Neben der finanziellen Planung des eigenen Ruhestands stellt sich bei einer umfassenden Vorsorge auch die Frage nach dem eigenen Nachlass. Was ist vorhanden, was wird an wen vererbt und was muss verwaltet werden? Das sind nur einige Fragen, die beantwortet werden sollten, wenn Sie Ihre Nachlassplanung angehen.
Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren Nachlass planen und ein Testament verfassen.
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Nachlassplanung: So gehen Sie vor
Wenn Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten planen, sorgen Sie für klare Verhältnisse und vermeiden mögliche Konflikte unter Ihren Angehörigen - deshalb ist es wichtig, möglichst genau vorzugehen. Befolgen Sie bestenfalls diese Schritte, um nichts zu vergessen und für alle Situationen vorzusorgen.
1. Aktuelles Vermögen und Höhe der Erbschaft ermitteln
Um Ihr Erbe gut zu verteilen, müssen Sie zunächst ermitteln, woraus Ihr Erbe eigentlich besteht. Machen Sie am besten eine Auflistung Ihres Besitzes und ermitteln Sie bei Bedarf auch den Wert davon – eine Immobilie kann zum Beispiel deutlich mehr oder weniger wert sein, als sie es zum Zeitpunkt des Kaufs war. Ziehen Sie im Zweifel auch Expertinnen und Experten zurate und lassen Sie Guthaben erstellen. So sorgen Sie bei mehreren Erben für eine nachweisbar gerechte Verteilung und vermeiden unabsichtliche Bevorzugung.
2. Erben bestimmen
Als Nächstes geht es darum, zu bestimmen, wer Ihr Erbe erhalten soll. Bei mehreren Erbinnen und Erben müssen Sie ausserdem festlegen, wer welchen Teil erhält.
Hier sind Sie nicht komplett frei in der Entscheidung, denn die gesetzliche Erbfolge kann nicht gänzlich ausser Acht gelassen werden. Nach der Erbfolge haben Ehepartnerinnen und –partner, eingetragene Lebenspartnerinnen und –partner sowie Kinder bzw. Enkel, falls die Kinder bereits verstorben sind, per Gesetz Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Hinterlassen Sie zum Beispiel eine Ehefrau und zwei Kinder, erhält Ihre Ehefrau von der Hälfte des Nachlasses 50%, die anderen 50% werden zwischen Ihren Kindern aufgeteilt.
Diese Erbfolge können Sie nicht gänzlich auflösen - mit einem Testament können Sie aber die Verteilung ändern und so dafür sorgen, dass ein Erbe mehr bekommt als die anderen. Zudem können Sie zusätzliche Personen zu Erben bestimmen, etwa Konkubinatspartner oder entfernte Verwandte. Ausserdem ist es möglich, bestimmte Personen vom Erbe auszuschliessen: Nach der gesetzlichen Erbfolge können auch Geschwister, Cousinen und Cousins Anspruch auf einen Pflichtteil Ihres Erbes haben. Dies können Sie aber verhindern, indem Sie diese Personen im Testament vom Erbe ausschliessen.
3. Massnahmen juristisch absichern und Willensvollstrecker einsetzen
Um Ihr Testament rechtssicher zu gestalten, empfiehlt es sich, Ihr Testament von einem Notar beglaubigen zu lassen oder zumindest in Anwesenheit von Zeugen zu verfassen. Sie können auch einen Willensvollstrecker bestimmen, der dafür sorgt, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod auch wirklich umgesetzt wird. Besonders, wenn Ihr Nachlass komplex verteilt ist oder es viele Erben gibt, ist ein Willensvollstrecker zu empfehlen. Informieren Sie die entsprechende Person möglichst frühzeitig und geben Ihr alle wichtigen Informationen, damit Sie schnell handlungsfähig ist, wenn es darauf ankommt.
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Deshalb brauchen Sie ein Testament
Ein Testament vereinfacht nicht nur die Verteilung des Erbes erheblich – Sie können damit auch eine deutlich andere Aufteilung erwirken und sicherstellen, dass mit Ihrem Erbe in Ihrem Sinne umgegangen wird. Die gesetzliche Erbfolge sieht nur wenige, nahe Verwandte als Erben vor, Konkubinatspartner gehen beispielsweise leer aus, wenn sie nicht in einem Testament erwähnt werden. Verteilt wird alles jeweils zur Hälfte, unabhängig davon, wie die Vermögensverhältnisse sind oder wie das Verhältnis vor dem Tod aussah. Möchten Sie Ihr Erbe anders verteilen oder andere Personen begünstigen, ist das Verfassen eines Testaments unerlässlich.
