Was passiert mit meinen deutschen Versicher­ungen bei einem Umzug in die Schweiz?

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Kurz zusammengefasst

  • Wer in die Schweiz umzieht, muss die deutsche Kranken­versicherung kündigen
  • Auch KFZ-, Haftpflicht- und Hausrat­versicherungen können nicht mitgenommen werden
  • Grundsätzlich möglich ist die Mitnahme von privaten Unfallversicherungen und Lebensversicherungen
  • Ob die Mitnahme einer bestimmten Police möglich ist, ist am Ende immer abhängig von der Gestaltung des Vertrags und kann nur von Ihrem Versicherer endgültig beantwortet werden
  • In der Schweiz neu abschliessen müssen Sie auf jeden Fall eine Kranken­versicherung und eine KFZ-Versicherung

Ein Umzug in die Schweiz ist für viele eine gute Option, bedeutet er doch häufig ein höheres Gehalt oder den nächsten Schritt auf der Karriereleiter. Allerdings darf man auch die bürokratischen Hürden nicht vergessen, schliesslich wechselt man nicht nur den Wohnort, sondern auch das ganze Land. Besonders in Sachen Versicherungen gibt es einiges zu beachten, wenn Sie dauerhaft in die Schweiz auswandern.

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Was ist Ihnen bei Ihrer Versicherung besonders wichtig?

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Diese Versicher­ungen gelten nur in Deutsch­land

Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in die Schweiz, können Sie nicht alle deutschen Versicherungen behalten - für viele ist nämlich ein Wohnsitz in Deutschland Bedingung für die Gültigkeit der Versicherung. Bei allen Tarifen, in denen das der Fall ist, haben Sie dafür ein ausserordentliches Kündigungsrecht und Sie können die Police kündigen, ohne den regulären Kündigungstermin abzuwarten.

Achtung
Kündi­gung der bestehenden Versicher­ungen

Vergessen Sie bei einem Umzug in die Schweiz nicht, Ihre Versicherungen aktiv zu kündigen. Bis auf die gesetzliche Kranken­versicherung laufen alle anderen Tarife nämlich weiter, wenn Sie nicht aktiv eingreifen, und Sie zahlen Beiträge, obwohl kein Versicherungsschutz besteht. Bedenken Sie dabei auch die Kündigungsfrist: Bei ausserordentlichen Kündigungen beträgt diese Frist meist einen Monat - kündigen Sie erst nach Ihrem Umzug in die Schweiz, zahlen Sie möglicherweise doppelt.

Diese Versicher­ungen können Sie in die Schweiz mitnehmen

In einigen Tarifen ist die Gültigkeit nicht auf ein bestimmtes Land beschränkt - ob aber Ihr spezieller Tarif auch in der Schweiz gültig ist, müssen Sie bei der Versicherung erfragen. Diese legen die Konditionen für ihre Tarife nämlich selbst fest. So kann es sein, dass die Rechtsschutzversicherung von Anbieter A auch in der Schweiz gültig ist, die Versicherung von Anbieter B aber nicht.

Grundsätzlich möglich ist eine Versicherungsdeckung über Grenzen hinweg aber bei Rechtsschutzversicherungen (häufig über einen Zusatzbaustein), bei privaten Unfallversicherungen und natürlich bei Reiseversicherungen.

Fast immer mitnehmen können Sie zudem Versicherungen, die der Vorsorge dienen, also zum Beispiel Risikolebensversicherungen, gemischte Lebensversicherungen und Kapitalversicherungen. Die Kündigung einer Lebensversicherung vor dem Ende der Laufzeit ist sowieso fast immer mit Verlusten verbunden und sollte möglichst vermieden werden. Am besten informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig über Ihre Pläne, er kann Ihnen sagen, wie sich Ihre Versicherung möglicherweise ändert und worauf Sie beim Umzug in die Schweiz achten sollten.

Das Schweizer System der Kranken­versicherung

Eine Überraschung für viele Deutsche ist, wie stark sich das System der Kranken­versicherung vom deutschen System unterscheidet. Statt zwei Varianten gibt es in der Schweiz nämlich nur eine Versicherungsform, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtend versichert sind: die sogenannten Grundversicherung. Diese wird von verschiedenen Versicherungen angeboten, die enthaltenen Leistungen sind aber überall dieselben, denn diese sind gesetzlich festgelegt.

