Lebenslange Rente oder Kapitalbezug: So treffen Sie die richtige Ent­scheidung

22.09.2025
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Mit Ihren Einzahlungen in die Pensionskasse bilden Sie den Grundstock für Ihre Versorgung im Alter. Sind Sie dann schliesslich im Ruhestand angekommen, haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Rente als einmalige Summe direkt zum Eintritt in den Ruhestand erhalten, sich für mehrere Teilzahlungen entscheiden oder eine regelmässige Rente bis zum Lebensende bekommen. Viele haben hier Schwierigkeiten, sich zu entscheiden, denn es ist nicht offensichtlich, welche Variante sich mehr lohnt. Tatsächlich kann man diese Frage auch nicht pauschal beantworten, denn es kommt darauf an, wie Sie sich Ihren Ruhestand vorstellen und wie Ihr aktuelles Leben gerade aussieht.

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Einmal­zahlung: Mit dieser Summe können Sie rechnen

Möchten Sie Ihre Rente als einmalige Zahlung erhalten, ist zunächst von Bedeutung, wie hoch diese Summe tatsächlich ausfallen wird. Auskunft darüber erhalten Sie von ihrer Pensionskasse, meist finden Sie diese Information auch in Ihrem Vorsorgeausweis.

Zudem sollten Sie sich informieren, welche Summe Ihre Pensionskasse als einmalige Zahlung überhaupt ermöglicht. Per Gesetz ist nämlich nur vorgeschrieben, dass Sie bis zu 25% Ihres Guthabens auf einmal beziehen können und den Rest als regelmässige Rente erhalten. Eine vollständige Auszahlung ist zwar möglich, einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht: Es kommt auf Ihre Pensionskasse an, diese entscheidet, welche Summe bzw. welchen prozentualen Anteil Sie zu Beginn des Ruhestands maximal entnehmen können.

Als Minimum für die Berechnung der Rentensumme gelten die Einzahlungen, die Sie im Laufe Ihres Berufslebens getätigt haben. Darauf kommt die Rendite, die während der Laufzeit erwirtschaftet wurde – beides zusammen ergibt dann abzüglich der Kosten für die Verwaltung die Summe, die Sie später als Rente erhalten werden.

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Lebenslange Rente: So funktioniert die Be­rechnung

Möchten Sie Ihre Rente stattdessen in der klassischen Form von regelmässigen Zahlungen erhalten, ist dies ohne besondere Meldung möglich. Auch hier spielt natürlich eine Rolle, wie hoch Ihre monatliche Rente am Ende ausfallen wird. Solange Sie noch in der Einzahlungsphase sind, verrät Ihnen Ihr Vorsorgeausweis, wie hoch Ihre Rente später sein wird – zumindest ungefähr, denn die Berechnung erfolgt immer unter der Prämisse, dass sich bei Ihrem Einkommen und Ihren Einzahlungen nichts ändern wird. Steigen oder sinken Ihre Einkünfte in den kommenden Jahren erheblich, ändert sich dadurch auch die Berechnung Ihrer Rente.

Für die Berechnung Ihrer späteren Rente spielt der aktuell geltende Umwandlungssatz eine entscheidende Rolle. Im Moment gilt ein Umwandlungssatz von 6,8%: Das bedeutet, Sie erhalten jährlich 6,8% Ihres gesamten Guthabens als Einkommen. Haben Sie beispielsweise 100 000 Franken erwirtschaftet, erhalten Sie pro Jahr eine Rente von 6800 Franken, also etwa 565 Franken pro Monat. Diese Berechnung gilt, solange Sie leben, es spielt keine Rolle, ob Ihr Guthaben zu irgendeinem Zeitpunkt “aufgebraucht” ist. Die Rechnung ist hier klar: Je länger Sie leben, desto mehr profitieren Sie von der lebenslangen Rente.

