Wenn Sie in der Schweiz leben und einer angestellten Tätigkeit nachgehen, zahlen Sie sehr wahrscheinlich Beiträge an eine Pensionskasse. Wahrscheinlich, weil es eine Eintrittsschwelle in der Pensionskasse gibt: Liegen Sie darunter, können Sie sich freiwillig einkaufen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wo genau die Grenze für den Eintritt in die Pensionskasse liegt und wie Sie am meisten von der Pensionskasse profitieren, haben wir für Sie untersucht.
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Minimum: Die Eintrittsschwelle in der Pensionskasse
Der Gesetzgeber hat für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz ein Minimum festgelegt, unter dem keine Beiträge an die Pensionskasse geleistet werden müssen. Diese Eintrittsschwelle in die Pensionskasse liegt derzeit bei einem Brutto-Einkommen von 22 680 Franken pro Jahr. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen darunter, müssen Sie keine Beiträge an die Pensionskasse leisten. Haben Sie andere Einkommensquellen, können Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und so eine Basis für die Altersrente aufbauen.
Die Eintrittsschwelle bei mehreren Arbeitgebern
Arbeiten Sie für verschiedene Arbeitgeber, gilt die Eintrittsschwelle für jeden Job separat: Erreichen Sie mit mehreren Beschäftigungen das minimale Einkommen, sind Sie dennoch nicht verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Auch hier können Sie sich aber dazu entscheiden, freiwillig Mitglied einer Pensionskasse zu werden.
Freiwillige Mitgliedschaft: Das ist zu beachten
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Pensionskasse gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten. Zum einen müssen Sie die vollen Beiträge selbst entrichten, eine Beteiligung des Arbeitgebers ist bei freiwilliger Mitgliedschaft nicht vorgesehen. Zum anderen haben Sie keine vorgegebene Pensionskasse durch Ihren Arbeitgeber und können selbst eine solche auswählen: Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, komme hier unterschiedliche Lösungen infrage. Finden Sie keine zu Ihnen passende Pensionskasse, finden Sie mit der Stiftung Auffangeinrichtung BVG eine Pensionskasse, die ohne Vorbehalte alle Interessierten und Berechtigten aufnimmt.
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Maximum: So viel können Sie im Obligatorium höchstens einzahlen
In der Pensionskasse gibt es nicht nur eine Eintrittsschwelle, sondern auch einen maximalen Beitrag, über den hinaus im Obligatorium keine weiteren Beiträge geleistet werden können. Aktuell liegt das maximale Einkommen für Beiträge ans Obligatorium bei 90 720 Franken. Verdienen Sie mehr als diesen Betrag, sind Ihre darüber hinausgehenden Lohnbestandteile nicht obligatorisch versichert. Sie können aber freiwillig zusätzliche Beiträge leisten, wenn Ihr Arbeitgeber dies ermöglicht.
Im sogenannten Überobligatorium können weitere Lohnbestandteile versichert sowie zusätzliche Leistungen angeboten werden – welche, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber. Darin liegt auch der Nachteil im Überobligatorium: Sie können nicht selbst entscheiden, ob und in welcher Form Sie hier investieren. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Möglichkeiten und vergleichen Sie diese mit der dritten Säule - möglicherweise findet sich hier ein Produkt, das sich für Sie mehr lohnt.
Besonders, wenn Ihre Altersvorsorge auf das Obligatorium begrenzt ist, müssen Sie im Alter mit Einschränkungen rechnen: Aktuell können Sie mit AHV und Pensionskasse etwa 60% Ihres aktuellen Einkommens erreichen – vorausgesetzt, Sie arbeiten in Vollzeit und unterbrechen Ihre Erwerbstätigkeit nicht. Wir empfehlen deshalb, die berufliche Vorsorge mit einer privaten Vorsorge in Säule 3a oder 3b zu ergänzen. So können Sie Ihre finanzielle Lage im Alter verbessern und verhindern, dass Sie sich im Ruhestand plötzlich einschränken müssen.
Obligatorium und Überobligatorium: Das ist der Unterschied
Häufig ist davon die Rede, aber nicht immer ist klar, was die Begriffe Obligatorium und Überobligatorium überhaupt bedeuten: In der Schweizer Pensionskasse gibt es einen obligatorischen Teil, den alle Arbeitnehmenden verpflichtend leisten müssen und auf den auch alle eine spätere Rente erhalten. Dabei handelt es sich um das Obligatorium, hier ist auch die Berechnung der Rente über den Umwandlungssatz gesetzlich festgelegt.