Nützliches Wissen rund um die Nachlassplanung
Bei der Planung des eigenen Nachlasses gibt es einige nützliche Tipps und Informationen, die den Prozess deutlich erleichtern:
Verfügbarer Teil des Erbes
Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie niemals über 100% Ihres Erbes selbst verfügen - ausser, Ihre einzigen lebenden Verwandten sind Ihre Eltern und/oder Ihre Geschwister oder es existiert niemand, der per gesetzlicher Erbfolge Ihr Erbe antreten kann. In allen anderen Fällen erhalten Ihre Erbinnen und Erben einen festgelegten Teil Ihres Vermögens. Sind Sie verheiratet oder haben Kinder, können Sie in der Regel die Hälfte Ihres Vermögens frei verteilen, die andere wird zwischen Ihrem Partner und Ihren Kindern aufgeteilt. Verheiratete und Personen in eingetragenen Partnerschaften, die Geschwister, aber keine Kinder haben, können 62,5% ihrer Erbsumme frei verteilen.
Steuern nicht vergessen
In den meisten Kantonen der Schweiz wird eine Erbschaftssteuer fällig. Nahe Verwandte und Erben des Pflichtteils sind davon aber häufig ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Veraltung und berücksichtigen Sie bei der Nachlassplanung auch die Steuern, die möglicherweise anfallen.
Für Pflegesituation vorsorgen
Wenn Sie bereits Ihren Nachlass planen, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen, auch für eine mögliche Pflegesituation vorzusorgen. Sie können zum Beispiel einen Teil Ihres Erbes für die Pflegesituation nutzen oder die Person besonders begünstigen, die für Ihre Pflege zuständig ist. Verfassen Sie am besten auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung, um für alle Situationen abgesichert zu sein.
Vererben ohne Erben
Haben Sie keine gesetzlichen Erben, können Sie dennoch bestimmen, an wen Ihr Vermögen nach Ihrem Tod gehen soll. Verzichten Sie darauf, werden zunächst Ihre Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen begünstigt. Als Nächstes in der Erbfolge stehen dann Ihre Grosseltern und weitere Verwandte wie Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen. Ist auch in dieser Personengruppe niemand zu finden, wird ein Erbenaufruf verfasst – meldet sich innerhalb eines Jahres niemand, geht das Erbe schliesslich an den Kanton oder die Gemeinde. Eventuelle Erbinnen und Erben haben dann noch zehn Jahre Zeit, sich zu melden und ein mögliches Erbe zurückzufordern.
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Das passiert mit Ihrer Altersvorsorge nach Ihrem Tod
Neben der Verteilung Ihres Vermögens spielt auch die Verteilung des Altersguthabens eine wichtige Rolle – vor allem dann, wenn Sie vor dem Beginn des Ruhestands versterben. In diesem Fall gelten die folgenden Regelungen:
- Die eigene Nachlassplanung ist eine komplexe Aufgabe, die man möglichst früh angehen sollte
- Gehen Sie systematisch vor und legen Sie alles möglichst detailliert fest, um Konflikten vorzubeugen
- Besonders bei einer komplexen Vermögensstruktur oder vielen Erben ist das Verfassen eines Testaments zu empfehlen
- Berücksichtigen Sie bei der Verteilung auch eventuell anfallende Steuern und berücksichtigen Sie die gesetzliche Erbfolge
- Für eine vollständige Vorsorge sollten Sie neben dem Testament auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung verfassen
Unser Fazit
Die eigene Nachlassplanung ist sicherlich nicht das schönste Thema, sollte aber dennoch nicht in den Hintergrund geraten. Mit einer guten Planung sorgen Sie nämlich dafür, dass mit Ihrem Erbe so umgegangen wird, wie Sie sich das wünschen. Zudem vermeiden Sie Konflikte und helfen Ihren Hinterbliebenen dabei, sich in einer belasteten Situation nicht auch noch mit bürokratischen Problemen beschäftigen zu müssen.
Sorgen Sie also frühzeitig vor, verfassen Sie ein Testament und planen Sie Ihren Nachlass bestmöglich. Und falls Sie Ihren Nachlass noch vergrössern möchten, kann eine private Vorsorge die richtige Lösung sein – fordern Sie von uns noch heute Ihr individuelles Angebot an!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ch.ch – Erbschaft
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