Ihre Zusatzversicherung bei der Steffisburg - schon ab wenigen Franken monatlich.
Jetzt Offerte und Infos zu Ihrer passenden Zusatzversicherung gratis anfordern
Die Krankenpflege-Zusatzversicherung InVita Light der Steffisburg bietet folgende Leistungen:
Ambulante Behandlungen ganze Schweiz |
90% für ausserkantonale Behandlungen nach KVG Tarif Wohnkanton
|
Ambulante Behandlungen Ausland im Notfal |
50%, max. CHF 250.- pro Kalenderjahr |
Medikamente |
90% für nichtpflichtige, Swissmedic zugelassene Medikamente, max. CHF 100'000.- pro Kalenderjahr
|
Mutterschaft |
90%, max. CHF 200 pro Kalenderjahr an Geburtsvorbereitungskurs, Kontrolluntersuchungen und Ultraschall
|
Haushaltshilfe & Hauskrankenpflege |
max. CHF 30.- pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
|
Hilfsmittel |
90% max. CHF 1'000.- pro Kalenderjahr
|
Brillengläser und Kontaktlinsen |
90% max. CHF 100.- pro Kalenderjahr
|
Transport- und Rettungskosten |
90% max. CHF 10'000.- pro Kalenderjahr
|
Prämienbefreiung |
Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall, ab 24 Monate
|
Assistance Notfall Ausland |
Soforthilfe, Koordination, Rücktransport, weltweit
|
Option Up-grading ohne Gesundheitsprüfung |
nach 5 vollendeten Versicherungsjahren bei Meldung, innerhalb 30 Tagen nach dem 30. bzw. 50. Geburtstag
|
Passend zum Thema
Brille und Kontaktlinsen: Welche Kosten trägt die Krankenkasse?
Eine neue Brille oder Kontaktlinsen kosten schnell mehrere hundert Franken. Viele fragen sich deshalb: Muss ich das wirklich selbst bezahlen oder über...
Liste der nichtkassenpflichtigen Medikamente: Was bezahlt die Krankenkasse?
Nicht alle Medikamente sind kassenpflichtig. Erfahren Sie, welche Präparate die Grundversicherung übernimmt, welche nicht kassenpflichtig sind und wan...
Entspannter dank Massage: Was bezahlt die Krankenkasse?
Sie hilft bei Rückenschmerzen und Haltungsproblemen, fördert die Durchblutung, entspannt und lindert Stress: In vielen Fällen ist eine medizinische Ma...
Von der Zusatzversicherung abgelehnt – Was nun?
Da die Grundversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch ist, können Sie aufgrund einer Krankheit oder sonstigen Beschwerden v...