Schweiz verlassen.
AHV: Rente oder – je nach Zielland und Voraussetzungen – Kapitalauszahlung.
BVG: Kapital wird in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Säule 3a: Auszahlung bei Wegzug möglich.
Gibt es Steuervorteile für Ausländer bei der Vorsorge (3. Säule, Pensionskasse)?
Ja. Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige BVG-Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Auch Ausländer mit B- oder C-Bewilligung können diese Vorteile nutzen. Bei einem späteren Bezug werden die Gelder zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.