Hat man einen Unfall, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Behandlung – der Umfang ist abhängig davon, über welchen Unfallschutz man verfügt. Erwerbstätige und Personen in der Ausbildung sind über den Arbeitgeber versichert, andere Personengruppen haben meist einen in der Grundversicherung inkludierten Unfallschutz.
Schon einige Versicherungsnehmer mussten aber mit Schrecken feststellen, dass ihre Unfallversicherung nicht bei jedem Unfall zahlt: Bei einigen Risikosportarten übernimmt die Unfallversicherung die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen, andere können sogar ganz von der Kostenübernahme ausgeschlossen sein.
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Unfallversicherung bei Risikosportarten
Die meisten Versicherer führen eine Liste darüber, bei welchen Sportarten eine Kürzung der Leistungen möglich ist. Allen gemeinsam ist, dass dafür ein gewisses Wagnis eingegangen werden muss – die Versicherer unterscheiden dabei zwischen Sportarten mit relativem und absolutem Wagnis. Übt man eine Sportart aus, die von der Versicherung als absolutes Wagnis eingestuft ist, können die Leistungen bei einem Unfall zwischen 50 und 100 Prozent gekürzt werden.
1. Fall: Relatives Wagnis
Diese Sportarten gelten bei den meisten Versicherungen als relatives Wagnis:
Klettern
Kajak/Kanu fahren (extreme Bedingungen)
Paragliding
Schneesport abseits der Piste
Bergsteigen
Bei einem relativen Wagnis gilt die Annahme, dass das Risiko bei der Ausübung auf ein annehmbares Mass reduziert werden kann, wenn die Person vernünftig handelt. Kommt es zu einem Unfall, muss bei einem relativen Wagnis also zunächst geprüft werden, ob die geschädigte Person im vorliegenden Fall das Risiko hätte vermeiden können und ob sie dies auch getan hat.
2. Fall: Absolutes Wagnis
Als absolutes Wagnis sind unter anderem diese Sportarten aufgeführt:
Motocross-Rennen
Downhill-Biking
Basejumping
Tauchen, tiefer als 40 Meter
Kart-Fahren über 100 km/h
Bei Unfällen infolge eines absoluten Wagnisses können die Leistungen gekürzt werden, in besonders schweren Fällen wird die Leistung sogar gänzlich verweigert.
Für Risikosportler lohnt sich eine zusätzliche Absicherung
Üben sie eine der aufgeführten Sportarten aus, kann es schnell zum Streitfall mit der Versicherung kommen. Dies können Sie vermeiden, indem Sie Ihre obligatorische Unfallversicherung durch private Versicherungen ergänzen:
Auch eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz. Es gibt zum Beispiel Tarife speziell für einzelne Risiken oder eine Versicherung für bestimmte Risikosportarten.
Welche Versicherung sich am besten eignet, ist abhängig von der eigenen Versicherungssituation und der ausgeübten Sportart. Ein ausführlicher Vergleich kann dabei helfen, den richtigen Tarif für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Die meisten Unfälle sind über den obligatorischen Unfallschutz über den Arbeitgeber oder die Grundversicherung abgedeckt
Zu Streitigkeiten kann es kommen, wenn bestimmte Risikosportarten ausgeführt werden
Je nach Art der Sportart kann es sein, dass sich die Unfallvericherung nicht oder nur teilweise an den Behandlungskosten beteiligt
Eine private Unfallversicherung ist eine gute Ergänzung, um solche Streitigkeiten zu vermeiden, oder wenn kein Schutz über den Arbeitgeber besteht
Unser Fazit
Besonders bei der Ausübung von riskanten Sportarten ist eine gute Versicherung unverzichtbar – nicht umsonst gelten diese als Risikosportarten, bei denen es häufig zu Unfällen kommt. Um sich im Schadensfall nicht auch noch mit der Versicherung auseinandersetzen zu müssen, ist eine gute Vorsorge nötig. Dafür empfehlen wir Ihnen, kostenlos Ihr individuelle Angebot von uns anzufordern. Hier erfahren Sie, wie Sie auch im Ernstfall bestens geschützt sind und bekommen einen Vorschlag für einen Tarif, der Ihre Bedingungen erfüllt.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag www.tagesanzeiger.ch – Risikosportler im Versicherungsloch