Achtung
Andere Regeln im Über­obligatorium

Die aufgeführten Regelungen gelten nur für die verpflichtende Vorsorge im Obligatorium. Weitere Lohnbestandteile, die im Überobligatorium versichert sind, können anders behandelt werden, sowohl bei den Bedingungen für die Auszahlung als auch beim Umwandlungssatz. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Pensionskasse nach den genauen Regelungen im Überobligatorium.

Steuern beim Pensionskassen-Bezug

In beiden Varianten der Auszahlung werden Steuern fällig -auch dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Bei einer lebenslangen Rente gelten die monatlichen Zahlungen als Einkommen, dementsprechend müssen sie in er jährlichen Steuererklärung aufgelistet und besteuert werden. Beim Bezug einer grösseren (Teil-)Summe wird hingegen Kapitalbezugssteuer fällig. Was sich für Sie mehr lohnt, ist abhängig von der Höhe Ihrer Rente und der Besteuerung in Ihrem Wohnkanton. In der Regel hat hier aber der Kapitalbezug die Nase vorn: Nur bei sehr niedrigem Einkommen liegen die Steuern beim Rentenbezug gleichauf oder sind sogar niedriger als beim Kapitalbezug. Wer also vor allem Steuern sparen möchte, sollte sich für eine einmalige Auszahlung entscheiden.

Was lohnt sich für mich am meisten?

Es ist schwierig bis unmöglich zu sagen, welche Variante des Pensionskassen-Bezugs sich mehr lohnt. An sich ist es einfach: Je länger Sie leben, desto mehr Rente erhalten Sie beim regelmässigen Bezug. Doch da niemand voraussagen kann, welches Alter er oder sie erreichen wird, müssen am Ende andere Argumente zur Entscheidung gefunden werden.

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Vor- und Nachteile der Einmal­zahlung

Mit einer Einmalzahlung bekommen Sie, der Name sagt es bereits, auf einen Schlag recht viel Geld an die Hand. Planen Sie im Ruhestand grössere Anschaffungen, zum Beispiel den Kauf einer Immobilie, kann eine Einmalzahlung Ihnen den nötigen finanziellen Spielraum verschaffen. Sie können die Summe auch erneut in der freien Vorsorge anlegen und Ihre Rendite dadurch erhöhen. Zudem sparen Sie in den meisten Fällen Steuern, wenn Sie sich für diese Variante entscheiden.

Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens weitervererben, ist eine Einmalzahlung ebenfalls eine gute Wahl: Sie haben freie Hand bei der Verteilung und können, wenn Sie es wünschen, Ihre Familie schon zu Lebzeiten finanziell unterstützen.

Der Vorteil, dass Sie auf einen Schlag viel Geld zur Verfügung haben, ist gleichzeitig ein Nachteil dieser Variante. Als Ihre Altersvorsorge muss dieser Betrag nämlich für den Rest Ihres Lebens ausreichen, was einen besonnenen und vorsichtigen Umgang erfordert. Auch bei einer erneuten Investition müssen Sie vorsichtig agieren, um nicht Ihr gesamtes Altersvermögen aufs Spiel zu setzen – das erfordert neben allem anderem auch Zeit, die Sie im Ruhestand möglicherweise anders verbringen möchten.

Sind Sie verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, können Sie diese Entscheidung auch nicht allein treffen. Sie benötigen die Zustimmung Ihres Partners/Ihrer Partnerin, wenn Sie den Antrag auf die Auszahlung stellen.

  • Freie Verfügung über Ihr Altersguthaben
  • Weniger Steuern als beim Rentenbezug
  • Freie Wahl der Begünstigten im Erbfall
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein erforderlich
  • Verwaltung erfordert Zeit und Know-How
  • Zustimmung des Ehepartners wird benötigt

Vor- und Nachteile der Rentenlösung

Die Auszahlung einer lebenslangen Rente ist vor allem eines: sicher. Möchten Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen jeden Monat ein fester Betrag zur Verfügung steht, ist diese Lösung für Sie die beste Wahl. Sie müssen sich um nichts kümmern und haben die Garantie, dass Ihnen Ihre Rente bis zum Lebensende zur Verfügung steht.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei einer lebenslangen Rente auch Ihre Angehörigen abgesichert sind: Ihr hinterbliebener (Ehe-)Partner hat Anspruch auf die Auszahlung einer Witwen-/Witwerrente, Ihre Kinder in bestimmten Fällen auf die Zahlung von (Halb-)Waisenrente.

