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Die Krankenpflege-Zusatzversicherung Allgemeiner Zusatz der Vita Surselva bietet folgende Leistungen:
Ärztliche Behandlung |
Ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes: Für Behandlungen durch KVG-Kassenärzte, die ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes des Versicherten erfolgen, ist im Nachgang zu den Leistungen der OKP der am Behandlungsort gültige KVG-Tarif voll gedeckt. Ärztliche Behandlungen im Ausland: Bei ärztlicher Behandlung im Ausland übernimmt der AZ die Kosten gemäss KVG-Tarif am Wohnort des Versicherten. Leistungsdauer: Sofern die Bestimmungen des AZ nichts anderes vorsehen, werden die Leistungen zeitlich unbegrenzt ausgerichtet. |
Impfungen |
An die Kosten von Impfungen, die dem Infektionsschutz bei privaten Reisen ins Ausland dienen, werden 90% der effektiven Kosten, höchstens aber CHF 200.- pro Kalenderjahr vergütet. Keine Leistungen werden erbracht an Impfungen, die berufsbedingt vorgenommen werden, deren Wirkung medizinisch umstritten ist, oder die sich erst im Forschungsstadium befnden. |
Check-Up-Untersuchung |
Die Zusatzversicherung übernimmt 90% der ausgewiesenen Kosten einer Kontrolluntersuchung, höchstens jedoch CHF 300.00 pro Kalenderjahr, |
Geburtsvorbereitung |
An die ausgewiesenen Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses inkl. Rückbildungsgymnastik bei einer qualifzierten Lehrerin werden 90% der Kosten, maximal CHF 300.- pro Schwangerschaft entrichtet. |
Stillgeld |
Die Zusatzversicherung zahlt CHF 150.- Stillgeld pro Kind aus, wenn die versicherte Mutter ihr Kind oder ihre Kinder während zehn Wochen voll oder teilweise stillt. Der Nachweis ist auf dem Stillgeldformular des Versicherers zu erbringen. |
Kurse zu gesundheitsförderndem Verhalten |
Die Zusatzversicherung übernimmt an die ausgewiesenen Kosten eines ärztlich verordneten, von qualifziertem Personal durchgeführten Kurses zur Erlernung gesundheitsfördernden Verhaltens (z.B. Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung, Rückenschule, Fitnessturnen, etc.) 90%, höchstens jedoch CHF 150.- pro Kalenderjahr. |
Unterbindung / Vasektomie |
An die Kosten einer Unterbindung oder einer Vasektomie leistet die Zusatzversicherung einen Beitrag von CHF 200.-. |
Brillen und Kontaktlinsen |
An die Kosten von Brillengläsern oder Kontaktlinsen, die zur Sehkorrektur verordnet werden, werden maximal 50% der Kosten, höchstens jedoch CHF 250.- pro Kalenderjahr ausgerichtet, wenn die Leistungen nicht durch die OKP übernommen werden. |
Übrige Hilfsmittel |
An die Miet- oder Kaufpreise von ärztlich verordneten Hilfsmitteln (z.B. Einlagen, Stützen, Inhalationsgeräte, etc.), für welche die OKP keine Leistungen erbringt, werden bei medizinischer Indikation 50% der Kosten, höchstens jedoch CHF 1'000.- pro Kalenderjahr vergütet. Der Versicherer bezeichnet die anerkannten Hilfsmittel. |
Kontrolluntersuchungen ohne zahnärztliche Behandlungen |
Für Kontrolluntersuchungen und Zahnhygiene ohne zahnärztliche Behandlungen vergütet die Zusatzversicherung 70% der Kosten, höchstens jedoch CHF 100.- pro Kalenderjahr. |
Zahnärztliche Behandlungen |
Für zahnärztliche Behandlungen vergütet die Zusatzversicherung 50% der Kosten, höchstens jedoch CHF 150.- pro Kalenderjahr, wenn die Leistungen nicht durch die OKP oder einen anderen Kostenträger übernommen werden. |
Kieferorthopädische Behandlungen |
Für kieferorthopädische Behandlungen vergütet die Zusatzversicherung 70% der Kosten, höchstens jedoch CHF 3'000.- pro Kalenderjahr, sofern die Leistungen nicht durch die OKP übernommen werden. |
Nichtpflichtmedikamente |
Die Kosten für Medikamente, die weder in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) noch in der Spezialitätenliste (SL) gemäss KVG noch in der Negativliste (NL) des Versicherers enthalten sind, werden pro Kalenderjahr mit 50%, höchstens jedoch CHF 750.- aus der Zusatzversicherung übernommen. Für Medikamente der NL und für Medikamente über der Limite gemäss SL vergütet der AZ keine Leistungen. |
Ambulante Badekuren |
An ärztlich verordnete ambulante Badekuren leistet die Zusatzversicherung einen Beitrag von 50% der Kosten für max. 12 Eintritte, höchstens jedoch CHF 200.- pro Kalenderjahr. |
Psychotherapeutische Behandlung |
Die Zusatzversicherung erbringt bei der Behandlung psychischer Erkrankungen durch qualifzierte nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im Besitz der kantonalen Bewilligung zur selbständigen Praxisführung sind, Leistungen von 50%, max. CHF 60.- pro psychotherapeutische Behandlungsstunde, höchstens 25 Behandlungsstunden pro Kalenderjahr. |
Transportkosten, Rettungs- und Bergungsaktionen in Notfällen |
An die Kosten medizinisch notwendiger Nottransporte ins nächstgelegene geeignete Spital in einem zweckdienlichen Transportmittel, an die Kosten des Rücktransportes in ein geeignetes Spital im Wohnkanton des Versicherten zur stationären Behandlung und an die Kosten für Rettungs- und Bergungsaktionen leistet die Zusatzversicherung einen Beitrag von 90%, höchstens jedoch CHF 15000.- pro Kalenderjahr. |
Suchaktionen |
An die Kosten für Suchaktionen leistet der AZ einen Beitrag von 90%, höchstens jedoch CHF 20000.- pro Kalenderjahr. |
Rooming-in |
Die Zusatzversicherung leistet bis zu CHF 50.- pro stationärem Aufenthaltstag an die Kosten des gesunden Versicherten. |
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