Wie funktioniert die Rente in der Schweiz für Ausländer?

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Wie funktioniert die Rente in der Schweiz für Ausländer? Viele Zuwanderer fragen sich, welche Ansprüche sie haben und was mit ihrem Geld passiert, wenn sie wieder ins Ausland ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Schweizer Vorsorgesystem aufgebaut ist – und wie Sie mit AHV, BVG und der 3. Säule Ihre Altersvorsorge optimal gestalten.

Kurz zusammengefasst

  • Das Schweizer Rentensystem besteht aus drei Säulen: 1. AHV (staatliche Rente), 2. BVG (Pensionskasse) und 3. Säule (private Vorsorge).
  • Auch Ausländer erwerben Rentenansprüche, wenn sie in der Schweiz arbeiten und Beiträge zahlen.
  • Beim Wegzug ins Ausland bleiben AHV- und BVG-Guthaben erhalten und können je nach Land weiterbezogen oder ausbezahlt werden.
  • Die Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsdauer, Einkommen und angespartem Kapital.
  • Mit Einzahlungen in die Säule 3a oder durch Einkäufe in die Pensionskasse können Sie Vorsorgelücken schliessen und Steuern sparen.

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Das Schweizer Vorsorgesystem einfach erklärt (3-Säulen-Prinzip)

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip und soll sicherstellen, dass Sie im Alter, bei Invalidität (Erwerbsunfähigkeit) oder im Todesfall finanziell abgesichert sind. Für Ausländerinnen und Ausländer ist dieses System auf den ersten Blick oft etwas ungewohnt – gleichzeitig bietet es grosse Chancen, eine stabile Rente in der Schweiz aufzubauen. Die drei Säulen ergänzen sich und bauen aufeinander auf.

1. Säule – AHV / IV

Die 1. Säule umfasst alle staatlichen Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und AHV-Beiträge zahlen. Dazu gehören:

Die Leistungen der 1. Säule sollen Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken, Reichtum anzuhäufen ist jedoch nicht möglich. Damit alle Menschen in der Schweiz abgesichert sind, zahlen alle Erwerbstätigen obligatorisch einen prozentualen Anteil ihres Lohns an AHV und IV – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.

Wichtig für Ausländer: Auch wer nur kurz in der Schweiz gearbeitet hat, sammelt AHV-Beitragsjahre und kann später eine Teilrente erhalten. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf IV-Leistungen, sofern Sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen.

2. Säule – Pensions­kasse (BVG berufliche Vor­sorge)

Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge über eine Pensionskasse. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden über Ihren Arbeitgeber abgeführt. Jede angestellte Person ist, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. jährliches Einkommen von über CHF 22’680, Stand 2025), automatisch Mitglied einer Pensionskasse.

Das Guthaben in der Pensionskasse bilden Sie über die Jahre Ihrer Erwerbstätigkeit. Im Alter haben Sie dann Anspruch auf die Zahlung einer regelmässigen Rente. Zusammen mit der AHV verfolgt die Pensionskasse das Ziel, Ihnen im Ruhestand rund 60 % Ihres letzten Erwerbseinkommens zu sichern – und damit Ihren gewohnten Lebensstandard in der Schweiz möglichst gut zu erhalten.

3. Säule – Private Vor­sorge

Möchten Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen, bietet die private Vorsorge über die 3. Säule grosse Vorteile – besonders für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Sie können damit Ihre staatliche Rente gezielt ergänzen, Vorsorgelücken schliessen und steuerliche Vorteile nutzen.

Habe ich als Ausländer Anspruch auf eine Rente in der Schweiz?

Grundsätzlich ja – auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie in der Schweiz Anspruch auf eine AHV- oder BVG-Rente haben.

Entscheidend ist nicht Ihre Staatsbürgerschaft, sondern ob und wie lange Sie in der Schweiz gearbeitet und Beiträge geleistet haben. Das Schweizer Vorsorgesystem behandelt dabei alle Erwerbstätigen gleich – egal ob Sie mit einer B-, C- oder G-Bewilligung (Grenzgänger) in der Schweiz tätig sind.

Anspruch auf die AHV-Rente
Anspruch auf die BVG-Rente
Anspruch auf die 3. Säule

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich die Schweiz verlasse?

Wenn Sie die Schweiz verlassen, verlieren Sie Ihre Rentenansprüche nicht automatisch. Sowohl bei der AHV (1. Säule) als auch bei der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) gibt es klare Regelungen.

Entscheidend ist, in welches Land Sie ziehen und ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht.

AHV-Rente bei Wegzug ins Ausland
BVG-Rente bei Wegzug ins Ausland
3. Säule bei Wegzug ins Ausland

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Wie viel Rente bekomme ich als Ausländer in der Schweiz?

Ihre Rente als Ausländer in der Schweiz setzt sich aus drei Säulen zusammen: der staatlichen AHV, der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse (BVG) und der privaten Vorsorge in der 3. Säule. Wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt, hängt von Beitragsdauer, Einkommen und dem angesparten Kapital ab.

