Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Chiropraktik-Behandlungen, wobei Franchise und Selbstbehalt anfallen.
- Im Standard-Modell benötigen Sie keine ärztliche Verordnung – Sie können direkt einen Chiropraktor aufsuchen. In Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen bzw. eine telemedizinische Anfrage stellen, bevor Sie zum Chiropraktor gehen können.
- Weitere Leistungen in Chiropraktik-Praxen wie Lymphdrainage oder Stosswellentherapie werden nicht automatisch übernommen – hier kann eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin helfen.
Stand: 2025-12
Rückenschmerzen, Verspannungen oder Probleme mit der Wirbelsäule – wenn es im Rücken zwickt und zwackt, kann Chiropraktik eine wirkungsvolle Behandlungsmethode sein. Die gute Nachricht: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gehört die Chiropraktik in der Schweiz zum Leistungskatalog der Grundversicherung. Das bedeutet, die Kosten für chiropraktische Behandlungen werden in der Regel übernommen – allerdings gibt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten, besonders wenn Sie in einem Sparmodell wie Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell versichert sind.
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Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung für Chiropraktik?
Die Kosten für Chiropraktik-Behandlungen werden von der Grundversicherung übernommen, da Chiropraktik in der Schweiz als universitärer Medizinalberuf anerkannt ist. Das bedeutet: Chiropraktik gehört zum Leistungskatalog der Grundversicherung, genau wie Behandlungen bei Ärzten.
Im Standard-Modell der Grundversicherung benötigen Sie keine ärztliche Verordnung, um einen Chiropraktor aufsuchen zu können. Sie können direkt einen Termin vereinbaren und die Behandlung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dann von Ihrer Krankenkasse übernommen – allerdings müssen Sie zunächst Ihre Franchise selbst bezahlen, danach beteiligen Sie sich mit dem Selbstbehalt an den weiteren Kosten (maximal 10 % der Kosten pro Jahr, höchstens CHF 700.– für Erwachsene).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beispielsweise eine Franchise von CHF 300.– gewählt haben und eine chiropraktische Behandlung CHF 120.– kostet, müssen Sie diese Kosten zunächst selbst tragen, da sie noch innerhalb Ihrer Franchise liegen. Erst wenn Sie Ihre Franchise vollständig ausgeschöpft haben, übernimmt die Grundversicherung die weiteren Kosten. Zusätzlich beteiligen Sie sich mit dem Selbstbehalt an diesen Kosten – maximal 10 % der Kosten pro Jahr, höchstens CHF 700.– für Erwachsene.
Welche Besonderheiten gibt es bei Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen?
Wenn Sie für Ihre Grundversicherung ein Sparmodell gewählt haben – also Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell – gelten andere Regeln für die Kostenübernahme von Chiropraktik. In diesen Modellen müssen Sie zunächst den vorgeschriebenen Weg einhalten, bevor Sie einen Chiropraktor aufsuchen können.
Hausarztmodell
Im Hausarztmodell müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen. Dieser kann Sie dann bei Bedarf an einen Chiropraktor überweisen. Wichtig: Wenn Sie direkt zum Chiropraktor gehen, ohne vorher Ihren Hausarzt aufgesucht zu haben, kann Ihnen die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern.
HMO-Modell
Im HMO-Modell funktioniert es ähnlich: Sie kontaktieren zunächst den Allgemeinmediziner in Ihrer HMO-Praxis. Dieser kann Sie dann bei Bedarf an einen Chiropraktor überweisen. Auch hier gilt: Direkt zum Chiropraktor zu gehen, ohne den vorgeschriebenen Weg einzuhalten, kann dazu führen, dass die Kostenübernahme verweigert wird.
Telmed-Modell
Im Telmed-Modell kontaktieren Sie zunächst Ihre Versicherung online oder über eine Hotline und besprechen Ihr Anliegen dort mit medizinischem Fachpersonal. Dieses kann Sie dann bei Bedarf an einen Chiropraktor überweisen. Auch hier müssen Sie den vorgeschriebenen Weg einhalten, damit die Kostenübernahme gewährleistet ist.
Im Normalfall bekommen Sie die Überweisung zu einem Chiropraktor ohne Probleme. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Überweisung nötig ist, können Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. So vermeiden Sie, dass die Kostenübernahme verweigert wird.
