Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer für Sie zuständig ist und Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Erkranken Sie oder sind durch einen Unfall nicht mehr in der Lage, sich um sich selbst zu kümmern, übernimmt diese Person Ihre finanziellen, rechtlichen und auch persönlichen Belange.
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Dafür brauchen Sie einen Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag kommt im besten Fall nie zum Einsatz. Sind Sie aber doch einmal nicht selbst in der Lage, sich um Ihre Belange zu kümmern, ist in diesem Dokument festgelegt, wer sich um Sie kümmern und Entscheidungen treffen darf. So stellen Sie sicher, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden – und nicht von fremdem Fachpersonal, das Sie überhaupt nicht kennt und keine Vorstellungen von Ihren Wünschen hat.
Mit einem Vorsorgeauftrag erhält die von Ihnen festgelegte Person die Befugnis, Sie in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Dingen zu vertreten:
Personensorge
Dies umfasst die Begleitung und Betreuung in privaten und persönlichen Dingen, also zum Beispiel das Öffnen der Post, Entscheide über pflegerische Betreuung oder auch die Unterbringung in einem Spital oder einer Pflegeeinrichtung
Vertretung im Rechtsverkehr
Betrifft alle juristischen Angelegenheiten, also die Vertretung gegenüber Ämtern und Gerichten sowie gegenüber Privatpersonen, sollten diese juristische Ansprüche an die betreute Person haben
Vermögenssorge
Verwaltung des Vermögens und Einkommens, zum Beispiel das Begleichen von Rechnungen oder der Abschluss von Versicherungen
Während eine Vollmacht eine Person immer befähigt, Sie zu vertreten, ist das bei einem Vorsorgeauftrag erst dann der Fall, wenn Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Eine Vollmacht können Sie auch dann ausstellen, wenn Sie geistig urteilsfähig sind, aber körperlich nicht in der Lage, Ihre Angelegenheiten zu regeln.
Deshalb ist der Vorsorgeauftrag so wichtig
Ein Vorsorgeauftrag ist unerlässlich, wenn Sie sicherstellen möchten, dass in Ihrem Sinne entschieden wird, auch wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie sichern der gewählten Person umfassende Rechte zu, wofür es im Ernstfall häufig schon zu spät ist. Zudem ist der Vorsorgeauftrag umfangreicher als andere Befugnisse. So sind zum Beispiel die Rechte von Ehepartnern weniger umfassend als ein Vorsorgeauftrag: Möchten Sie eine gemeinsame Immobilie verkaufen oder Ihren Partner in einer Pflegeeinrichtung unterbringen, genügen Ihre Rechte als Ehepartner dafür nicht.
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Auswahl der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson, die Sie wählen, muss weder mit Ihnen verwandt noch verheiratet oder Ähnliches sein. Wichtig ist in erster Linie, dass Sie ein sehr gutes Vertrauensverhältnis haben und diese Person so genau wie möglich über Ihre Wünsche und Vorstellungen informieren.
Es kann auch hilfreich sein, für diesen Fall eine Person auszuwählen, die einem nicht ganz so nahesteht: Kommt es zum Ernstfall, kann es helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren und rational zu entscheiden – das ist aber häufig schwierig für persönlich betroffene Personen.
Besprechen Sie Ihren Wunsch unbedingt ausführlich mit der gewählten Person und holen Sie das Einverständnis dafür ein – ein Vorsorgeauftrag kann nämlich auch abgelehnt werden.
Verfassen des Vorsorgeauftrags
Einen Vorsorgeauftrag können Sie selbst verfassen: Dafür schreiben Sie alle nötigen Informationen von Hand auf und versehen dieses Schreiben mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift. Ist Ihnen dieses Vorgehen zu unsicher, können Sie auch eine Notarin oder einen Notar beauftragen, den Vorsorgeauftrag zu beurkunden. Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, müssen Sie volljährig und urteilsfähig sein.
Hinterlegen Sie das Dokument dann an einem leicht auffindbaren, aber sicheren Ort. Tritt der Ernstfall ein und Sie können sich nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Ihrem Kanton, ob ein gültiger Vorsorgeauftrag vorhanden ist und Sie tatsächlich nicht mehr selbst urteilen können. Anschliessend prüft sie, ob die aufgeführte Person in der Lage ist, ihren Auftrag durchzuführen, und stellt bei positiver Entscheidung die Legitimationsurkunde aus.