AHV: abhängig von Beitragsdauer und Ein­kommen
BVG: abhängig vom an­gesparten Kapital und Umwandlungssatz
3. Säule: abhängig vom an­gesparten Alterskapital
Tipp
Als Ausländer in der Schweiz lohnt sich eine Vorsorge­beratung

Wer erst später in die Schweiz kommt, hat oft Vorsorgelücken – und damit eine tiefere Rente. Mit gezielter Planung und Beratung lassen sich diese Lücken durch Nachzahlungen oder Einzahlungen in AHV, BVG und Säule 3a schliessen.

Ich habe in Deutsch­land und der Schweiz gearbeitet – wie werden Renten koordiniert?

Die Schweiz hat mit der EU, der EFTA und zahlreichen weiteren Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Diese koordinieren die Systeme, damit keine Beitragsjahre verloren gehen. Das bedeutet:

Beispiel: Wenn Sie 20 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, erhalten Sie zwei Teilrenten – eine aus der deutschen Rentenversicherung und eine aus der Schweizer AHV.

Doppelanspruch möglich – aber anteilig

Ein Doppelbezug von Renten ist möglich, wenn Sie in mehreren Ländern Beiträge bezahlt haben. Sie erhalten jedoch nicht doppelt für dieselbe Zeit, sondern jeweils anteilig – basierend auf den in jedem Land zurückgelegten Versicherungsjahren.

Wichtig:

Wer zahlt zuerst – und wie erfolgt die Aus­zahlung?

Jedes Land ist für die Auszahlung seiner eigenen Rente zuständig. Die Koordination erfolgt über die nationalen Sozialversicherungen, meist automatisch, wenn Sie Ihren Rentenantrag in einem der Länder stellen.

Das bedeutet konkret:

Beispiel: Wenn Sie in Deutschland wohnen, reicht es, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zu stellen. Diese koordiniert mit der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK), die Ihre AHV-Teilrente auszahlt.

Ähnliche Beiträge aus unserem Rat­geber

5 Tipps zur Vorsorge-Optimierung für Ausländer in der Schweiz

Wer als Ausländer in der Schweiz lebt oder arbeitet, kann mit einigen einfachen Massnahmen die spätere Rente deutlich verbessern. Die Schweizer Vorsorge bietet viele Möglichkeiten, Kapital aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen – man muss sie nur richtig nutzen.

1. Früh mit der Säule 3a starten

Je früher Sie in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt und den Steuervorteilen. Bis zu CHF 7’056 pro Jahr (Stand 2025) können Angestellte mit Pensionskasse steuerlich absetzen. Wer keine Pensionskasse hat (z. B. Selbstständige), kann bis zu 20 % des Einkommens, maximal CHF 35’280, einzahlen.

2. Einkäufe in die Pensions­kasse prüfen

Falls Sie erst später in die Schweiz gezogen sind, lohnt sich oft ein Einkauf in die Pensionskasse (BVG). Damit können Sie Beitragslücken schliessen, Ihre Altersrente erhöhen und zugleich Steuern sparen, da der Einkauf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.

3. AHV-Beitragslücken ver­meiden

Selbst kurze Beitragslücken in der AHV können die spätere Rente deutlich reduzieren. Wenn Sie z. B. nach einem Umzug oder Jobwechsel nicht sofort AHV-beitragspflichtig sind, können Sie freiwillige Nachzahlungen leisten. Diese sind bis fünf Jahre rückwirkend möglich.

4. Freizügigkeitskonto bei Jobwechsel oder Wegzug

Wenn Sie Ihre Stelle aufgeben oder die Schweiz verlassen, sollten Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. So bleibt Ihr angespartes Kapital erhalten und verliert keine Zinsen oder Ansprüche. Beim späteren Rentenalter oder Wegzug können Sie das Kapital wieder beziehen.

5. Steuerliche Vor­teile gezielt nutzen

Sowohl die Säule 3a als auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse bieten attraktive Steuervergünstigungen. Eine individuelle Vorsorgeplanung kann helfen, Steuern zu sparen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge zu stärken.

FAQ – Häufige Fragen zur Vor­sorge für Ausländer in der Schweiz

Muss ich als Ausländer mit B- oder C-Bewilligung AHV-Beiträge zahlen?
Darf ich als Ausländer in die Säule 3a ein­zahlen?
Lohnt sich eine Ein­zahlung in die Säule 3a, wenn ich quellenbesteuert bin?
Habe ich als ausländischer Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz?
Sollte ich freiwillig in meine Pensions­kasse ein­zahlen, um meine Vor­sorge zu verbessern?
Wie kann ich Vorsorge­lücken schliessen, wenn ich erst spät in die Schweiz gezogen bin?
Wie viele Jahre muss ich in der Schweiz arbeiten, um eine AHV-Rente zu erhalten?
Bekomme ich eine Teil­rente, wenn ich nur kurz in der Schweiz gearbeitet habe?
Kann ich AHV und deutsche (oder andere ausländische) Rente gleich­zeitig beziehen?
Was passiert mit meinen Rentenansprüchen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Gibt es Steuer­vorteile für Ausländer bei der Vor­sorge (3. Säule, Pensions­kasse)?

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