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Volkskrankheit Burnout: So hilft die Kranken­kasse

26.07.2023 Gesundheit & Prävention
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Das Burnout-Syndrom gehört in unserer leistungsbezogenen Gesellschaft zu den Krankheiten, die viele Menschen direkt oder indirekt betreffen. Dauerhafte Überlastung, Stress im Beruf und ständige Überforderung führen dazu, dass immer mehr Menschen körperlich und psychisch erkranken.

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Burn-Out: Häufig in stressigen Berufen

Das wichtigste und deutlichste Merkmal für ein Burnout-Syndrom ist die chronische Erschöpfung, die an dieser Krankheit leidende Menschen spüren. Diese kann dazu führen, dass schon einfache Pflichten das Alltags nicht mehr gemeistert werden können, ähnlich wie bei einer Depression. Auch die eigene Arbeit weiterzuführen, ist mit Burnout nicht ohne Weiteres und nur selten ohne Einschränkungen möglich – einige erkrankte Menschen werden gar für längere Zeit krankgeschrieben und benötigen psychologische Unterstützung in grösserem Umfang. Besonders in Berufen mit einer hohen Belastung wie Lehrer, Manager oder auch Krankenpfleger kommen stressbedingte Erkrankungen wie Burnout häufig vor.

Zum Glück sind die Erfolgsaussichten bei der Behandlung von Burnout sehr hoch. Wer sich frühzeitig in Behandlung gibt und bereit ist, aktiv bei der eigenen Genesung mitzuwirken, hat gute Chancen auf eine vollständige Erholung.

Ambulante Psychotherapie: Kostenübernahme der Versicherer

Neben der Genesung ist für den Erkrankten natürlich auch wichtig, auch bei längerer Krankschreibung oder anderen Einschränkungen keinen finanziellen Schiffbruch zu erleiden. Wichtig ist dabei vor allem die Kostenübernahme der möglichen Behandlungen durch die Krankenkassen. Schliesslich möchte man auch während der Krankheit den gewohnten Lebensstandard behalten und nach der Genesung nicht verschuldet sein.

Versicherung Schweiz informiert Sie darüber, welche Kosten die Versicherungen für welche Behandlung übernehmen.

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Ambulante Psycho­therapie: Grund­versicherung übernimmt die Kosten

Die meisten Erkrankten können mit einer ambulanten Psychotherapie sehr gut behandelt werden. In regelmässigen Gesprächen kann über die eigene Situation reflektiert werden und nach und nach eine Verbesserung der krankheitsverursachenden Faktoren erreicht werden. Die Kosten für eine Psychotherapie werden auch meist von der Grundversicherung übernommen. Dafür müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

Sind die genannten Bedingungen erfüllt, übernimmt die Grundversicherung zunächst die Kosten für 15 Sitzungen. Sollten weitere Termine notwendig sein, können noch einmal 15 Sitzungen verordnet werden.

Nicht-ärztliche Psycho­therapie: Neuregelung seit Juli 2022

Wollten Sie bisher eine Behandlung nutzen, die nicht von einem Psychiater oder einem angestellten Arzt durchgeführt wird, handelte es sich um sogenannte „nicht-ärztliche“ Psychotherapie. Diese wurde von der Grundversicherung bisher nicht übernommen. Dies hat sich im letzten Jahr geändert, seit der Einführung des Anordnungsmodells im Juli 2022 können psychologische Psychotherapeuten ihre Leistungen ebenfalls über die Grundversicherung abrechnen. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

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Kostenübernahme bei anderen Therapeuten oder Therapieformen

Wenn Sie eine andere Therapieform bevorzugen oder einen Therapeuten ausgewählt haben, der die kriterien der Grundversicherung nicht erfüllt, kann eine Zusatzversicherung diese Lücke schliessen. Die meisten Versicherer bieten Kostenerstattung für Psychotherapie im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung an.


Info
Tipp: Kostenerstattung vor der Behandlung prüfen

Einige Zusatzversicherungen akzeptieren nur „nichtärztliche“ Psychotherapeuten, die auf der Liste von santésuisse, dem Branchenverband der anerkannten Krankenversicherer, zu finden sind. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr gewünschter Therapeut auf dieser Liste zu finden ist.

Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie die Angebote der verschiedenen Versicherer vergleichen – welche Versicherung für Sie die beste ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Aufenthalt in einer Erholungs-Klinik: Grund­versicherung zahlt nicht immer

In besonders schweren Fällen der chronischen Erschöpfung kann es Sinn machen, sich einer stationären Behandlung in einer Erholungsklinik zu unterziehen. Hier kann in verhältnismässig kurzer Zeit ein grosser Behandlungserfolg erzielt werden.

Der Aufenthalt in einer solchen Klinik zählt allerdings nicht zu den Standard-Leistungen im Fall einer Burnout-Erkrankung und wird deshalb nur in begründeten Einzelfällen von der Grundversicherung übernommen – etwa, wenn der Erkrankte seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann oder aufgrund der Krankheit schwere Folgeerkrankungen drohen oder bereits eingetreten sind.

Bei weniger schweren Erkrankungen kann eine Zusatzversicherung die Kosten für den Klinikaufenthalt zum Teil übernehmen. Meist kann ein Kuraufenthalt im Rahmen einer Spitalzusatzversicherung abgerechnet werden, so kann man zumindest einen Teil der Kosten wiederbekommen. Die meisten Versicherer bieten eine prozentuale Kostenbeteiligung an der Behandlung, meist beschränkt auf eine bestimmte Anzahl an jährlichen Behandlungstagen.

Unser Fazit

Welche Versicherung sich am meisten lohnt, kommt sowohl auf Ihre individuelle Situation als auch auf den Versicherer an. Übernimmt die Grundversicherung für Ihre Therapie keine Kosten, kann eine Zusatzversicherung hier unterstützen. Hier sollten Sie aber sorgfältig auswählen: Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen im Bereich Burnout anbieten, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Auch bei der Kostenbeteiligung an Kuraufenthalten gibt es, je nach Anbieter, grosse Unterschiede.

Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau vergleichen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer Ihnen bieten können. Dies kann mitunter mühsam und zeitraubend sein – beim Vergleich der unterschiedlichen Angebote sind Ihnen unsere unabhängigen Berater sehr gerne behilflich. Wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Experten, um die passende Zusatzversicherung zu finden.


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.bag.admin.ch – Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022

www.swissinfo.ch – Am Burnout scheiden sich in der Schweiz die Geister

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