Ist man bereits in fortgeschrittenem Alter oder leidet an einer Erkrankung, kann dies die eigene Gesundheit und Urteilsfähigkeit bereits beeinträchtigen, auch wenn Sie noch handlungsfähig sind. Entlasten Sie sich deshalb frühzeitig und formulieren Sie einen Vorsorgeauftrag möglichst frühzeitig - zum einen sind Sie dadurch so früh wie möglich abgesichert, zum anderen sparen Sie sich spätere Sorgen und müssen sich in einer belasteten Situation nicht mit zusätzlichen Fragen beschäftigen.
Zusätzliche Absicherung: Die Patientenverfügung
Ein Vorsorgeauftrag regelt vieles – in Sachen Gesundheit ist der Handlungsspielraum aber begrenzt. Möchten Sie umfassend vorsorgen, sollten Sie neben dem Vorsorgeauftrag auch eine Patientenverfügung verfassen. Diese legt fest, auf welche Weise Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie selbst sich nicht äussern können. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob Sie mit Wiederbelebungsmassnahmen einverstanden sind und wie weit diese gehen dürfen.
Auch eine Patientenverfügung muss von Ihnen selbst verfasst und unterschrieben sein. Sie können hier sowohl Massnahmen festlegen, die in bestimmten Fällen (nicht) ergriffen werden sollen, als auch eine Vertrauensperson festlegen. Das ist wichtig für alle Entscheidungen, die Ihre Patientenverfügung möglicherweise nicht abdeckt. Auch bei unklaren Diagnosen und Zukunftsaussichten oder verschiedenen medizinischen Meinungen ist es wichtig, dass jemand anwesend ist, der in Ihrem Sinne entscheidet.
Die Wahl der richtigen Person steht Ihnen frei, genauso wie beim Vorsorgeauftrag. Es muss sich auch nicht um dieselbe Person handeln – damit im Ernstfall aber alles gut funktioniert, sollten Sie bei unterschiedlichen zumindest dafür sorgen, dass diese voneinander wissen und Möglichkeiten haben, sich zu kontaktieren.
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Weitere Vorsorgemöglichkeiten
Haben Sie sich mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung für den Ernstfall abgesichert, kann es ratsam sein, auch für die finanziellen Aspekte einer solchen Situation vorzusorgen. Medizinische Versorgung ist oft teuer und nicht alles wird von der Zusatzversicherung übernommen. Auch in anderen Belangen kann zusätzliche finanzielle Unterstützung nützlich sein: Die Anstellung einer Haushaltshilfe kann vieles erleichtern, und auch Pflege kostet Geld – egal, ob Sie zuhause gepflegt werden oder dafür in einer Einrichtung untergebracht sind. Zudem können Sie für die Vertrauensperson in Ihrem Vorsorgeauftrag auch eine Entschädigung festlegen.
Eine gute Möglichkeit zur Absicherung für solche Fälle bietet eine Risiko-Lebensversicherung: Damit können Sie sich finanziell für Erwerbsunfähigkeit absichern sowie Ihren Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit ermöglich, sollten Sie unerwartet versterben. Erkranken Sie schwer und können nicht mehr selbst urteilen, hat Ihre Vertrauensperson genügend finanziellen Spielraum, um Sie bestmöglich zu versorgen und Ihren Wünschen ohne Einschränkungen zu entsprechen.
- Mit einem Vorsorgeauftrag sichern Sie sich ab für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind
- Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Ihre privaten, juristischen und finanziellen Belange regelt
- Im besten Fall ergänzen Sie den Vorsorgeauftrag mit einer Patientenverfügung für die medizinische Versorgung
- Eine Risiko-Lebensversicherung sorgt für zusätzliche finanzielle Absicherung im Ernstfall
Unser Fazit
Unbeschwert lebt, wer auch für den Ernstfall vorsorgt. Zwar wollen wir alle bis ins hohe Alter fit bleiben und selbst entscheiden, aber nicht jedem ist dies gegönnt. Umso wichtiger ist es, dass Sie Personen haben, die im Ernstfall da sind und Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen. Verfassen Sie frühzeitig einen Vorsorgeauftrag und überlegen Sie sich, was Sie sich wünschen und wer Sie im Fall des Falles am besten vertreten kann. Ergänzen Sie den Vorsorgeauftrag mit einer Patientenverfügung und einer Lebensversicherung, um im Ernstfall auch über eine finanzielle Absicherung zu verfügen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.redcross.ch – Patientenverfügung
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