Die Prämien für die Schweizer Kranken­versicherung müssen Sie zudem – anders als in Deutschland – komplett allein tragen. Eine Beteiligung des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen. Auch eine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt es nicht: Jedes Familienmitglied muss von Geburt an über eine eigene Versicherung verfügen.

Aktuell werden für die Grundversicherung für einen Erwachsenen pro Monat durchschnittlich 393,30 Franken fällig. Sparmöglichkeiten gibt es durch die Wahl eines anderen Tarifmodells: Legen Sie sich darauf fest, bei einer Erkrankung zunächst Ihren Hausarzt aufzusuchen oder sogar telemedizinische Angebote zu nutzen, können Sie mit der Wahl eines anderen Tarifmodells sparen.

Auch die Wahl der Franchise beim Abschluss der Versicherung stellt Einwanderer häufig vor Fragen. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Eigenbeteiligung: Bis zu diesem jährlichen Betrag müssen Sie alle medizinischen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Erwachsene können wählen zwischen der Standard-Franchise von 300 Franken und den Stufen 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Je höher die Franchise ist, desto mehr Rabatt erhalten Sie auf die monatliche Prämie.

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Neue Tarife: Diese Versicher­ungen brauchen Sie in der Schweiz zusätzlich

Die Versicherungslandschaft in der Schweiz ist ähnlich gestaltet wie in Deutschland. Auch hier benötigen Sie eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung und Ihr Fahrzeug muss versichert sein, wenn es sich auf Schweizer Strassen bewegt. Es gibt aber doch ein paar kleine Unterschiede, die es erforderlich machen, sich für bestimmte Risiken zusätzlich abzusichern.

Krankenpflege-Zusatzversicherungen

Der Schutz der Grundversicherung in der Schweiz ist weniger umfassend als der Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung in Deutschland. Ein Beispiel dafür sind Zahnbehandlungen: Hier beteiligt sich die Grundversicherung nur in absoluten Ausnahmefällen an der Behandlung. Eine normale Kontrolle, eine Füllung oder ähnliche Routinefälle werden nicht übernommen. Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen sind ebenfalls nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten. Auch pflegerische Leistungen sind kaum in der Grundversicherung enthalten.

Diese Lücken können Sie mit einer entsprechenden Zusatzversicherung schliessen. Hier gibt es Tarife für Zahnbehandlungen, für Hilfsmittel, Vorsorge oder Komplementärmedizin, und auch solche für die stationäre Behandlung im Spital, sodass Sie dort zum Beispiel Anspruch auf eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt haben.

Privater Unfall­schutz

Wer mehr als 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig ist, ist dort automatisch gegen Unfälle versichert – auch gegen Unfälle in der Freizeit. Diese Versicherung (UVG) bietet einen guten Schutz und vielfältige Leistungen im Schadensfall.

Wer diese Versicherung in der Schweiz aber nicht hat, ist (nur) über die Grundversicherung geschützt. Deren Leistungen sind bei Unfällen aber deutlich geringer. Eine gute Ergänzung für solche Fälle bieten private Unfallversicherungen: Sie erweitern den Schutz der Grundversicherung und bieten nach Unfällen zusätzliche Leistungen wie Lohnfortzahlung, Haushaltshilfen oder weiterführende Behandlungen. Möglicherweise haben Sie ja bereits eine private Unfallversicherung in Deutschland abgeschlossen – deren Weiterführung in der Schweiz ist in vielen Fällen möglich

Unser Fazit

Bestehende Versicherungsverträge müssen nicht automatisch gekündigt werden, wenn Sie in die Schweiz umziehen. Besonders im Bereich der Vorsorge kann es sogar Sinn machen, bestimmte Tarife zu behalten, zum Beispiel bei einer Lebensversicherung.

In anderen Bereichen kommen Sie aber um den Abschluss einer neuen Versicherung nicht herum. Informieren Sie sich am besten frühzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten und vergleichen Sie die Tarife sorgfältig miteinander. Fordern Sie zudem unser individuelles Angebot an – so starten Sie entspannt und bestens abgesichert in Ihre Schweizer Zukunft!

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