Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Podologie in der Schweiz nur in sehr speziellen Fällen – nämlich dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und im Rahmen der Spitex-Versorgung stattfindet.
- Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für podologische Behandlungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Leistungserbringer anerkannt ist.
- Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf Maximalbeträge, Wartezeiten und Altersgrenzen zu achten.
Stand: Dezember 2025
Schöne und gepflegte Füsse – das wünschen sich viele. Besonders im Sommer, wenn man offenes Schuhwerk trägt. Doch Fusspflege ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern kann auch medizinisch wichtig sein – und hier kommt die Podologie ins Spiel. Podologie ist der Fachbegriff für medizinische Fusspflege, die von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt wird. Doch muss ich die Kosten für die medizinische Fusspflege selbst tragen oder springt hier die Krankenkasse ein? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um kosmetische oder medizinische Fusspflege handelt – und welche Versicherung Sie haben.
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Was ist medizinische Fusspflege?
Medizinische Fusspflege – auch Podologie genannt – unterscheidet sich deutlich von kosmetischer Fusspflege. Während kosmetische Fusspflege vor allem auf das äussere Erscheinungsbild abzielt, geht es bei der Podologie um die Behandlung von medizinischen Problemen. Dazu zählen beispielsweise:
- Nagelprobleme wie eingewachsene Nägel oder Nagelpilz
- Hornhautbildung und Schwielen
- Druckstellen und Wunden
- Fussdeformitäten
- Diabetische Fussprobleme
Podologie wird von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt, die eine medizinische Ausbildung haben. Diese Fachkräfte können medizinische Probleme erkennen und behandeln, die bei einer rein kosmetischen Fusspflege nicht angegangen werden.
Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung bei Podologie?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Podologie in der Schweiz nur in sehr speziellen Fällen. Konkret bedeutet das: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein und im Rahmen der Spitex-Versorgung stattfinden.
1. Medizinische Notwendigkeit
Die Grundversicherung zahlt nur dann, wenn die Fusspflege aus medizinischen Gründen besonders wichtig ist. Dazu zählt z. B. die Behandlung von Diabetikerinnen und Diabetikern, aber auch andere medizinische Indikationen wie schwere Fussdeformitäten oder chronische Hauterkrankungen, da bei diesen Erkrankungen bereits kleinste Verletzungen ernsthafte Folgen haben können. Die Sicherheit bei einer Selbst-Behandlung ist bei diesen Patientinnen und Patienten nicht in gleicher Form gewährleistet wie bei gesunden Personen.
2. Spitex-Versorgung
Die Behandlung muss im Rahmen der Spitex-Versorgung stattfinden – also zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung. Zudem muss die Behandlung von einer zugelassenen, selbstständig arbeitenden Fachkraft durchgeführt werden.
Rein kosmetische Behandlungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Wenn Sie also nur eine Maniküre oder Pediküre für das äussere Erscheinungsbild wünschen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung bei der Fusspflege?
Bei den Zusatzversicherungen gibt es inzwischen einige Anbieter, die sich an den Kosten für podologische Behandlungen auch bei Nicht-Diabetikern beteiligen. Allerdings gibt es auch hier gewisse Vorgaben: Rein kosmetische Behandlungen übernehmen auch die Zusatzversicherer nicht.
Bedingungen für die Kostenerstattung durch die Zusatzversicherung
In den Tarifen, die für eine Kostenerstattung infrage kommen, gibt es meist verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
- Ärztliche Verordnung: Es liegt eine ärztliche Verordnung für die Fusspflege vor
- Anerkannter Leistungserbringer: Die Fusspflege wird von einem durch die Krankenkasse anerkannten Leistungserbringer durchgeführt
Doch auch, wenn beide Kriterien zutreffen, sollten Sie die genauen Voraussetzungen bei Ihrer eigenen Krankenkasse erfragen. Nicht jede Diagnose wird als Begründung anerkannt, auch die Bedingungen zur Anerkennung eines Leistungserbringers können sich bei den einzelnen Anbietern unterscheiden.
Wie viel erstattet die Zusatzversicherung bei der Podologie?
Die Erstattungshöhen variieren je nach Versicherung und Tarif. Einige Versicherer erstatten den Grossteil der Behandlungskosten, sodass Sie nur sehr wenig Eigenanteil zahlen müssen. Andere beteiligen sich in kleinerem Umfang, sind dafür aber für eine niedrige Prämie zu haben.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Fusspflege?
Ob sich eine Zusatzversicherung für Fusspflege lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, wie häufig Sie podologische Behandlungen benötigen und welche Kosten dabei anfallen.
Kostenvergleich: Selbstzahler vs. Versicherung
Die Kosten für eine podologische Behandlung variieren je nach Region und Leistungserbringer. In der Regel liegen sie zwischen CHF 80 und CHF 150 pro Behandlung.
