Haftpflicht­versicherung: In diesen Fällen ist sie obligatorisch

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Fast alle Schweizerinnen und Schweizer verfügen über eine Haftpflichtversicherung: Sie gilt als Basis-Schutz für Unfälle und Missgeschicke und wird von vielen abgeschlossen, wenn sie das Elternhaus verlassen und den ersten eigenen Haushalt gründen. Ist es finanziell sehr knapp, verzichtet jedoch ein Teil auf die Haftpflichtversicherung – das ist nicht nur unklug, sondern in bestimmten Fällen sogar verboten. Denn tatsächlich gibt es einige Situationen, in denen eine private Haftpflichtversicherung Pflicht ist. Welche das sind, hat Versicherung-Schweiz für Sie zusammengefasst.

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Die Haftpflichtversicherung ist für viele die wichtigste Versicherung überhaupt, denn sie übernimmt die Kosten, wenn man einer anderen Person oder deren Eigentum unabsichtlich Schaden zufügt. Sie greift zum Beispiel, wenn Sie die Brille Ihres Bekannten beim gemeinsamen Kaffeetrinken vom Tisch werfen und darauf treten, aber auch, wenn Sie den Sturz einer anderen Person verursachen und diese im Spital behandelt werden muss. Übernommen werden in letzterem Fall nicht nur die direkten Behandlungskosten, sondern auch mit der Verletzung verbundene Kosten, zum Beispiel der Verdienstausfall aufgrund der Krankschreibung.

Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung auch bei unaufmerksamem und fahrlässigem Verhalten, ausser, eine Handlung wurde bewusst und mit Absicht vorgenommen. In diesem Fall kann die Versicherung die Zahlung kürzen oder sogar ganz verweigern.

Schliessen Sie eine neue Haftpflichtversicherung ab, sollten Sie zum einen darauf achten, dass die Deckung hoch genug ist, um auch bei grösseren Unfällen auszureichen. Zum anderen sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen gewünschten Leistungen tatsächlich enthalten sind: Viele Versicherer bieten einen Basis-Schutz, der mit bestimmten Komponenten ergänzt werden kann, zum Beispiel mit einem Baustein speziell für Glasbruch oder der Ergänzung „grobe Fahrlässigkeit“, sodass auch in solchen Fällen eine vollumfängliche Kostenübernahme garantiert ist.

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Haftpflicht­versicherung für das Auto

Wer in der Schweiz ein Auto, Motorrad oder ein anderes motorisiertes Fahrzeug steuern möchte, ist verpflichtet, für dieses Fahrzeug einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen. Nur so können Sie im Voraus garantieren, dass Sie im Falle eines Unfalls für die Kosten aufkommen können, die durch diesen Unfall verursacht werden. Haben Sie mehrere Fahrzeuge, müssen Sie für jedes dieser Fahrzeuge eine eigene Versicherung nachweisen. Allerdings sind nicht alle Fahrzeuge zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, es gibt Ausnahmen für sehr gering motorisierte Fahrzeuge. Hier gilt die Regel: Braucht das Fahrzeug eine Zulassung für den Schweizer Strassenverkehr, wird auch eine Haftpflichtversicherung benötigt.

Haftpflicht­versicherung für Drohnen und andere Flug­objekte

Waren Drohnen ursprünglich ein teures Spielzeug für Kameramänner und Fotografen, kann sich heute jeder eine Drohne leisten, der Lust auf dieses Hobby hat. Viele wissen allerdings nicht, dass es auch bei Drohnen eine Pflicht gibt, eine Haftpflicht-Police nachzuweisen, zumindest in bestimmten Fällen. So gilt für alle motorisierten Fluggeräte über 250 Gramm die Versicherungspflicht. Nicht nötig ist jedoch eine spezielle Drohnenversicherung: Fluggeräte unter 25 kg zählen zum eigenen Hausrat und sind deswegen über die normale Haftpflichtversicherung des Haushalts versichert. Haben Sie auch eine Hausratversicherung, können Sie diese entsprechend den Versicherungsbedingungen auch bei Schäden an Ihrer Drohne nutzen.

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Versicherungs­pflicht für Mieterinnen und Mieter

Ebenfalls zu einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet sind Mieterinnen und Mieter von Immobilien. So kann der Vermieter sicher sein, dass im Falle eines Schadens auch tatsächlich gezahlt wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zum Beispiel Schäden an Bodenbelägen oder Elektrogeräten, die zur gemieteten Einbauküche gehören. Wichtig ist auch hier, alle nötigen Komponenten miteinzuschliessen.

Tipp
Glasbruch immer mit­versichern

Fälle von zerbrochenem Glas zählen zu den häufigsten Fällen für die Haftpflichtversicherung, müssen aber häufig über einen Zusatzbaustein versichert werden. Auf diesen sollten Sie nicht verzichten, besonders, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind. Übernommen werden dann nicht nur Reparaturen an Fenstern und Duschkabinen, sondern auch an Glaseinsätzen in Türen oder an der Glasplatte auf dem Ceran- oder Induktionskochfeld.

Hundehalter: Versicherungs­pflicht in den meisten Kantonen

Die letzte Gruppe der zu einer Haftpflichtversicherung verpflichteten Personen bilden Hundehalterinnen und -halter. Hier dient die Haftpflicht vor allem der Kostenübernahme von Schäden, die der Vierbeiner verursacht hat – sei es eine verschmutzte Bluse, die durch überschwängliche Begrüssung zustande kam, oder der verkratzte Parkettboden, der den Hundepfoten nicht standhalten konnte. In den meisten Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter vorgeschrieben, kann diese bei einer Kontrolle nicht nachgewiesen werden, können dafür hohe Strafen fällig werden.

Die Hundehaftpflicht ist Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung, allerdings nicht in jeder Police automatisch enthalten. Während Premium-Haftpflichtversicherungen diesen Schutz oft einschliessen, kann dieser in anderen Tarifen über einen separaten Baustein hinzukommen. Hundebesitzer sollten deshalb ihre bestehende Versicherung genau überprüfen und sicherstellen, dass auch Schäden durch den Vierbeiner von der Versicherung übernommen werden.

  • Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung
  • Sie kann für bestimmte Personengruppen und Situationen obligatorisch sein
  • Fahrzeuglenker müssen eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug nachweisen
  • Ebenfalls zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet sind Mieterinnen und Mieter von Immobilien
  • Wichtig ist diese auch für Drohnenpiloten und Hundehalter

Unser Fazit

Eine private Haftpflichtversicherung sollte für jeden selbstverständlich sein. Sie bietet Sicherheit und schützt vor hohen Schulden, zudem garantiert sie, dass bei einem Unfall alle Parteien gut versorgt sind und niemand in eine Notlage gerät. Sind Sie noch auf der Suche nach einem passenden Tarif, sollten Sie sicherstellen, dass dieser gut zu Ihrem Leben passt und alles abdeckt, womit Sie konfrontiert werden können. Nutzen Sie am besten unseren Vergleich und fordern Sie Ihr individuelles Angebot von uns an – so finden Sie in wenigen Minuten den besten Tarif für Ihre Wünsche!

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