Selbst­behalt: Welche Kosten nach Erreichen der Franchise anfallen

08.09.2020
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Selbstbehalt und Franchise sind Begriffe, die jeder Schweizer spätestens dann hört, wenn er das erste Mal Kontakt zu einer Krankenversicherung aufnimmt. Wir erklären Ihnen, was diese Begriffe genau bedeuten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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Die Franchise in der Grund­versicherung

In der obligatorischen Grundversicherung zahlt jede versicherte Person zunächst eine Franchise für ihre Behandlungskosten. Konkret heisst das, dass man pro Jahr einen bestimmten Betrag selbst bezahlt, bevor die Krankenkasse die Leistungen trägt. Im Normalfall liegt die Franchise für Erwachsene bei 300 Franken jährlich, Kinder zahlen keine Franchise. Um die monatlichen Prämien zu reduzieren, kann man diese Franchise auch heraufsetzen. Folgende Beträge sind hier möglich:

Kann ich meine jährliche Franchise ändern?

Wenn Sie eine höhere oder niedrigere Franchise in Ihrem bestehenden Vertrag möchten, können Sie dies zum Ende des Kalenderjahres bei Ihrer Versicherung beantragen. Dafür gelten folgende Fristen:

Tipp
Gut zu wissen

In beiden Fällen gilt der tatsächliche Eingang auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters, nicht der Poststempel! Versenden Sie Ihren Antrag auf Änderung der Franchise also am besten möglichst frühzeitig. Sie benötigen dabei Hilfe? Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Welche Franchise sollte ich wählen?

Um die Höhe der Franchise passend zu Ihrer Lebenssituation zu wählen, sollten Sie sich vor der Wahl diese Fragen stellen:

Werde ich die Franchise regel­mässig ausschöpfen?
Wieviel Geld habe ich frei zur Ver­fügung?

Was mache ich, wenn ich die Franchise erreicht habe?

Damit Ihre Krankenkasse nach Erreichen der Franchise für Ihre Behandlungskosten einspringt, muss sie zunächst über das Ausschöpfen der Franchise informiert werden. Reichen Sie also auf jeden Fall alle Rechnungen über medizinische Behandlungen zeitnah ein! Auch wenn Sie aufgrund der Franchise nicht mit einer Kostenübernahme rechnen, sichern Sie damit die Kostenübernahme für weitere Behandlungen.

Übrigens: Sollten Sie mal vergessen, eine Rechnung einzureichen, ist das noch kein Grund zur Sorge. Ab dem Eingang bei Ihnen haben Sie per Gesetz fünf Jahre Zeit, Rechnungen bei der Grundversicherung einzureichen!

Der Selbst­behalt in der Grund­versicherung

Behandlungskosten werden auch nach Erreichen der Franchise nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen, sondern abzüglich eines festgelegten Selbstbehalts. Wie genau sich der Selbstbehalt zusammensetzt und mit welchen Kosten Sie am Ende rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Warum ein Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt soll die Eigenverantwortung und das Bewusstsein für die Kosten im medizinischen Bereich stärken. Nicht in jedem Fall ist sofort ein Gang zum Arzt nötig, ein Selbstbehalt kann also ein wirksames Mittel sein, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Die Höhe des Selbstbehalts ist deshalb auch bei jeder Krankenkasse gleich und kann nicht selbst gewählt werden.

Höhe des Selbstbehalts

Bei allen Versicherern liegt der Selbstbehalt in der Grundversicherung bei 10% der Behandlungskosten, nachdem die individuelle Franchise erreicht wurde. Bekommen Sie also z.B. nach Erreichen der Franchise eine Arztrechnung in Höhe von 500 Franken, müssen Sie davon 50 Franken selbst bezahlen.

Die gute Nachricht: Um auszuschliessen, dass Ihnen im Falle einer länger andauernden Erkrankung hohe Kosten entstehen, muss der Selbstbehalt nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag gezahlt werden. Derzeit liegt der Maximalbetrag für Erwachsene bei 700 Franken im Jahr, für Kinder bei 350 Franken.

Tipp
Ausnahme bei Schwanger­schaft und Mutterschaft

Eine weitere gute Nachricht: Frauen müssen sich ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Geburt bei Krankheit oder Komplikationen nicht an den Behandlungskosten beteiligen. So können Sie sich in Ruhe auf den Familienzuwachs freuen, ohne sich Gedanken über weitere Kosten zu machen.

Rechen­beispiel zu Franchise und Selbst­behalt

Besonders zu Anfang des Jahres kommt es häufig vor, dass für eine Arztrechnung sowohl Franchise als auch Selbstbehalt fällig werden. Die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung zu berechnen, kann dann kompliziert werden. Zum besseren Verständnis haben hier eine beispielhafte Berechnung:

Herr A. hat in seiner Grundversicherung eine selbst gewählte Franchise von 500 Franken. Anfang des Jahres bekommt er jedoch gesundheitliche Probleme, die mehrere Besuche bei seinem Hausarzt mit sich bringen. Der Hausarzt schickt Herrn A. nun eine Rechnung über 1500 Franken. Abgezogen wird zunächst die Franchise von 500 Franken, die Herr A. selbst bezahlen muss.

Von den verbleibenden 1000 Franken wird nun der Selbstbehalt von 10% abgezogen, den Herr A. ebenfalls selbst zahlen muss. Am Ende bezahlt er also 500 Franken Franchise plus 100 Franken Selbstbehalt, 900 Franken werden von der Grundversicherung übernommen.

Für alle weiteren Arztrechnungen desselben Jahres fällt nun keine Franchise mehr an. Der Selbstbehalt wird bis zum Maximalbetrag weiter berechnet – da Herr A. bereits 100 Franken Selbstbehalt bezahlt hat, hat er den Maximalbetrag schon um 100 Franken reduziert und muss im weiteren Verlauf des Jahres noch maximal 600 Franken Selbstbehalt aufbringen.

Tipp
Formel zur Be­rechnung des Selbstbehalts

Rechnungshöhe abzüglich Franchise = Betrag, auf den der 10%ige Selbstbehalt anfällt

Unsere Emp­fehlung

Das Thema Selbstbehalt und Franchise ist als Privatperson oft nicht einfach zu durchschauen. Wer die Franchise allerdings bestmöglich auf die voraussichtlich anfallenden Gesundheitskosten anpasst, hat am Jahresende mehr in der Tasche.

Ob Sie Ihre Franchise ändern möchten, mehr über den Selbstbehalt erfahren wollen oder Beratung zu Ihrer Grundversicherung benötigen – kontaktieren Sie uns und lassen sich unabhängig und professionell beraten! Wir unterstützen Sie kompetent in allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung.

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