Wenn Sie regelmässig – beispielsweise alle 6 bis 8 Wochen – eine Behandlung benötigen, können die jährlichen Kosten schnell mehrere hundert Franken betragen.
Eine Zusatzversicherung Ambulant kann hier helfen, einen Teil der Kosten zu decken. Die Prämie für eine solche Versicherung liegt je nach Anbieter und Tarif zwischen CHF 20 und CHF 80 pro Monat.
Rechenbeispiel
Szenario 1: Regelmässige Behandlungen
- Behandlungskosten: CHF 120 pro Behandlung, 6 Behandlungen pro Jahr = CHF 720 pro Jahr
- Zusatzversicherung: CHF 40 pro Monat = CHF 480 pro Jahr
- Erstattung: 80 % der Kosten = CHF 576 pro Jahr
- Gesamtkosten für die versicherte Person: CHF 480 (Prämie) + CHF 144 (Eigenanteil) = CHF 624 pro Jahr
- Ersparnis: CHF 96 pro Jahr
Szenario 2: Seltene Behandlungen
- Behandlungskosten: CHF 120 pro Behandlung, 2 Behandlungen pro Jahr = CHF 240 pro Jahr
- Zusatzversicherung: CHF 40 pro Monat = CHF 480 pro Jahr
- Erstattung: 80 % der Kosten = CHF 192 pro Jahr
- Gesamtkosten für die versicherte Person: CHF 480 (Prämie) + CHF 48 (Eigenanteil) = CHF 528 pro Jahr
- Mehrkosten: CHF 288 pro Jahr
Fazit: Bei regelmässigen Behandlungen kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, bei seltenen Behandlungen eher nicht – ausser Sie nehmen weitere Leistungen der ambulanten Zusatzversicheurng wie Alternativmedizin, Sehhilfen oder Hörgeräte in Anspruch. Je mehr Leistungen Sie nutzen, desto mehr lohnt sich die Versicherung. Das Rechenbeispiel zeigt nur die isolierte Betrachtung für Podologie.
Break-Even-Point
Ab wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für Fusspflege? Das hängt von der Prämie, der Erstattungshöhe und der Häufigkeit der Behandlungen ab. Als grobe Orientierung: Wenn Sie mehr als 3 bis 4 Behandlungen pro Jahr benötigen und die Versicherung 70 bis 80 % der Kosten erstattet, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.
Tipps zur Kostenerstattung
Wenn Sie podologische Behandlungen in Anspruch nehmen möchten, gibt es einige Tipps, die Ihnen helfen können, die Kostenerstattung zu erhalten.
1. Vorab-Klärung mit Versicherung
Klären Sie die Kostenerstattung am besten vor dem Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung ab. Reichen Sie die ärztliche Verordnung ein, nennen Sie den gewünschten Behandler und fragen Sie, inwieweit Sie mit einer Kostenerstattung rechnen können.
2. Wechsel des Leistungserbringers bei Ablehnung
Wenn die Krankenkasse die Kostenerstattung ablehnt, können Sie sich nach den Gründen erkundigen. Eventuell können Sie durch den Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer die Kostenerstattung erreichen. Manche Versicherungen haben Listen mit anerkannten Leistungserbringern – prüfen Sie, ob Ihr Behandler auf dieser Liste steht.
3. Dokumentation und Nachweise
Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit: die ärztliche Verordnung, Rechnungen, Belege und gegebenenfalls Nachweise über die Anerkennung des Leistungserbringers. Eine gute Dokumentation kann helfen, die Kostenerstattung zu erhalten.
4. Häufige Fehler vermeiden
Vermeiden Sie häufige Fehler wie:
- Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- Behandlung bei nicht anerkanntem Leistungserbringer
- Keine Vorab-Klärung mit der Versicherung
- Unvollständige Dokumentation
Krankenkassen vergleichen
FAQ – Häufige Fragen zur Podologie und Krankenkasse
Fazit
Wenn Sie podologische Behandlungen benötigen, ist es wichtig zu wissen, welche Kosten die Krankenkasse in der Schweiz übernimmt. Die Grundversicherung zahlt nur in sehr speziellen Fällen – nämlich dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und im Rahmen der Spitex-Versorgung stattfindet. Für Diabetikerinnen und Diabetiker gelten oft besondere Regelungen.
Viele ambulante Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für podologische Behandlungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Leistungserbringer anerkannt ist. Ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, hängt von der Häufigkeit der Behandlungen ab. Bei regelmässigen Behandlungen kann sich eine Zusatzversicherung durchaus lohnen, bei seltenen Behandlungen eher nicht – ausser, Sie nehmen weitere Leistungen aus dem Leistungspaket der ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch.
Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt – und mit der Sie für gesunde und gepflegte Füsse nicht zu viel zahlen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.podologie.swiss – Podologie - Medizinische Fusspflege
- www.parlament.ch – KVG. Kostenübernahme für die Fusspflege
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