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Krank im Ausland: Wann greift welche Versicherung?

08.09.2020 Ferien & Ausland
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Im privaten Familienurlaub oder auf Geschäftsreise – im Ausland zu erkranken, ist meist besonders ungünstig. Fernab der gewohnten Umgebung gilt es, kompetente medizinische Versorgung zu bekommen, möglichst in der Muttersprache. Neben den Sorgen um die eigene Gesundheit stellt sich dann auch schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz. Welche Versicherung wann im Ausland einspringt, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Die Grund­versicherung greift bei akuten Erkrankungen

Bei einer akuten Erkrankung, deren Behandlung nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz warten kann, übernimmt Ihre Grundversicherung die Kosten. Dies tut sie aber nur, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt und eine Heimreise nicht möglich ist. Dafür müssen Sie Ihre Europäische Versicherungskarte vorlegen, die Sie von Ihrer Grundversicherung erhalten.


Tipp
Medizinischer Notfall – ja oder nein?

Ob eine akute Erkrankung als Notfall gilt, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Kontaktieren Sie bei einer Erkrankung im Ausland unbedingt zunächst Ihren Versicherer, um bei der Kostenübernahme keine böse Überraschung zu erleben.

Der Aufenthalts­ort ist entscheidend

In welchem Umfang medizinische Leistungen im Ausland von der Grundversicherung erstattet werden, hängt auch vom Aufenthaltsort ab:

In EU- und EFTA-Ländern haben Sie ein Anrecht auf die gleiche medizinische Versorgung wie eine dort versicherte Person, was in den meisten Fällen völlig ausreichend ist. Problematisch ist dies in Ländern mit einem Gesundheitssystem, dessen Standard deutlich unter dem schweizerischen Standard liegt, wie z.B. in Litauen oder Rumänien.

Ausserhalb von EU und EFTA haben Sie Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten, die maximal das Doppelte der Kosten betragen dürfen, die die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Aufpassen müssen Sie z.B. bei einer Reise in Länder mit hohen Kosten für medizinische Behandlungen wie z.B. Japan oder die USA.

Im schlimmsten Fall reicht die Kostendeckung der Grundversicherung nicht aus und Sie bleiben selbst auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen. Hier sollten Sie sich durch eine Zusatzversicherung schützen.

Einige Länder, wie z.B. Australien, haben Abkommen mit der Schweiz geschlossen, die dafür sorgen, dass auch Schweizer Bürger die dortige Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Oft deckt dies aber nur die Notfallversorgung und keine weiteren Leistungen. Ebenfalls nicht in der Grundversicherung enthalten ist der Rücktransport einer erkrankten Person in die Schweiz. Auch hier sind Sie am besten durch den Abschluss einer Zusatzversicherung (Reiseversicherung) geschützt.

Eine Reise­versicherung erhöht die Kosten­deckung

Eine Zusatzversicherung für die Reise hat vor allem zum Ziel, Kostendeckung über die Leistung der Grundversicherung hinaus zu gewährleisten. Entscheidend ist die maximale Deckungssumme, bis zu dieser Grenze zahlt die Versicherung die Behandlungskosten. In einigen Ländern ist eine sehr hohe Deckung zu empfehlen, für andere reicht ein Schutz, der nur ein bisschen über die Leistung der Grundversicherung hinausgeht.

Es gibt sowohl Versicherungen, die das ganze Jahr über gelten, als auch Versicherungen für einzelne Reisen. Welches Versicherungsmodell am besten zu Ihnen passt, ist deshalb immer abhängig davon, wohin und wie oft Sie verreisen. Unsere Berater unterstützen Sie gern bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes!

Die Leistungen der Reiseversicherung

Besonders für Personen ohne Schutz durch die Schweizer Unfallversicherung kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein. Wenn Sie eine Reiseversicherung abschliessen, geniessen Sie, je nach Versicherung, nämlich einige Vorteile. Viele Versicherer bieten z.B. Kostenübernahme in diesen Bereichen:

Sonderfall: Was passiert bei einem Unfall im Ausland?

Alle anderen Personen müssen den Unfallschutz in Ihre Grundversicherung einschliessen. Dies hat allerdings Nachteile: Zum einen erhöht es die monatliche Prämie, zum anderen bezahlen Sie bei diesen Leistungen grundsätzlich den jährlichen Selbstbehalt und die vereinbarte Franchise.

Die Kostenübernahme der Grundversicherung bei einem Unfall ist identisch mit der Kostenübernahme bei Erkrankungen und fällt insgesamt deutlich geringer aus als die Leistungen der Unfallversicherung. Möchten Sie hier zusätzlich abgesichert sein, sollten Sie eine Reiseversicherung abschliessen.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Versicherer bei Unfällen finden Sie hier.

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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.beobachter.ch – Sind wir bei Krankheit und Unfall versichert?
www.nzz.ch – Wer zahlt die Spitalrechnung aus dem Ausland?

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