Das Überobligatorium umfasst den freiwilligen Bereich der beruflichen Vorsorge: Hier kann Ihr Arbeitgeber Ihnen freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten – zum Beispiel, Ihre Lohnbestandteile zu versichern, die über dem Maximaleinkommen im Obligatorium liegen. Möglich sind auch andere Leistungen, zum Beispiel die Ausweitung der beruflichen Unfallversicherung, etwa durch Erhöhung des Krankengelds oder den Anspruch auf zusätzliche Behandlungen.
Im Überobligatorium gelten, da dieses gesetzlich nicht genau festgelegt wird, andere Reglungen als im Obligatorium: So haben Sie zum Beispiel meist einen niedrigeren Umwandlungssatz und es gelten andere Regelungen, wenn Sie frühzeitig oder teilweise in den Ruhestand gehen möchten. Die genauen Regelungen legt hier jede Pensionskasse selbst fest – erkundigen Sie sich am besten direkt dort, wenn Sie die genauen Regelungen im Überobligatorium erfahren möchten.
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Lücken schliessen im Obligatorium
Das Obligatorium in der Schweizer Altersvorsorge berechnet sich an Ihrem Einkommen: Abhängig davon, wie viel Sie verdienen, zahlen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber einen Teil davon ein. Bei einer Beschäftigung in Vollzeit zahlen Sie automatisch den maximal möglichen Betrag ein – arbeiten Sie aber in Teilzeit oder unterbrechen Ihre Erwerbstätigkeit, liegen Ihre Beiträge in dieser Zeit unter dem für Sie errechneten Maximum. Das bedeutet, das Sie weniger einzahlen und somit auch im Ruhestand weniger Rente erhalten, als Sie erhalten könnten. Um den Höchstbetrag aber wieder zu erreichen, haben Sie die Möglichkeit, diese Lücken zu schliessen: Bis zu fünf Jahre nach der Entstehung erlaubt die Pensionskasse das Schliessen der Lücken durch Nachzahlung der fehlenden Beträge. Ihr Pensionskassenausweis enthält Informationen darüber, ob bei Ihnen Lücken entstanden sind und wie hoch der Betrag ist, den Sie für das Maximum nachzahlen müssten.
Bevor Sie aber die entstandenen Lücken schliessen, sollten Sie überprüfen, ob sich dies im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten für Sie lohnt. Die Anlage in der Pensionskasse ist zwar sehr sicher, bietet aber unter Umständen keine allzu grosse Rendite. So kann es sein, dass Sie in Säule 3a oder 3b mit der gleichen Investition eine höhere Rendite erzielen könnten. Prüfen Sie deshalb alle Möglichkeiten genau und vergleichen Sie die verschiedenen Varianten, bevor Sie sich für eine entscheiden.
- Die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse liegt derzeit bei einem Einkommen von 22 680 Franken pro Jahr
- Das Lohn-Maximum im Obligatorium liegt bei 90 720 Franken
- Zusätzliche Lohnbestandteile können im Überobligatorium versichert werden
- Es kann sich lohnen, entstandene Lücken in der Pensionskasse zu schliessen
- Um einen guten Lebensstandard im Alter zu erreichen, kann eine zusätzliche private Vorsorge in Säule 3a oder 3b abgeschlossen werden
Unser Fazit
Um die Pensionskasse kommen die meisten Erwerbstätigen in der Schweiz nicht herum, denn die Eintrittsschwelle von 22 680 Franken Jahresgehalt ist sehr niedrig. Dennoch reicht sie allein meist nicht aus, um im Alter den bisher gewohnten Lebensstandard zu erreichen. Optimieren Sie deshalb zum einen die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse und schliessen Sie möglicherweise entstandene Lücken.
Analysieren Sie aber auch Ihre gesamte finanzielle Situation und sorgen Sie im besten Fall zusätzlich privat vor: Mit privaten Vorsorgeprodukten in der dritten Säule können Sie die berufliche Vorsorge ergänzen und auch im Alter ein komfortables Leben führen - mit einer gemischten Lebensversicherung sorgen Sie zum Beispiel finanziell vor und sichern sich gleichzeitig für mögliche Risiken ab. Nutzen Sie auch unseren Service und fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an, völlig kostenfrei und unverbindlich!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bsv.admin.ch – Organisation und Finanzierung der beruflichen Vorsorge
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