Ein Nachteil der Rentenzahlung ist sicherlich, dass die Berechnung immer nur unter den aktuellen Bedingungen erfolgen kann. In der Realität ist es durchaus möglich, dass sich der Umwandlungssatz ändert oder andere gesetzliche Bedingungen geschaffen werden, die Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Rente haben werden. Auch dies steuerliche Belastung ist in den allermeisten Fällen höher als beim Kapitalbezug. Zu bedenken ist ausserdem der Erbfall: Während Ihre nahen Angehörigen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente haben, gehen andere Familienmitglieder häufig leer aus (es sei denn, Ihre Pensionskasse hat hier abweichende Regelungen).

  • Hohe Sicherheit
  • Bei langer Lebensdauer Auszahlung einer sehr hohen Summe
  • Anspruch auf Rentenzahlung auch bei hinterbliebenen Familienmitgliedern
  • Mehr Steuern als beim Kapitalbezug
  • Entferntere Verwandte gehen im Erbfall leer aus
  • Der Umwandlungssatz kann sich bis zum tatsächlichen Rentenbezug ändern
Gut zu wissen
Frist für die Ent­scheidung

Sind Sie noch nicht sicher, welche Variante für Sie die richtige ist, sollten Sie sich bei Ihrer Pensionskasse erkundigen, welche Fristen diese für die Entscheidung festgelegt hat. Vor allem die Entscheidung, einen Teil oder die ganze Summe auf einmal zu entnehmen, benötigt einen gewissen Vorlauf und kann bei vielen Pensionskassen nicht von heute auf morgen angemeldet werden. Die meisten Pensionskasse haben hierfür eine Frist zwischen einem und sechs Monaten festgelegt. Überlegen Sie sich die Entscheidung gut, denn eine spätere Änderung ist oftmals gar nicht oder nur mit einem Straf-Abzug möglich.

  • Bei der Auszahlung der Rente haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer (Teil-)Auszahlung
  • Während die lebenslange Rente sicherer ist, können Sie beim Kapitalbezug frei über Ihr Altersvermögen entscheiden
  • Beim Kapitalbezug sind die Steuern meist niedriger als bei Rentenzahlungen
  • Die Entscheidung für den Kapitalbezug muss innerhalb einer bestimmten Frist getroffen werden – erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Pensionskasse
  • Welche Variante sich mehr lohnt, ist individuell unterschiedlich und von Ihren Lebensumständen abhängig

Unser Fazit

Die Entscheidung, auf welche Weise Sie Ihre Rente erhalten möchten, sollte gut überlegt sein. Zwar sollte es eine Rolle spielen, bei welcher Variante Sie effektiv mehr Geld erhalten werden – allerdings ist dies durch die nicht vorherzusehende Lebensdauer nicht sicher vorauszusehen. Deshalb sollten es am Ende andere Kriterien sein, die Ihre Entscheidung beeinflussen. Wichtig ist, welchen Lebensstandard und –stil Sie aktuell haben, wie Sie finanziell insgesamt aufgestellt sind und wie hoch Ihr Sicherheitsbedürfnis ist. Rechnen Sie die verschiedenen Möglichkeiten durch, überlegen Sie, womit Sie sich am wohlsten fühlen, und nehmen Sie alle Aspekte in Ihren Entscheidungsprozess auf. So können Sie eine fundierte und sichere Entscheidung treffen und die Variante auswählen, die am besten zu Ihrem Leben passt.

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