Unterstützung beim Putzen und im Haushalt, Kinderbetreuung oder eine Einkaufshilfe: Rund um den Haushalt gibt es viele Möglichkeiten, die eigene Arbeit zu reduzieren und sich von Hausangestellten unterstützen zu lassen. Besonders wichtig dabei ist, Angestellte gut zu versichern, sodass zum Beispiel bei Arbeitsunfällen oder Erkrankungen infolge der Tätigkeit alle Kosten übernommen werden. Welche Versicherungen Hausangestellte benötigen und auf welche Tarife man gut verzichten kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Prinzipiell braucht jeder und jede Hausangestellte einen Unfallschutz, egal, wie die Tätigkeit aussieht und welchen Umfang sie hat. Welche Form der Versicherung zu wählen ist, ist allerdings abhängig davon, wie viele Stunden pro Woche Sie einen oder eine Hausangestellte beschäftigen.
Arbeiten Hausangestellte maximal acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber und verdienen nicht mehr als 15 000 Franken, müssen Sie für diese eine „Hausangestellten-Versicherung“ abschliessen, was bei allen grösseren Versicherungsanbietern problemlos möglich ist. Mit einem solchen Tarif sind Ihre Angestellten dann für Berufsunfälle sowie Unfälle auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit versichert.
Für Hausangestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ist die Mitgliedschaft in der Unfallversicherung (UVG) über den Arbeitgeber obligatorisch. Diese Versicherung deckt sämtliche Unfälle und übernimmt auch dann die Kosten, wenn ein Unfall in der Freizeit oder im Haushalt passiert. Zudem sind in dieser Versicherung auch Berufskrankheiten enthalten.
Auch wenn Ihre Hausangestellten bereits für einen anderen Arbeitgeber tätig und dort bereits in der UVG angemeldet sind, müssen Sie dennoch eine eigene Versicherung für diese abschliessen, denn eine Unfallversicherung, die auf einen bestimmten Arbeitgeber abgeschlossen ist, schliesst die Deckung von Unfällen bei anderen Arbeitgebern grundsätzlich aus.
Die Kosten für die Versicherung geringfügig beschäftigter Hausangestellter belaufen sich auf etwa 100 Franken monatlich. Bei Beschäftigten, die in der UVG Mitglied sind, sind die Kosten abhängig vom ausbezahlten Lohn.
Auch wenn sich die Höhe des vom Arbeitgeber zu zahlenden Beitrags grundsätzlich nach der Höhe des Lohns richtet, gibt es dennoch Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern. Sowohl bei den Leistungen als auch bei den Kosten unterscheiden sich die verschiedenen Tarife, sodass es sich lohnt, mehrere Tarife miteinander zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Hausangestellten immer bestens versorgt sind und Sie gleichzeitig nicht mehr dafür bezahlen, als nötig ist.
Besonders guten Schutz bieten Sie Ihren Hausangestellten, wenn Sie sie zusätzlich in einer Unfallzusatzversicherung anmelden. Hier können Sie individuell auswählen, welche Leistungen Ihren Hausangestellten im Schadensfall zustehen. Zu den möglichen Leistungen gehören zum Beispiel Spitaltaggeld oder Krankentaggeld, halbprivate und private Unterbringung im Spital, die Versicherung des Gehalts und einige weitere.
Neben der Anmeldung in der UVG ist für Hausangestellte mit über 8 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit auch die Anmeldung in der Sozialversicherung verpflichtend. Sie müssen Ihre Hausangestellten also in der AHV anmelden, unabhängig davon, wie viel diese bei Ihnen verdienen. Allerdings werden die Beiträge zur AHV hälftig zwischen Ihnen und der angestellten Person aufgeteilt. Die Höhe der zu leistenden Zahlungen bemisst sich wieder an der Höhe des Lohns.
Im Gegensatz zu anderen Tätigkeiten gibt es bei Beschäftigten, die in privaten Haushalten arbeiten, keinen Freibetrag in der AHV-Pflicht. Stattdessen sind alle Hausangestellten ab dem ersten Franken AHV-pflichtig und müssen von Ihrem Arbeitgeber bei der AHV angemeldet werden. Eine Ausnahme bilden lediglich die sogenannten „Sackgeld“-Jobs von Arbeitnehmern, die jünger als 25 Jahre sind und im Jahr weniger als 750 Franken verdienen.
Möchten Sie Hausangestellte mit einem Alter von über 65 Jahren beschäftigen, gilt für diese ein Freibetrag von 1400 Franken monatlich, also 16 800 Franken im Jahr. Unter dieser Grenze müssen keine Versicherungsbeiträge in der Sozialversicherung gezahlt werden, darüber werden anteilige Beiträge fällig. Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung müssen in dieser Altersgruppe nicht geleistet werden.
Beschäftigen Sie Hausangestellte in Ihrem Privathaushalt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese bereits am ersten Arbeitstag ausreichend versichert sind. Andernfalls riskieren Sie, für hohe Kosten verantwortlich zu sein, sollte Ihren Angestellten bei der Arbeit etwas zustossen. Bereiten Sie die Beschäftigung eines oder einer Hausangestellten gut vor, bleibt ausserdem genügend Zeit, die Angebote der verschiedenen Versicherungen miteinander zu vergleichen und so den besten Tarif auszuwählen. So können Sie sich an der hinzugewonnenen Unterstützung erfreuen, ohne sich Sorgen über Unfälle oder Erkrankungen zu machen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.akow.ch – Hausangestellte
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