Kann ich mit einer Schweizer Kranken­versicherung in Deutsch­land zum Arzt gehen?

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Kurz zusammengefasst

  • Bei Notfällen greift die Schweizer Grundversicherung auch im Ausland
  • Spezielle Auslands- und Reiseversicherungen können den Schutz im Ausland verbessern
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach Deutschland können mit Formular S1/E106 auch in Deutschland zum Arzt gehen
  • Ausgeschlossen von der Behandlung in Deutschland sind allerdings Zahnprobleme, auch Geldleistungen können nicht ausgezahlt werden
  • Bei der Auswahl der deutschen Krankenkasse sollten Sie vor allem auf die Leistungen der Versicherung achten

Wer sich regelmässig in Deutschland aufhält, sei es als Grenzgänger oder aus privaten Gründen stellt sich früher oder später zwangsläufig die Frage nach der medizinischen Versorgung. Schliesslich kann es immer passieren, dass ein medizinischer Notfall eintritt, bei dem man ärztliche Hilfe braucht.

Wir haben für Sie untersucht, wann Sie Anrecht auf medizinische Versorgung in Deutschland haben, was die Versicherung übernimmt und wie Sie Ihren bestehenden Schutz optimieren können.

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Schweizer Grund­versicherung: Notfallbehandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten

Die Grundversicherung in der Schweiz ist an sich auf Behandlungen im Inland beschränkt. Es gelten aber Ausnahmen, damit niemand unversorgt bleibt, der sich vorübergehend im Ausland befindet und dringende medizinische Hilfe benötigt: Notfälle und nicht aufschiebbare Behandlungen, zum Beispiel um das Fortschreiten einer Krankheit zu verhindern, werden auch im Ausland übernommen. Es kommt also darauf an, dass zum einen schnelles Eingreifen erforderlich ist und zum anderen die Rückkehr in die Schweiz nicht möglich oder zumutbar ist. Haben Sie zum Beispiel in Grenznähe einen Unfall, der ohne Lebensgefahr gut versorgt werden kann, ist es ratsam, für die weitere Behandlung nach der Erstversorgung in die Schweiz zurückzukehren.

Für die Kostenübernahme der Grundversicherung müssen Sie lediglich Ihre europäische Versichertenkarte vorweisen – diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Schweizerischen Versicherungskarte. Bei der Selbstbeteiligung gibt es die Regel, dass Sie den vor Ort üblichen Betrag zahlen müssen: In Deutschland bedeutet das, dass Sie bei Medikamenten und Hilfsmitteln einen bestimmten Prozentsatz selbst zahlen müssen, ebenso Aufenthalte im Krankenhaus – ambulante Behandlungen und Notfallversorgungen haben keinen Selbstbehalt.

Achtung
Kosten­übernahme bis zum Doppelten der Schweizer Kosten

In der Grundversicherung gilt die Regel, dass für Behandlungen im Ausland maximal das Doppelte der Kosten übernommen wird, die eine vergleichbare Behandlung in der Schweiz kosten würde. Für Deutschland ist das unproblematisch, da die Gesundheitskosten hier etwas niedriger sind als in der Schweiz. Reisen Sie aber in andere Länder, sollten Sie sich vorher nach den dortigen Kosten erkundigen und im Zweifel eine Zusatzversicherung abschliessen.

Zusatz­versicherung fürs Ausland

Möchten Sie Ihren Schutz in Deutschland erweitern und auch zum Arzt gehen, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, können Sie dafür eine private Zusatzversicherung abschliessen. Entsprechende Zusatzversicherungen bieten Kostenübernahmen von bis zu 100% für geplante Behandlungen.

