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19.06.2023 Sparen, Vorsorge
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Es kann im Leben vorkommen, dass sich Pläne ändern, unerwartete Ereignisse eintreten oder man selbst andere Vorstellungen entwickelt. Nicht immer passen dann die abgeschlossenen Versicherungen noch zum aktuellen Bedarf. Dies passiert häufiger im Bereich der Lebensversicherungen, denn diese sind meist auf Langfristigkeit angelegt und nur wenig flexibel, wenn es um die Änderung der eigenen Pläne geht. Versicherte stellen deshalb immer wieder die Frage, ob man die bereits abgeschlossene Lebensversicherung wechseln kann, ob also der Wechsel zu einem anderen Tarif oder sogar Anbieter möglich ist. Versicherung-Schweiz ist dieser Frage auf den Grund gegangen.

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Risikoversicherung: Tarifwechsel oder Kündigung

In einer reinen Risikoversicherung, die bei einer Erwerbsunfähigkeit oder einem Todesfall einspringt, ist der Wechsel meist unkompliziert möglich. Möchten Sie nur den Tarif, nicht aber den Anbieter wechseln, können Sie bei der Versicherung anfragen, die Ihnen in aller Regel den Wechsel ermöglicht. Wie in den meisten anderen Verträgen gilt auch hier allerdings eine Regel: Während der Wechsel in einen höherwertigen Tarif meist schnell und unkompliziert möglich ist, ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif mit etwas mehr Aufwand verbunden. In diesem Fall müssen Sie vorgehen wie bei einem Anbieterwechsel: Sie kündigen den aktuellen Vertrag zum regulären Kündigungstermin und schliessen einen neuen Vertrag ab.

Bei Kündigung: Erneute Gesundheitsprüfung

Eine Sache sollten Sie allerdings beachten, wenn Sie eine neue Risikoversicherung abschliessen möchten: In den meisten Fällen wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Liegen zwischen dem Abschluss der alten und dem Abschluss der neuen Versicherung nur wenige Lebensjahre und Ihre Gesundheit ist unverändert, hat dies keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Prämie. Mit steigendem Alter und eventuell auftretenden Gesundheitsproblemen steigt allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass die neue Versicherung deutlich höhere Prämien verlangt als die bisherige. Deshalb sollten Sie bei einem geplanten Versicherungswechsel zuerst ein verbindliches Angebot des neuen Versicherers in der Tasche haben, bevor Sie den alten Tarif kündigen.

Kapitalbildende Versicherung: Tarifwechsel bei einigen Anbietern möglich

Der Wechsel einer kapitalbildenden Versicherung ist ebenfalls möglich, aber etwas komplizierter und unter Umständen mit Verlusten verbunden. Der einfachste Weg ist es, bereits beim Abschluss eine flexible Versicherung auszuwählen. Viele Versicherer bieten inzwischen Lebensversicherungen, in denen man während der Laufzeit Einfluss nehmen kann: So können Sie beispielsweise den fondsgebundenen Anteil der Versicherung verändern, andere Aktienpakete auswählen oder von Säule 3a in Säule 3b wechseln. In gemischten Lebensversicherungen kann man die Verteilung verändern, sodass der Risikoanteil mit zunehmender Laufzeit steigt oder sinkt.

Möglich, aber meist nicht zu empfehlen ist der komplette Wechsel, also die Kündigung der alten Versicherung und der anschliessende Abschluss einer neuen Police. Denn beenden Sie einen Vertrag, bevor die eigentliche Laufzeit vorbei ist, entfällt Ihr Anspruch auf den garantierten Zins. Auch bei index- oder fondsgebundenen Versicherungen bekommen Sie den vollen Betrag inklusive Gewinn nur ausgezahlt, wenn der Vertrag bis zum Ende läuft.

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Kündigung der kapitalbildenden Versicherung: Möglichst vermeiden

Bei einer Kündigung in den ersten Jahren kann es passieren, dass Sie weniger zurückbekommen, als Sie bereits eingezahlt haben. In einer kapitalbildenden Lebensversicherung dienen die ersten Einzahlungen nämlich immer dem Ausgleich von Kosten und gehen direkt an die Versicherung. Die eigentliche Kapitalbildung beginnt erst, nachdem die Versicherung einige Jahre gelaufen ist.

Aus den genannten Gründen raten wir davon ab, eine bereits laufende kapitalbildende Lebensversicherung zu kündigen. Bei Schwierigkeiten mit der Einzahlung können Sie das Gespräch mit der Versicherung suchen: Viele akzeptieren Zahlungspausen oder bieten eine Verlängerung der Laufzeit an, sodass die monatlichen Beiträge sinken. In einigen Verträgen ist eine Sistierung bei finanziellen Schwierigkeiten sogar festgehalten.

Alternative: Mehrere Policen

Egal, ob Sie Ihre bisherige Lebensversicherung in Säule 3a oder Säule 3b abgeschlossen haben – eine Beschränkung auf nur eine Police besteht in der Schweiz nicht. Solange Sie die gesetzlichen Maximalzahlungen in Säule 3a nicht überschreiten, können Sie auch mehrere Policen gleichzeitig abschliessen. Auch die Ergänzung der Lebensversicherung in Säule 3a mit einer weiteren in Säule 3b ist problemlos möglich. Begegnet Ihnen also ein Tarif, der Ihnen besonders attraktiv erscheint, können Sie diesen zusätzlich abschliessen, statt den bisherigen vertrag verlustreich zu kündigen.

Unser Fazit

Während der Wechsel einer Risikoversicherung ohne Probleme möglich ist, sollte dies bei einem kapitalbildenden Tarif möglichst vermieden werden. Denn die Kündigung ist zwar möglich, in den meisten Fällen aber mit Verlusten verbunden. Selbst bei einem Angebot mit höherer Rendite lohnt sich die Kündigung meist nicht, da die entstehenden Verluste den zusätzlichen Gewinn wieder ausgleichen. Möchten Sie unbedingt einen anderen Tarif abschliessen, können Sie darüber nachdenken, dies zusätzlich zu tun. So können Sie Verluste vermeiden und dennoch auf ein gutes Angebot eingehen. Fordern Sie auch unser individuelles Angebot für eine Lebensversicherung an – vielleicht ist der bessere Tarif darin bereits zu finden!


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