Ein bewährtes Mittel zur Linderung von Schmerzen und zur Verbesserung der Beweglichkeit ist seit jeher die Chiropraktik. Bei der Behandlung von weit verbreiteten Beschwerden wie Rücken- oder Nackenschmerzen leisten Chiropraktorinnen und Chiropraktoren gute Dienste.
Zudem stellt der Chiropraktor eine Diagnose, behandelt Ihre Erkrankung und führt Massnahmen zur Prophylaxe durch. Aus diesem Grund gehört die Chiropraktik zum Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung.
Bestens versorgt - dank der passenden Krankenkasse!
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gehört die Chiropraktik in der Schweiz zum Leistungskatalog der Grundversicherung, da Sie als universitärer Medizinalberuf anerkannt ist. Deshalb benötigen Sie keine ärztliche Verordnung, wenn Sie einen Chiropraktor aufsuchen möchten – ausser Sie sind im Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modell versichert. Abzüglich Franchise und Selbstbehalt werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.
Auch im Falle eines Unfalls übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten für chiropraktische Behandlungen, z.B. im Rahmen einer Rehabilitation. Militär- und Invalidenversicherung übernehmen die Kosten ebenfalls.
Haben Sie für Ihre Grundversicherung ein Hausarzt-, HMO– oder Telemedizin-Modell gewählt, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen bzw. eine Anfrage über den telemedizinischen Weg stellen. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern! Sobald Sie die Überweisung bekommen haben, können Sie dann aber ebenfalls einen Chiropraktor aufsuchen und die Kosten werden übernommen. Im Normalfall bekommen Sie die Überweisung zu einem Chiropraktor ohne Probleme.
Manche Praxis für Chiropraktik bietet weitere Leistungen an, die nicht aus dem Bereich der Chiropraktik stammen, z.B. Lymphdrainagen oder Stosswellentherapie. Diese werden, auch wenn sie von einem Chiropraktor durchgeführt werden, nicht automatisch ebenfalls übernommen! Klären Sie vor der Inanspruchnahme solcher Behandlungen die Kostenübernahme mit Ihrer Grund- oder Zusatzversicherung!
Welche Leistungen die Grundversicherung in anderen Bereichen übernimmt, können Sie hier nachlesen.
Chiropraktik fällt unter den Deckungsbereich der Grundversicherung, d.h. die Kosten der Behandlung werden in aller Regel abzüglich Franchise und Selbstbehalt übernommen. Möchte man weitere Leistungen im Bereich der Alternativmedizin in Anspruch nehmen, lohnt es sich gegebenenfalls über eine entsprechende Zusatzversicherung nachzudenken. Diese trägt die Kosten von Behandlungen, die nicht unter die Grundversicherung fallen. So sind Patienten auch in diesem Fall finanziell abgesichert.
Sie haben Fragen rund um eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin? Unsere Berater unterstützen Sie gerne!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.zentrum-chiropraktik.ch – Chiropraktik
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