Private Zusatzversicherungen für das Ausland existieren zahlreich und in vielen verschiedenen Formen: Es gibt Reiseversicherungen, die nur für eine bestimmte Reise greifen, aber auch Premium-Tarife, die umfassende Leistungen weltweit ermöglichen. Hier kommt es vor allem auf Ihren persönlichen Bedarf an: Premium-Tarife lohnen sich in der Regel nur, wenn sie auch häufig genutzt werden. Bei Basis-Tarifen müssen Sie die enthaltenen Leistungen genauer prüfen: Der günstigere Preis ist nur möglich, wenn bestimmte Leistungen begrenzt oder gar nicht angeboten werden.

Möchten Sie sich lediglich für eine bestimmte Behandlung in Deutschland versichern, sollten Sie prüfen, wieviel Sie diese Behandlung als Selbstzahler kosten würde. Unter Umständen ist es günstiger, die Behandlung aus eigener Tasche zu zahlen, statt eine Versicherung abzuschliessen, die in der Regel eine bestimmte Mindestlaufzeit hat.

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Grenz­gänger: Be­handlung in beiden Ländern

Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern übernimmt die Schweizer Grundversicherung auch dann Kosten, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Dafür müssen Sie bei Ihrer Grundversicherung das Formular E106/S1 anfordern. Damit erhalten Sie dann eine deutsche Versichertenkarte und können in Deutschland ohne Einschränkungen zum Arzt gehen und alle Leistungen wahrnehmen, die Ihre gewählte Versicherung in Deutschland beinhaltet.

Wahl des deutschen Kooperationspartners

Um als Grenzgänger Leistungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen, müssen Sie eine deutsche Krankenkasse als Kooperationspartner wählen. Dafür füllen Sie Formular E106 aus und reichen es bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein. Im Anschluss erhalten Sie eine deutsche Versichertenkarte und können dort zum Arzt gehen – die Abrechnung zwischen der deutschen Krankenkasse und der Schweizer Grundversicherung erfolgt ohne Ihr Zutun. Bei der Behandlung in Deutschland und dem Anspruch auf Kostenübernahme gibt es allerdings ein paar Unterschiede zur Schweiz:

Kein Selbst­behalt und Franchise
Keine Geldleistungen
Keine Zahnbehandlungen
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Wahl der richtigen Kranken­versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bieten grundsätzlich ähnliche Leistungen, haben aber einen etwas grösseren Spielraum als die Grundversicherung in der Schweiz. Das bedeutet, dass sich die Leistungen etwas mehr unterscheiden können - während eine Krankenkasse sich auf alternative Heilmethoden spezialisiert und hier besonders viele Leistungen übernimmt, bieten andere eine höhere Beteiligung an Prävention oder spezialisieren sich auf bestimmte Berufsgruppen. Deutlich weniger Spielraum gibt es dafür bei den Preisen: Die Beiträge gleichen sich stark und können nur gering durch bestimmte Tarifmodelle beeinflusst werden.

Das Augenmerk sollte also vor allem auf den enthaltenen Leistungen liegen, die Höhe der Beiträge spielt lediglich eine untergeordnete Rolle.

Unser Fazit

Eine Behandlung in Deutschland ist für Schweizerinnen und Schweizer meist problemlos möglich. Anspruch auf die Versorgung von Notfällen besteht über die Grundversicherung immer, private Zusatzversicherungen können diesen Schutz sinnvoll ergänzen und erweitern. Grenzgängerinnen und Grenzgänger können nach entsprechender Anmeldung eine deutsche Krankenversicherung als Kooperationspartner auswählen und so die medizinische Versorgung in beiden Ländern sicherstellen.

Auch für Behandlungen in der Schweiz besteht auf diese Weise weiterhin voller Versicherungsschutz. Hier können Sie mit der Wahl der passenden Grundversicherung weiterhin dafür sorgen, dass Sie das beste Tarifmodell mit der günstigsten Prämie abschliessen. Nutzen Sie dafür noch heute unsere grossen Vergleich der Grundversicherungen - prüfen Sie, wie günstig oder teuer Sie im Vergleich versichert sind und optimieren Sie Ihre Versicherungssituation, um im In- und Ausland auch bei Krankheit auf nichts verzichten zu müssen.

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