Welche weiteren Leistungen werden nicht erstattet?
Manche Chiropraktik-Praxen bieten neben der eigentlichen Chiropraktik-Behandlung auch weitere Leistungen an, die nicht aus dem Bereich der Chiropraktik stammen. Dazu gehören beispielsweise:
- Lymphdrainage
- Stosswellentherapie
- Andere komplementärmedizinische Behandlungen
Wichtig: Diese Leistungen werden auch dann nicht automatisch von der Grundversicherung übernommen, wenn sie von einem Chiropraktor durchgeführt werden. Die Grundversicherung deckt nur die eigentliche Chiropraktik-Behandlung ab, nicht aber weitere Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog gehören.
Wenn Sie solche zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie vor der Behandlung die Kostenübernahme mit Ihrer Grund- oder Zusatzversicherung klären. Eine Zusatzversicherung Komplementärmedizin kann hier helfen, wenn Sie weitere Leistungen wie Lymphdrainage oder Stosswellentherapie abdecken möchten.
Welche Kosten übernehmen andere Versicherungen?
Neben der Grundversicherung können auch andere Versicherungen die Kosten für chiropraktische Behandlungen übernehmen:
Unfallversicherung
Im Falle eines Unfalls übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten für chiropraktische Behandlungen, wenn diese im Rahmen der Unfallbehandlung oder Rehabilitation medizinisch notwendig sind. Das gilt sowohl für die obligatorische Unfallversicherung als auch für private Unfallversicherungen.
Militärversicherung
Die Militärversicherung übernimmt ebenfalls die Kosten für Chiropraktik-Behandlungen, wenn diese im Zusammenhang mit dem Militärdienst stehen oder durch militärdienstbedingte Verletzungen verursacht wurden.
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung kann die Kosten für chiropraktische Behandlungen übernehmen, wenn diese im Rahmen einer medizinischen Massnahme zur beruflichen oder sozialen Integration notwendig sind und von einem anerkannten Chiropraktor durchgeführt werden.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin?
Wenn Sie nur chiropraktische Behandlungen in Anspruch nehmen möchten, lohnt sich eine Zusatzversicherung Komplementärmedizin in der Regel nicht zusätzlich. Die Grundversicherung deckt Chiropraktik bereits ab, sodass eine zusätzliche Versicherung hier keinen Mehrwert bietet.
Anders sieht es aus, wenn Sie weitere Leistungen wünschen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Lymphdrainage
- Stosswellentherapie
- Andere komplementärmedizinische Behandlungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Ayurveda
In diesem Fall kann eine Zusatzversicherung Komplementärmedizin sinnvoll sein. Wichtig zu wissen: Die Zusatzversicherung Komplementärmedizin bietet in der Regel nicht nur eine Deckung für Chiropraktik, sondern auch für viele weitere komplementärmedizinische Behandlungen. Je mehr Leistungen Sie nutzen, desto mehr lohnt sich die Versicherung.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf Maximalbeträge, Wartezeiten und Altersgrenzen zu achten. So finden Sie den passenden Tarif für Ihre Situation.
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FAQ – Häufige Fragen zu Chiropraktik und Krankenkasse
Fazit
Chiropraktik ist eine bewährte Behandlungsmethode bei Rückenschmerzen, Verspannungen und Problemen mit der Wirbelsäule. Die gute Nachricht: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für chiropraktische Behandlungen, wobei zunächst die Franchise selbst bezahlt werden muss und danach der Selbstbehalt als Kostenbeteiligung gilt. Im Standard-Modell können Sie direkt einen Chiropraktor aufsuchen, ohne ärztliche Verordnung.
Wichtig zu beachten sind die Besonderheiten bei Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen: Hier müssen Sie zunächst den vorgeschriebenen Weg einhalten, bevor Sie zum Chiropraktor gehen können. Weitere Leistungen in Chiropraktik-Praxen wie Lymphdrainage oder Stosswellentherapie werden nicht automatisch übernommen – hier kann eine Zusatzversicherung Komplementärmedizin helfen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.zentrum-chiropraktik.ch – Chiropraktik
- www.bag.admin.ch – Krankenversicherung: Leistungserbringer
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